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   OLG Brandenburg, 26.07.2017 - 5 W 43/17   

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https://dejure.org/2017,36721
OLG Brandenburg, 26.07.2017 - 5 W 43/17 (https://dejure.org/2017,36721)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.07.2017 - 5 W 43/17 (https://dejure.org/2017,36721)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - 5 W 43/17 (https://dejure.org/2017,36721)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung des Inhabers einer durch Pfändung des Auflassungsanspruchs an einem Grundstück entstandenen Sicherungshypothek

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 848 Abs. 2 Satz 2, § 867 Abs. 3
    Vermerk einer durch Pfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs erlangten Sicherungshypothek auf dem Vollstreckungstitel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 848 Abs. 2 S. 2; ZPO § 867 Abs. 3
    Rechtsstellung des Inhabers einer durch Pfändung des Auflassungsanspruchs an einem Grundstück entstandenen Sicherungshypothek

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch die Sicherungshypothek ist auf dem Vollstreckungstitel zu vermerken!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsversteigerung mit dem der Sicherungshypothek zu Grunde liegenden Titel (IVR 2018, 20)

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1388
  • FGPrax 2017, 200
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Stuttgart, 08.09.2003 - 1 T 58/03

    Sicherungshypothek auf Grund Pfändung und Überweisung eines Auflassungsanspruchs:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.07.2017 - 5 W 43/17
    Die mittlerweile wohl h. M. geht im Anschluss an eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart (v. 8. September 2003 - 1 T 58/03, juris) davon aus, dass § 867 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2, Abs. 3 ZPO auf die Sicherungshypothek nach § 848 Abs. 2 Satz 3 ZPO entsprechend anzuwenden ist (Stein/Jonas/Brehm ZPO § 848 Rn. 12; Fischinger WM 2009, 637, 641; Wieczorek/Schütze/Lüke ZPO § 848 Rn. 18; BeckOK ZPO/Riedel § 848 Rn. 37; a. A. Stöber, Forderungspfändung Rn. 2051; Staudinger/Wolfsteiner BGB Einl. zu §§ 1113 ff. Rn. 146).
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