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   OLG Brandenburg, 21.11.2016 - (1) 53 Ss 122/16 (60/16)   

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https://dejure.org/2016,54635
OLG Brandenburg, 21.11.2016 - (1) 53 Ss 122/16 (60/16) (https://dejure.org/2016,54635)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.11.2016 - (1) 53 Ss 122/16 (60/16) (https://dejure.org/2016,54635)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. November 2016 - (1) 53 Ss 122/16 (60/16) (https://dejure.org/2016,54635)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Sich-Verschaffens i.S. von § 259 Abs. 1 StGB

  • rechtsportal.de

    StGB § 259 Abs. 1
    Begriff des Sich-Verschaffens i.S. von § 259 Abs. 1 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12

    Subjektive Voraussetzungen der Hehlerei (kein Ausreichen des Bewusstseins, dass

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2016 - 53 Ss 122/16
    Der Hehler muss die Sache zur eigenen Verfügungsgewalt erlangen, so dass er über die Sache als eigene oder zu eigenen Zwecken verfügen kann und dies auch will (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12 m.w.N.; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 259 Rdnr. 11).
  • BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Besorgnis der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2016 - 53 Ss 122/16
    Zwar ist die genaue Kenntnis des Hehlers von der Vortat nicht erforderlich; es genügt vielmehr, dass dieser sich eine strafbare Handlung vorstellt, die als Vortat für eine Hehlerei prinzipiell geeignet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2015 - 4 StR 54/15, juris; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 9; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 259 Rdnr. 19).
  • BGH, 23.09.2015 - 4 StR 54/15

    Hehlerei (Vorsatz bzgl. der Vortat: Anforderungen an die tatrichterliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2016 - 53 Ss 122/16
    Zwar ist die genaue Kenntnis des Hehlers von der Vortat nicht erforderlich; es genügt vielmehr, dass dieser sich eine strafbare Handlung vorstellt, die als Vortat für eine Hehlerei prinzipiell geeignet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2015 - 4 StR 54/15, juris; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 9; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 259 Rdnr. 19).
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