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   OLG Celle, 05.06.2023 - 5 StS 2/22   

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OLG Celle, 05.06.2023 - 5 StS 2/22 (https://dejure.org/2023,19498)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.06.2023 - 5 StS 2/22 (https://dejure.org/2023,19498)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Juni 2023 - 5 StS 2/22 (https://dejure.org/2023,19498)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 151 (Ls.)
 
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  • BVerfG, 28.07.2015 - 2 BvR 2558/14

    Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2023 - 5 StS 2/22
    Das Recht des Beschuldigten, sich im Strafverfahren von einem Anwalt seiner Wahl und seines Vertrauens verteidigen zu lassen, ist nicht nur durch § 137 Abs. 1 StPO und Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK gesetzlich garantiert, sondern zugleich durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes verfassungsrechtlich verbürgt ( BVerfG Beschluss vom 28. Juli 2015 - 2 BvR 2558/14 , NJW 2015, 2949 ff Rn. 39).

    Sein berufliches Tätigwerden liegt auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und rechtsstaatlich geordneten Rechtspflege (so BVerfG Beschluss vom 28. Juli 2015 - 2 BvR 2558/14 , a.a.O., Rn. 37).

  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2023 - 5 StS 2/22
    Der Beschuldigte darf entsprechend der zur Interpretation der grundgesetzlichen Menschenwürdegarantie herangezogenen "Objektformel" des Bundesverfassungsgerichts ( BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 1969 - 1 BvL 19/63 , NJW 1969, 1707) nicht Objekt des Verfahrens sein.
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2023 - 5 StS 2/22
    Mangelndes Vertrauen gibt grundsätzlich Veranlassung, von der Bestellung eines Verteidigers abzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 25. September 200 - 2 BvR 1152/01, NStZ 2002, 99, 100 [BVerfG 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01] ).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2023 - 5 StS 2/22
    Folglich liegt der Auftrag eines Verteidigers nicht ausschließlich im Interesse des Beschuldigten, sondern auch in der am Prinzip des Rechtsstaats ausgerichteten Strafrechtspflege (BGH, Urteil vom 7. Juli 1991 - 4 StR 252/91, BGHSt NJW 1992, 1245).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2023 - 5 StS 2/22
    1.3.2.1 Die Beiordnung eines Verteidigers dient nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur dem Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in rechtskundigen Beistand erhält und der prozessordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet ist (vgl. u.a. KK- StPO/Fischer, 9. Aufl., § Rn. 211; BVerfG, Urteil vom 8. April 1975 - 2 BvR 207/75 , NJW 1975, 1015, 1016).
  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00

    Vorrang der Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts auch bei vorheriger

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2023 - 5 StS 2/22
    Anders verhält es sich nur, wenn der Bestellung des benannten Verteidigers wichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 408/00 , NJW 2001, 237, 238 - vor der Neufassung des § 142 Abs. 5 StPO ), mithin die Voraussetzungen des § 142 Abs. 5 S. 3 StPO vorliegen.
  • KG, 09.02.2011 - 4 Ws 16/11

    Pflichtverteidigerbestellung: Versagung aus wichtigem Grund gegen den Willen des

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2023 - 5 StS 2/22
    Ein solcher ist gegeben, wenn der Verteidiger zu einer sachgemäßen Verteidigung nicht bereit oder in der Lage ist (MüKo-StPO/Kämpfer/Travers, 2. Aufl. § 142 StPO Rn. 29), wenn die Bestellung des durch den Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts dem Sinn und Zweck der Institution der notwendigen Verteidigung zuwiderliefe (BeckOK-StPO/Kraczyk, 47. Edition, § 142 Rn. 32) bzw. wenn sich der von dem Angeklagten gewünschte Verteidiger als ungeeignet erweist und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf ernsthaft gefährdet ist ( KG Beschluss vom 9. Februar 2011 - 4 Ws 16/11 , BeckRS 2011, 15259).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 1 Ws 388/97
    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2023 - 5 StS 2/22
    Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um die Bestellung des Erst- oder des Zweitverteidigers handelt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16. Mai 1997 - 1 Ws 388/97 , NStZ 1988, 55).
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