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   OLG Braunschweig, 15.04.2021 - 4 MK 1/20   

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OLG Braunschweig, 15.04.2021 - 4 MK 1/20 (https://dejure.org/2021,11843)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 15.04.2021 - 4 MK 1/20 (https://dejure.org/2021,11843)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 15. April 2021 - 4 MK 1/20 (https://dejure.org/2021,11843)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges

  • niedersachsen.de (Terminmitteilung)

    Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Südtirol gegen die VW AG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Braunschweig, 23.11.2018 - 4 MK 1/18

    Musterfeststellungsklage; Beginn 14-Tages-Frist; öffentliche Bekanntmachung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.04.2021 - 4 MK 1/20
    Bei mehreren Feststellungszielen ist das Erfordernis des § 606 Abs. 3 Nr. 2 ZPO für jedes Feststellungsziel zu erfüllen ( BGH , Beschluss vom 30. Juli 2019 - VI ZB 59/18 - juris, Rn. 10; vgl. Senat, Beschluss vom 23. November 2018 - 4 MK 1/18 - juris, Rn. 15 zu § 606 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ).

    Weder die Ausführungen im genannten Schriftsatz ( vgl. dort Seiten 2 bis 6) noch die beigebrachten Belege enthalten eine Glaubhaftmachung dafür, dass die dort genannten 15 Verbraucher - hier mindestens 10 von diesen - sich im Rahmen der Musterfeststellungsklage 4 MK 1/18 des Oberlandesgerichts Braunschweig zum Klageregister angemeldet hätten.

    Auch ist weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht, dass diese Verbraucher vom außergerichtlichen Vergleich zum Musterklageverfahren 4 MK 1/18 nicht betroffen gewesen seien.

    12) Es wird unter Anwendung des deutschen Sachrechts festgestellt, dass die Verjährungshemmung für alle Ansprüche, die Verbraucher zu dem für die vorliegende Klage geführten Klageregister wirksam angemeldet haben und denen derselbe Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen der vorliegenden Klage und die in der Musterfeststellungsklage 4 MK 1/18 angemeldet waren aber von dem außergerichtlichen das Verfahren in der Sache beendenden außergerichtlichen Vergleich nicht betroffen waren am 1. November 2018 eingetreten ist.

    Gemäß seiner bisherigen Auffassung ( vgl. Senatsbeschluss vom 16. September 2019 - 4 MK 1/18, juris) hält es der Senat für geboten, entsprechend des in § 607 Abs. 3 ZPO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens zumindest bis zum Eintritt der Bindungswirkung ( § 608 Abs. 1, § 613 Abs. 1 ZPO ) geänderte oder neue Feststellungsziele unverzüglich öffentlich bekanntzumachen.

    Die Musterbeklagte überspannt die Anforderungen, wenn sie zusätzlich eine Glaubhaftmachung dafür verlangt, dass die Ansprüche dieser 14 Verbraucher auf demselben Lebenssachverhalt beruhten wie zur seinerzeit anhängigen Musterfeststellungsklage 4 MK 1/18.

    Schließlich ist die Zulässigkeit einer etwaigen Klageänderung ( § 610 Abs. 5, §§ 263, 264 ZPO ) von der Bekanntmachung der neuen ergänzenden bzw. "nur" modifizierten alten Feststellungsziele zu trennen ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. September 2019 - 4 MK 1/18 - einsehbar auf der Seite des Bundesamts für Justiz) und daher auch nicht im Rahmen der Entscheidung über die Veröffentlichung zu prüfen.

    Bei mehreren Feststellungszielen ist das Erfordernis des § 606 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 ZPO , namentlich die Darlegung und die Glaubhaftmachung dieser Abhängigkeit, für jedes Feststellungsziel zu erfüllen ( BGH , Beschluss vom 30. Juli 2019 - VI ZB 59/18 - juris, Rn. 10; Senat, Beschluss vom 23. November 2018 - 4 MK 1/18 - juris, Rn. 15 m.w.N. ).

    Ein Rechtsbehelf gegen die öffentliche Bekanntgabe - soweit sie erfolgt ist - besteht nicht ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 23. November 2018 - 4 MK 1/18 - juris, Rn. 33; Röthemeyer, Musterfeststellungsklage, 2. Auflage 2020, § 607 ZPO Rn. 10).

    12) Es wird unter Anwendung des deutschen Sachrechts festgestellt, dass die Verjährungshemmung für alle Ansprüche, die Verbraucher zu dem für die vorliegende Klage geführten Klageregister wirksam angemeldet haben und denen derselbe Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen der vorliegenden Klage und die in der Musterfeststellungsklage 4 MK 1/18 angemeldet waren aber von dem außergerichtlichen das Verfahren in der Sache beendenden außergerichtlichen Vergleich nicht betroffen waren am 1. November 2018 eingetreten ist.

  • BGH, 30.07.2019 - VI ZB 59/18

    Verpflichtung zur Erfüllung des § 606 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 , Abs. 3 Nr. 2 ZPO für

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.04.2021 - 4 MK 1/20
    Bei mehreren Feststellungszielen ist das Erfordernis des § 606 Abs. 3 Nr. 2 ZPO für jedes Feststellungsziel zu erfüllen ( BGH , Beschluss vom 30. Juli 2019 - VI ZB 59/18 - juris, Rn. 10; vgl. Senat, Beschluss vom 23. November 2018 - 4 MK 1/18 - juris, Rn. 15 zu § 606 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ).

    Bei mehreren Feststellungszielen ist das Erfordernis des § 606 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 ZPO , namentlich die Darlegung und die Glaubhaftmachung dieser Abhängigkeit, für jedes Feststellungsziel zu erfüllen ( BGH , Beschluss vom 30. Juli 2019 - VI ZB 59/18 - juris, Rn. 10; Senat, Beschluss vom 23. November 2018 - 4 MK 1/18 - juris, Rn. 15 m.w.N. ).

    Auch in der Literatur wird diese Auffassung geteilt (Halfmeier, EWiR 2019, 737-738, Zusammenfassung bei juris; Pelz/Dobiosch, WuB 2020, 47 ; Schott, jurisPR-BGHZivilR 22/2019 Anm. 1 m.w.N. ).

  • OLG Dresden, 22.04.2020 - 5 MK 1/19

    Musterfeststellungsklage gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.04.2021 - 4 MK 1/20
    Nach zutreffender Ansicht entspricht es daher der Funktion der Musterfeststellungsklage, dass es um das gesamte Rechtsverhältnis oder den gesamten Anspruch erst im nachfolgenden Individualverfahren geht ( vgl. Beckmann/Waßmuth, WM 2019, 45, 48; a.A. OLG Dresden, Urteil vom 22. April 2020 - 5 MK 1/19 - juris, Rn. 61).

    Die Zulässigkeitsprüfung erfolgt entsprechend der vom Gesetzgeber vorgegebenen Systematik des § 606 ZPO erst im weiteren Verlauf des Verfahrens und nicht schon im Rahmen der Entscheidung über die Veröffentlichung (so auch OLG Dresden, Urteil vom 22. April 2020 - 5 MK 1/19 - juris, Rn. 43).

  • EuGH, 09.07.2020 - C-343/19

    Ein Autohersteller, dessen widerrechtlich manipulierte Fahrzeuge in anderen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.04.2021 - 4 MK 1/20
    Dies entspricht auch der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes im Vorabentscheidungsverfahren VKI/VW (Urteil vom 9. Juli 2020 - C-343/19 - juris, Rn. 40).

    Somit verbleibt allenfalls als mögliche Anknüpfung nach Art. 6 Abs. 1 Rom II- VO der Ort des Schadenseintritts im Bereich des unlauteren Wettbewerbs als der Ort, an dem die kollektiven Interessen der Verbraucher beeinträchtigt worden sind ( vgl. EuGH , Urteil vom 9. Juli 2020 - C-343/19 - "VKI/VW", juris, Rn. 39).

  • EuGH, 17.10.2017 - C-194/16

    Bolagsupplysningen und Ilsjan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.04.2021 - 4 MK 1/20
    Gerade bei Distanzdelikten kann nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (auf Grundlage von Art. 7 EuGVVO bzw. dessen Vorgängervorschriften) sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort möglicher Gerichtsstand sein ( z. B. EuGH , Urteil vom 7. März 1995 - C-68/93 - Shevill, juris, Rn. 20; EuGH , Urteil vom 17. Oktober 2017 - C-194/16 - Bolagsupplysningen OÜ, juris, Rn. 29; vgl. insgesamt auch Rauscher-Leible,Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, 5. Aufl. 2021, Art. 7 Brüssel Ia- VO , Rn. 117).
  • BayObLG, 28.02.2024 - 101 MK 1/20

    Musterfeststellungsverfahren gegen die Sparkasse Nürnberg zu Prämiensparverträgen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.04.2021 - 4 MK 1/20
    Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Prüfung zur Sachdienlichkeit entsprechend § 263 ZPO bzw. zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 264 ZPO ( vgl. auch Röthemeyer, MDR 2019, 6 ; BayObLG , Beschluss vom 27. Januar 2021 - 101 MK 1/20 - einsehbar auf der Seite des Bundesamts für Justiz).
  • BGH, 19.09.2017 - XI ZB 17/15

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.04.2021 - 4 MK 1/20
    Vor dem Hintergrund der in § 613 Abs. 1 Satz 1 ZPO beschriebenen Bindungswirkung eines rechtskräftigen Musterfeststellungsurteils ist die Benennung des materiellen Rechts, auf dessen Grundlage die Feststellungsziele ( § 606 Abs. 1 Satz 1 ZPO ) formuliert werden, geboten ( vgl. zum Bestimmtheitserfordernis etwa BeckOK -Lutz, ZPO , 39. Auflage, Stand: 01.12.2020, § 606 ZPO , Rn. 24; BGH , Beschluss vom 19. September 2017 - XI ZB 17/15 - juris, Rn. 64).
  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.04.2021 - 4 MK 1/20
    Gerade bei Distanzdelikten kann nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (auf Grundlage von Art. 7 EuGVVO bzw. dessen Vorgängervorschriften) sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort möglicher Gerichtsstand sein ( z. B. EuGH , Urteil vom 7. März 1995 - C-68/93 - Shevill, juris, Rn. 20; EuGH , Urteil vom 17. Oktober 2017 - C-194/16 - Bolagsupplysningen OÜ, juris, Rn. 29; vgl. insgesamt auch Rauscher-Leible,Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, 5. Aufl. 2021, Art. 7 Brüssel Ia- VO , Rn. 117).
  • BGH, 17.11.2020 - XI ZB 1/19

    Anforderungen an die die öffentliche Bekanntmachung einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.04.2021 - 4 MK 1/20
    Die Berücksichtigung dieser Person scheitert an der fehlenden Darlegung und erst recht der Glaubhaftmachung der Verbrauchereigenschaft, die nach § 29c Abs. 2 ZPO zu bewerten ist (C. Conrad, MDR 2021, 662 ).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.04.2021 - 4 MK 1/20
    Der geltend gemachte Schaden besteht schon nach dem eigenen Vortrag des Musterklägers, auch und gerade unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Vermögensschaden bei unerlaubten Abschalteinrichtungen ( BGH , Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 - juris), in der Belastung mit der "ungewollten" Verpflichtung eines nachteiligen Vertrages.
  • BGH, 10.06.2008 - XI ZB 26/07

    Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz auf grauen Kapitalmarkt anwendbar

  • BGH, 15.11.2018 - IX ZR 229/17

    Führen der dem Darlehensnehmer verschafften Kapitalnutzung nur zu einer

  • BGH, 02.10.2000 - II ZR 54/99

    Voraussetzungen eines Grundurteils

  • BGH, 28.05.1968 - VI ZR 37/67

    Entscheidung über die Verjährungseinrede - Vertagung einer Entscheidung auf das

  • LG Ingolstadt, 27.10.2023 - 81 O 3625/19

    Ansprüche einer spanischen Klägerin wegen des Kaufs eines Diesel-Pkw im Rahmen

    Diese und der behauptete Eingriff in die wirtschaftliche Selbstbestimmung der geschädigten Verbraucher durch den ungewollten Vertragsschluss oder ihnen entstandene materielle Schäden sind nicht durch eine Kausalkette verknüpft, sondern stehen unabhängig nebeneinander (so auch - Gutachten vom 07.10.2021, Seite 25/26 unter Hinweis auf OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.04.2021 - 4 MK 1/20).
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