Rechtsprechung
OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Vergütung des Berufsbetreuers: Angemessenheit der pauschalierten Vergütung bei Betreuten mit großem Vermögen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 Abs. 3 VBVG; § 4 VBVG; § 5 VBVG; § 1836 BGB; § 1908i BGB; Art. 3 GG; Art. 12 GG
Verfassungskonformietät einer pauschalierten Vergütung i.R.e. Betreuungsverhältnisses; Vereinfachung der Kostenrechnung durch pauschalierte Entgelte als Grund des Allgemeinwohls; Analoge Anwendbarkeit von § 3 Abs. 3 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) auf die ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungskonformietät einer pauschalierten Vergütung i.R.e. Betreuungsverhältnisses; Vereinfachung der Kostenrechnung durch pauschalierte Entgelte als Grund des Allgemeinwohls; Analoge Anwendbarkeit von § 3 Abs. 3 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) auf die ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Pauschalierungssystem nach VBVG
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VBVG § 4; VBVG § 5
Betreuervergütung: Verfassungskonformität des Pauschalisierungssystems der §§ 4, 5 VBVG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 28.02.2008 - 54 T 182/06
- OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 78
- Rpfleger 2008, 487
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Auszug aus OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
Soweit Vergütungsregelungen für Betreuer betroffen sind, hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausgesprochen, dass das entscheidende Kriterium in der sog. Auskömmlichkeit zu sehen ist, d.h. in der Frage, ob den Betreuern durch die gesetzliche Regelung derart unangemessen niedrige Gesamteinkünfte zugemutet werden, dass sie daraus nicht ihre Kosten decken und daneben noch ein ausreichendes Einkommen erzielen können (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345, 347 = BVerfGE 101, 331. BVerfG FamRZ 2000, 729, 730).vielmehr ist das Kriterium der Auskömmlichkeit des Betreuereinkommens anhand einer generalisierenden Betrachtung für den gesamten Berufszweig zu beurteilen (BVerfG FamRZ 2007, 622, 624. BVerfG FamRZ 2000, 345, 348 = BVerfGE 101, 331).
cc) Darüber hinaus ist auch mehrfach darauf hingewiesen worden, dass das Gesetz eine durchsetzbare Verpflichtung zur Übernahme von Betreuungen nicht kennt (§ 1898 Abs. 2 BGB), so dass der Berufsbetreuer in seiner unternehmerischen Entscheidung frei ist, ob er eine ihm angetragene Betreuung zu den gesetzlichen Konditionen annehmen oder weiterführen will (BVerfG FamRZ 2007, 622, 624. BVerfG FamRZ 2000, 347, 350 = BVerfGE 101, 331).
- BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von …
Auszug aus OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
Soweit Vergütungsregelungen für Betreuer betroffen sind, hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausgesprochen, dass das entscheidende Kriterium in der sog. Auskömmlichkeit zu sehen ist, d.h. in der Frage, ob den Betreuern durch die gesetzliche Regelung derart unangemessen niedrige Gesamteinkünfte zugemutet werden, dass sie daraus nicht ihre Kosten decken und daneben noch ein ausreichendes Einkommen erzielen können (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345, 347 = BVerfGE 101, 331. BVerfG FamRZ 2000, 729, 730).Der Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet keine grundsätzliche Ungleichbehandlung dahingehend, dass die Betreuung vermögender Personen notwendigerweise besser vergütet müsste als die Betreuung unbemittelter Personen (BVerfG FamRZ 2000, 729, 731).
- BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Vergütung von Vormündern …
Auszug aus OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
vielmehr ist das Kriterium der Auskömmlichkeit des Betreuereinkommens anhand einer generalisierenden Betrachtung für den gesamten Berufszweig zu beurteilen (BVerfG FamRZ 2007, 622, 624. BVerfG FamRZ 2000, 345, 348 = BVerfGE 101, 331).cc) Darüber hinaus ist auch mehrfach darauf hingewiesen worden, dass das Gesetz eine durchsetzbare Verpflichtung zur Übernahme von Betreuungen nicht kennt (§ 1898 Abs. 2 BGB), so dass der Berufsbetreuer in seiner unternehmerischen Entscheidung frei ist, ob er eine ihm angetragene Betreuung zu den gesetzlichen Konditionen annehmen oder weiterführen will (BVerfG FamRZ 2007, 622, 624. BVerfG FamRZ 2000, 347, 350 = BVerfGE 101, 331).
- OLG München, 21.11.2006 - 33 Wx 223/06
Kein gerichtliches Ermessen zur Erhöhung des Stundensatzes für Betreuer nicht …
Auszug aus OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
§ 3 Abs. 3 VBVG ist auf die Stundensatzbemessung bei Berufsbetreuern nicht analog anwendbar (Beschluss OLG München NJW-RR 2007, 513).Für eine planwidrige Regelungslücke ist aus diesem Grunde kein Raum (vgl. im Ergebnis ebenso OLG München NJW-RR 2007, 513 f.. Erman/Saar, BGB 12. Auflage Anh. zu § 1836 § 4 VBVG Rdn. 12. vgl. auch Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers 4. Auflage Rdn. 888).
- OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 254/98
Streit über die Höhe der Vergütung eines Betreuers
Auszug aus OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
Eine prozentuale Beteiligung des Betreuers am Vermögen des Betroffenen widerspricht dagegen den gesetzlichen Kriterien und führt gerade bei hohen Vermögen zu ersichtlich unangemessenen Ergebnissen (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1229. MünchKomm/Wagenitz BGB 4. Auflage § 1836 Rdn. 71. BtKomm/Dodegge aaO Rdn. F 96). - BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03
Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten …
Auszug aus OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
Ein Betroffener soll nicht daraus einen Vorteil ziehen, dass sein Betreuer zufällig aufgrund einer besonderen beruflichen Qualifikation etwas verrichten kann, wozu ein anderer Betreuer berechtigterweise die entgeltlichen Dienste eines Dritten in Anspruch nehmen würde (BGH Beschluss vom 20. Dezember 2006 - XII ZB 118/03 - FamRZ 2007, 381, 382). - BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
Auszug aus OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 94, 372, 390 m.w.N.). - BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99
Vergütung des Berufsbetreuers
Auszug aus OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
aa) Es wird die Ansicht vertreten, dass das Fehlen einer entsprechenden Verweisung in § 4 Abs. 3 VBVG offensichtlich auf einem Redaktionsversehen des Gesetzgebers beruhte, denn nach den Gesetzesmaterialien habe in der Sache der durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu BGH Beschluss vom 31. August 2000 - XII ZB 217/99 - FamRZ 2000, 1569, 1572) zum alten Recht geschaffene Rechtszustand beibehalten werden sollen, wonach eine Überschreitung der pauschalierten Stundensätze nach § 1 BVormVG bei vermögenden Betroffenen nach dem Ermessen des Vormundschaftsgerichts möglich war, wenn die Schwierigkeit der Geschäfte dies ausnahmsweise gebot. - OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05
Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei …
Auszug aus OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
Verfassungsrechtliche Bedenken sind daher gegen das Pauschalierungssystem des VBVG zur Zeit nicht zu erheben (im Ergebnis ebenso OLG München FamRZ 2006, 647, 649. OLG Stuttgart FGPrax 2007, 131, 132 f.. OLG Köln Beschluss vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - FamRZ 2006, 1876 [Ls.] im Volltext veröffentlicht bei juris. OLG Hamm FGPrax 2006, 209, 210). - OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 407/06
Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen …
Auszug aus OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
Verfassungsrechtliche Bedenken sind daher gegen das Pauschalierungssystem des VBVG zur Zeit nicht zu erheben (im Ergebnis ebenso OLG München FamRZ 2006, 647, 649. OLG Stuttgart FGPrax 2007, 131, 132 f.. OLG Köln Beschluss vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - FamRZ 2006, 1876 [Ls.] im Volltext veröffentlicht bei juris. OLG Hamm FGPrax 2006, 209, 210). - OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05
Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG
- OLG München, 22.02.2008 - 33 Wx 34/08
Betreuervergütung: Umfangreiche Vermögensverwaltungen; Übertragung der Aufgabe …
- OLG Köln, 14.06.2006 - 16 Wx 109/06
Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer
- OLG Karlsruhe, 08.05.2009 - 11 Wx 18/08
Betreuervergütung: Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die pauschale Vergütung
Dem vermag der Senat - übereinstimmend mit dem Landgericht - nicht zu folgen (gegen eine Verfassungswidrigkeit nach derzeitigem Stand auch Unruh, BtPrax 2005, 121; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 17 W 36/08, zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 13. November 2007 - 16 Wx 253/07, FGPrax 2008, 108, zur Regelung in § 4 Absatz 2 Satz 1 VBVG; a. A. OLG Braunschweig, Vorlagebeschluss vom 14. November 2006 - 2 W 60/06, FamRZ 2007, 303; Bestelmeyer, RPfleger 2005, 583). - LG Kassel, 16.12.2009 - 3 T 604/09
Betreuervergütung: Rechtswidrige rückwirkende Bestellung eines Berufsbetreuers
Die gesetzliche Neuregelung ist auch aus verfassungsrechtlicher Sicht - und zwar sowohl aus der Sicht der Betreuer als auch aus der Sicht der Betreuten - nicht zu beanstanden (vgl. OLG Celle BtPrax 2008, 171; OLG München BtPrax 2006, 149; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1271). - LG Kassel, 03.02.2022 - 3 T 22/22 Zwar enthält die Vorschrift des § 4 VBVG eine Berufsausübungsregelung i.S.v. Art. 12 Abs. 1 GG, die jedoch von vernünftigen Gründen des Allgemeinwohls getragen und nicht unverhältnismäßig ist (OLG Karlsruhe 9.7.2007 - 19 Wx 33/06, FamRZ 2007, 2008 = FGPrax 2008, 107 und 8.5.2009 - 11 Wx 18/08; OLG Celle 5.5.2008 - 17 W 36/08, BtPrax 2008, 171 = Rpfleger 2008, 478;… Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 4. Aufl. § 4 VBVG Rn. 1).
- LG Kassel, 24.09.2009 - 3 T 604/09 Die gesetzliche Neuregelung ist auch aus verfassungsrechtlicher Sicht - und zwar sowohl aus der Sicht der Betreuer als auch aus der Sicht der Betreuten - nicht zu beanstanden (vgl. OLG Celle BtPrax 2008, 171; OLG München BtPrax 2006, 149; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1271).