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   OLG Celle, 01.02.2023 - 21 UF 164/22   

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https://dejure.org/2023,6893
OLG Celle, 01.02.2023 - 21 UF 164/22 (https://dejure.org/2023,6893)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.02.2023 - 21 UF 164/22 (https://dejure.org/2023,6893)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Februar 2023 - 21 UF 164/22 (https://dejure.org/2023,6893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 1600d; FamFG § 100; FamFG § 177; FamFG § 178; EGBGB Art. 220; EGBGB Art. 224
    Vaterschaftsfeststellung; Vaterschaftsanerkennung; Zahlvaterschaft; Schweiz; Abstammungsgutachten; Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung bei zweifelhafter Anerkennung der Vaterschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Postmortale Feststellung der Vaterschaft in Übergangsfällen; Anforderungen an die Feststellung der Abstammung eines 1963 geborenen Kindes

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Postmortale Vaterschaftsfeststellung, wenn Zweifel an einer Vaterschaftsanerkennung bestehen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 786
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.05.1994 - XII ZR 7/93

    Bestimmung des anzuwendenden Rechts bei Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2023 - 21 UF 164/22
    Bei der Abstammung eines Kindes handelt es sich um einen abgeschlossenen Vorgang, sodass nach Art. 220 Abs. 1 EGBGB auf vor dem 1. September 1986 abgeschlossene Vorgänge das bisherige Internationale Privatrecht anwendbar ist (BGH FamRZ 1994, 1027 ).

    Abgeschlossene Vorgänge im kollisionsrechtlichen Sinne sind alle unwandelbar angeknüpften Rechtsverhältnisse, deren Anknüpfungstatbestand sich bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung des Internationalen Privatrechts verwirklicht hat und wo das auf sie anzuwendende Kollisionsrecht unwandelbar feststeht (BGH FamRZ 1994, 1027 ).

    Dabei geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass es sich bei der Abstammung um einen abgeschlossenen Vorgang handelt, weil für die Beurteilung der Abstammung auf den Zeitpunkt der Geburt abzustellen sei, der das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht unwandelbar festlege (BGH FamRZ 1994, 1027 ; ebenso Palandt/Thorn, 78. Auflage 2018, Art. 220 (ab der 79. Auflage nicht mehr kommentiert), Rn. 3 f.; Kropholler, Internationales Privatrecht, 6. Auflage 2006, S. 194; differenzierend Staudinger/Dörner (2016), Art. 220 EGBGB, Rn. 38; a. A. Kegel, Internationales Privatrecht, 6. Auflage 1987, S. 611).

  • BGH, 28.02.1973 - IV ZR 146/72

    Feststellung der Vaterschaft eines Ausländers

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2023 - 21 UF 164/22
    Da für die Zeit vor dem 1. September 1986 im deutschen Internationalen Privatrecht keine ausdrückliche Kollisionsnorm zur abstammungsrechtlichen Zuordnung eines nichtehelichen Kindes zum Vater bestand, ist nach Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes das für die Vaterschaftsfeststellung anzuwendende Statut dem für die Unterhaltspflicht geltenden Recht zu entnehmen (BGH FamRZ 1973, 257).

    Die Rechtsprechung ging jedoch nach Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes davon aus, dass das für die Vaterschaftsfeststellung anzuwendende Statut dem für die Unterhaltspflicht geltenden Statut folgen musste (ausführlich BGH FamRZ 1973, 257 (NJW 1973, 948); BGH FamRZ 1987, 583 (NJW 1987, 2296)).

  • OLG Jena, 27.01.2017 - 1 WF 525/16

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis trotz Anhängigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2023 - 21 UF 164/22
    Um dieses Ziel zu erreichen, muss sich die Rechtssuchende jedoch nicht auf einen verfahrensmäßig unsicheren Weg verweisen lassen (OLG Jena FamRZ 2017, 1232 , Rn. 29).
  • BGH, 20.01.1999 - XII ZR 117/97

    Voraussetzungen der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2023 - 21 UF 164/22
    Dies gilt sowohl für die erfolgte Anerkennung durch einen anderen Mann (BGH FamRZ 1999, 716 ) als auch für die erfolgte Anerkennung durch denselben Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden soll (Staudinger/Rauscher (2011), § 1600d BGB, Rn. 9).
  • OLG Bamberg, 25.02.2019 - 1 W 4/19

    Handschriftliches Testament: Entbehrlichkeit eines Schriftgutachtens zur Prüfung

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2023 - 21 UF 164/22
    Für die Urheberschaft eines handschriftlichen Testaments ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Gericht die Echtheit eines Testaments selbst prüfen kann, indem es dessen Schriftbild mit weiteren Schriftproben des Erblassers vergleicht (OLG Hamburg FamRZ 2021, 1329 Rn. 38; OLG Bamberg ZEV 2019, 587, Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2020 - 3 Wx 79/20

    Erbscheinerteilungsverfahren - Wirksamkeit handschriftliches Einzeltestament

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2023 - 21 UF 164/22
    Nur wenn besondere Umstände oder Zweifel vorliegen, hat das Gericht ergänzend Beweis über das Schriftbild zu erheben (ebd.; OLG Düsseldorf ZEV 2020, 487 [OLG Düsseldorf 02.06.2020 - 3 Wx 79/20] , Rn. 14).
  • BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 21/86

    Sachverhaltsaufklärung im Rahmen der Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2023 - 21 UF 164/22
    Die Rechtsprechung ging jedoch nach Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes davon aus, dass das für die Vaterschaftsfeststellung anzuwendende Statut dem für die Unterhaltspflicht geltenden Statut folgen musste (ausführlich BGH FamRZ 1973, 257 (NJW 1973, 948); BGH FamRZ 1987, 583 (NJW 1987, 2296)).
  • OLG Hamburg, 18.09.2020 - 2 W 46/20

    Erbscheinsantragsverfahren: Echtheit einer letztwilligen Verfügung

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2023 - 21 UF 164/22
    Für die Urheberschaft eines handschriftlichen Testaments ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Gericht die Echtheit eines Testaments selbst prüfen kann, indem es dessen Schriftbild mit weiteren Schriftproben des Erblassers vergleicht (OLG Hamburg FamRZ 2021, 1329 Rn. 38; OLG Bamberg ZEV 2019, 587, Rn. 9).
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