Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 28.08.2021 - 7 W 87/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung eines Ehenamens Vorbehalt des ordre public Funktionslos gewordenen Adelsbezeichnungen im Namen
- rechtsportal.de
Bestimmung eines Ehenamens; Vorbehalt des ordre public; Funktionslos gewordenen Adelsbezeichnungen im Namen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Annahme eines Namens mit einer früheren Adelsbezeichnung
Verfahrensgang
- AG Cottbus, 02.06.2021 - 91 UR III 3/20
- OLG Brandenburg, 28.08.2021 - 7 W 87/21
- BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
Papierfundstellen
- MDR 2022, 38
- FamRZ 2021, 1949
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 02.06.2016 - C-438/14
Ein Nachname, der mehrere Adelsbestandteile enthält und von einem Deutschen in …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2021 - 7 W 87/21
Die Weigerung, Vor- und Nachnamen eines Angehörigen eines Mitgliedstaats zu ändern und die von ihm in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Vor- und Nachnamen anzuerkennen, führe indes nur dann zu einer Beschränkung der durch Art. 21 AEUV zuerkannten Freiheiten, wenn dem Betroffenen daraus schwerwiegende Nachteile administrativer, beruflicher und privater Art erwachsen könnten (…EuGH, FamRZ 2011, 1486, Rdnr. 53 f.; NJW 2016, 2093, Rdnr. 37 f.).Selbst eine solche Beschränkung könne gerechtfertigt sein, wenn sie dazu diene, der Umgehung des Rechts des verweigernden Mitgliedstaates durch einen eigenen Staatsangehörigen entgegenzutreten oder wenn das anerkennswerte Ziel, den Anschein adliger Herkunft und damit verbundener Vorrechte zu verhindern, sich gegen das freie Belieben durchsetzen könne, einen Namen zu wählen, der keinen Bezug zur Geburt oder zu anderen familienrechtlichen Beziehungen des Betroffenen aufweise (EuGH, NJW 2016, 2093, Rdnr. 55, 57, 79 ff.).
- EuGH, 08.06.2017 - C-541/15
Freitag - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 AEUV - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2021 - 7 W 87/21
Zu der vom Standesamt aufgeworfenen Frage des gewöhnlichen Aufenthalts der Antragstellerin zu 1 in Polen zur Zeit der zur Namenswahl dort gegenüber den polnischen Behörden abgegebenen Erklärungen wird es berücksichtigen können, dass eine Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit des betreffenden Staates für ausreichend gehalten wird (EuGH, NJW 2017, 3581, Rdnr. 46), der Wortlaut des Art. 48 S. 1 EGBGB also zu eng geraten sein wird, um dem Ziel zu genügen, europarechtliche Vorgaben in deutsches Recht zu übertragen. - BGH, 14.11.2018 - XII ZB 292/15
Namensänderung mit Adelsbezeichnung nach englischem Recht (deed poll)
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2021 - 7 W 87/21
Der Bundesgerichtshof hat 2018 und 2019 gemeint, den funktionslos gewordenen Adelsbezeichnungen im Namen werde in der Vorstellung breiter Bevölkerungskreise weiterhin eine besondere soziale und gesellschaftliche Bedeutung beigemessen; durch die Fortführung früherer Adelsbezeichnungen bilde sich eine Bevölkerungsgruppe, deren Namen bis zu einem vollständigen gesellschaftlichen Bedeutungswandel mit einem vermeintlich höheren sozialen Ansehen in Verbindung gebracht werde (BGH, NJW-RR 2019, 321, Rdnr. 32, 34;… FamRZ 2019, 613, Rdnr. 17, 19). - EuGH, 22.12.2010 - C-208/09
Ein Mitgliedstaat darf es aus Erwägungen der öffentlichen Ordnung ablehnen, den …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2021 - 7 W 87/21
Die Weigerung, Vor- und Nachnamen eines Angehörigen eines Mitgliedstaats zu ändern und die von ihm in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Vor- und Nachnamen anzuerkennen, führe indes nur dann zu einer Beschränkung der durch Art. 21 AEUV zuerkannten Freiheiten, wenn dem Betroffenen daraus schwerwiegende Nachteile administrativer, beruflicher und privater Art erwachsen könnten (EuGH, FamRZ 2011, 1486, Rdnr. 53 f.;… NJW 2016, 2093, Rdnr. 37 f.). - BGH, 09.01.2019 - XII ZB 188/17
Anspruch auf Eintragung einer im Wege einer unter englischem Recht ("deed poll") …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2021 - 7 W 87/21
Der Bundesgerichtshof hat 2018 und 2019 gemeint, den funktionslos gewordenen Adelsbezeichnungen im Namen werde in der Vorstellung breiter Bevölkerungskreise weiterhin eine besondere soziale und gesellschaftliche Bedeutung beigemessen; durch die Fortführung früherer Adelsbezeichnungen bilde sich eine Bevölkerungsgruppe, deren Namen bis zu einem vollständigen gesellschaftlichen Bedeutungswandel mit einem vermeintlich höheren sozialen Ansehen in Verbindung gebracht werde (…BGH, NJW-RR 2019, 321, Rdnr. 32, 34; FamRZ 2019, 613, Rdnr. 17, 19).
- BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21
Zweifelsvorlage des Standesamtes betreffend Beurkundung einer Namenswahlerklärung
Die in FamRZ 2021, 1949 veröffentlichte Entscheidung des Beschwerdegerichts kann bereits deshalb keinen Bestand haben, weil ihr keine zulässige Zweifelsvorlage des Standesamts zugrunde liegt.