Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 11 U 43/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer Produkthaftpflichtversicherung
- rechtsportal.de
VVG § 100 ; VVG § 106 ; BGB § 388 S. 1; HGB § 377
Leistungen aus einer Produkthaftpflichtversicherung; Produktion fehlerhafter Metallstifte; Voraussetzungen eines unmittelbaren Leistungsanspruchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 23.01.2020 - 2 O 290/18
- OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 11 U 43/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 28.09.2006 - IX ZR 136/05
Wirkung einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärten Aufrechnung; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 11 U 43/20
Dies stellt eine konkludente Aufrechnung dar (BGH, Urt. v. 28.09.2006 - IX ZR 136/05, NJW 2007, 78, Rn. 10). - BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80
Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 11 U 43/20
Dem Haftpflichtversicherer steht es in diesem Zusammenhang nach ganz herrschender Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, nämlich frei, ob er die gegen seinen Versicherungsnehmer geltend gemachten Haftpflichtansprüche erfüllen oder den Versuch einer Abwehr dieser Ansprüche machen will (BGH, Urt. v. 04.12.1980 - IVa ZR 32/80, juris, Rn. 12). - OLG Köln, 10.11.2004 - 2 U 168/03
Insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung bei Konzernverrechnungsklausel
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 11 U 43/20
Auch bei einer - wie zunächst hier - bloß vorprozessualen Geltendmachung der Aufrechnung ist eine Entscheidung des Gerichts, dass dieGegenforderung nicht besteht, bis zur Höhe des Betrags, für den die Aufrechnung geltend gemacht worden ist, der Rechtskraft fähig (OLG Köln, Urt. v. 10.11.2004 - 2 U 168/03, NJW 2005, 1127, 1128).
- OLG Hamm, 07.10.2015 - 20 U 157/15
Zulässigkeit der Klage des Versicherungsnehmers einer Haftpflichtversicherung im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 11 U 43/20
Die Frage der Anspruchsrichtung betrifft im Streitfall vielmehr die Begründetheit des erhobenen Zahlungsanspruchs (so auch OLG Hamm, Beschl. v. 07.10.2015 - I-20 U 157/15, juris Rn. 31). - BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 165/81
Umfang der Ausschlußklausel
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 11 U 43/20
Daher kann im Haftpflichtversicherungsrecht der Versicherungsnehmer grundsätzlich nur auf Feststellung klagen, dass der Versicherer wegen einer im Einzelnen genau zu bezeichnenden Haftpflichtforderung Versicherungsschutz zu gewähren habe (BGH, Urt. v. 21.09.1983 - IVa ZR 165/81, VersR 1984, 252). - OLG Celle, 23.12.2009 - 3 U 144/09
Anforderungen an die Verfügbarkeit der Sicherheitsleistung nach Rechtskraft des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 11 U 43/20
Hinzu kommt schließlich, dass es keine Frage der materiellen Wahrheit ist, ob ein Anspruch begründet ist, es vielmehr bis zur Entscheidung durch rechtskräftiges Urteil im Haftpflichtprozess, Vergleich oder Anerkenntnis von der rechtlichen Bewertung des Versicherers abhängt, die wiederum infolge einer zwischenzeitlichen Veränderung der Rechtslage oder der Beweis- und Tatsachenlage seit Anzeige des Versicherungsfalls Änderungen unterworfen sein kann (Koch, a.a.O., Rn. 90 vgl. hierzu OLG Celle, Urt. v. 23.12.2009 - 3 U 144/09, juris Rn. 40). - OLG Brandenburg, 25.11.2020 - 4 U 60/20
Anspruch auf Rückzahlung von Darlehen Voraussetzungen für die Zulassung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 11 U 43/20
Die Erklärung muss zwar nicht ausdrücklich und kann nach allgemeinen Grundsätzen auch stillschweigend erfolgen oder in einem tatsächlichen Vorgang liegen, soweit der Erklärungsinhalt und/oder die äußeren Umstände mit hinreichender Deutlichkeit auf einen Aufrechnungswillen schließen lassen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 25.11.2020 - 4 U 60/20, BeckRS 2020, 35880, Rn. 28;… BeckOGK/Skamel, 01.04.2021, BGB § 388 Rn. 9). - OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 4 U 60/17
Betriebshaftpflicht: Schäden an kommissionierenden Waren
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 11 U 43/20
3.Der (streitige) Befreiungsanspruch der Klägerin hat sich auch nicht gem. § 100 VVG in ihrer Hand in einen Zahlungsanspruch gewandelt, denn sie hat die S... AG nicht mit bindender Wirkung für die Beklagte befriedigt (vgl. zu einer solchen Konstellation OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.03.2018 - 4 U 60/17, r+s 2019, 88 Rn. 35). - OLG Karlsruhe, 25.06.1992 - 12 U 7/92
Freie Wahl des Versicherers zwischen Befreiung und Rechtsschutz
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 11 U 43/20
Bietet der Haftpflichtversicherer die Abwehr für unberechtigt gehaltener Ersatzansprüche an, hat er seine Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag - soweit die Abwehr gelingt - erfüllt (OLG Hamm, a.a.O., juris Rn. 31 OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.06.1992, 12 U 7/92, VersR 1993, 1390 Prölss/Martin/Lücke, 31. Aufl. 2021, VVG § 100 Rn. 19).
- KG, 24.09.2021 - 7 U 35/15
Wann ist eine (Schluss-)Rechnung prüfbar?
Die Erklärung muss jedoch nicht ausdrücklich und kann nach allgemeinen Grundsätzen auch stillschweigend erfolgen oder in einem tatsächlichen Vorgang liegen, soweit der Erklärungsinhalt und/oder die äußeren Umstände mit hinreichender Deutlichkeit auf einen Aufrechnungswillen schließen lassen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. April 2021 — 11 U 43/20).