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   OLG Brandenburg, 29.11.2023 - 3 W 13/23   

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https://dejure.org/2023,39074
OLG Brandenburg, 29.11.2023 - 3 W 13/23 (https://dejure.org/2023,39074)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2023 - 3 W 13/23 (https://dejure.org/2023,39074)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2023 - 3 W 13/23 (https://dejure.org/2023,39074)
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  • OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Bei einem gemeinsamen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2023 - 3 W 13/23
    Denn "gemeinsamer Tod" kann als gleichzeitiger Tod verstanden werden, aber auch den Zeitpunkt bezeichnen, in dem beide Eheleute "gemeinsam", d. h. beide tot sind (Senat, Beschluss vom 31.01.2019 - 3 W 37/18, ZEV 2019, 278 Rn. 22 m. w. N.).

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der der Senatsentscheidung vom 31.01.2019 - 3 W 37/18 - zugrunde lag.

  • BGH, 26.09.2001 - IV ZR 298/98

    Auslegung eines auf den Tod des zuletzt versterbenden Ehegatten ausgesetzten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2023 - 3 W 13/23
    Vielmehr ist zu fragen, was die Testierenden mit ihren Worten haben sagen wollen (BGH, NJW-RR 2002, 292).

    Mit Blick auf die Formerfordernisse des § 2247 BGB bzw. hier der §§ 391 Abs. 2, 385 ZGB-DDR müssen sich allerdings für einen entsprechenden Willen des Erblassers in der letztwilligen Verfügung, wenn auch nur andeutungsweise, Anhaltspunkte finden lassen (BGH, NJW 1983, 672; BGH, ZEV 2002, 20; Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2. Aufl., § 7 Rn. 73).

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2023 - 3 W 13/23
    Mit Blick auf die Formerfordernisse des § 2247 BGB bzw. hier der §§ 391 Abs. 2, 385 ZGB-DDR müssen sich allerdings für einen entsprechenden Willen des Erblassers in der letztwilligen Verfügung, wenn auch nur andeutungsweise, Anhaltspunkte finden lassen (BGH, NJW 1983, 672; BGH, ZEV 2002, 20; Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2. Aufl., § 7 Rn. 73).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2023 - 3 W 13/23
    Die Auslegung ist dabei nicht auf eine Analyse des Wortlauts beschränkt: Vielmehr ist zur Ermittlung des Inhalts einer testamentarischen Verfügung der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb des Testaments, heranzuziehen und zu würdigen (BGH, NJW 1993, 256).
  • BGH, 02.04.2003 - IV ZB 28/02

    Abhängigkeit der Erbeinsetzung eines Schwiegerkindes vom Fortbestand der Ehe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2023 - 3 W 13/23
    Erbrecht">235 § 2 EGBGB, sondern dem Erbstatut, bei Erbfällen nach dem 03.10.1990 - wie hier - also dem BGB (BGH, NJW 2003, 2095, OLG Rostock, aa. Aa. O., Rn. 18 m. w. N.).
  • OLG Rostock, 25.10.2021 - 3 W 147/20

    Bindungswirkung eines Ehegattentestaments nach dem ZGB/DDR

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2023 - 3 W 13/23
    Erbrecht">235 § 2 EGBGB das Recht des ZGB-DDR (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 25.10.2021 - 3 W 147/20, NJOZ 2022, 651 Rn. 15).
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