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   OLG Celle, 14.12.2022 - 15 UF 137/21   

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OLG Celle, 14.12.2022 - 15 UF 137/21 (https://dejure.org/2022,46443)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.12.2022 - 15 UF 137/21 (https://dejure.org/2022,46443)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Dezember 2022 - 15 UF 137/21 (https://dejure.org/2022,46443)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Eheverträge nach islamischem Recht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 14.12.2022 - 15 UF 137/21
    (1) Nach dem somit hier anzuwendenden deutschen Sachrecht unterliegen Eheverträge, soweit es darin enthaltene Vereinbarung über die Scheidungsfolgen betrifft, jedoch nach heutiger Rechtsprechung (seit BGH, Urteil vom 11. Februar 2004 - XII ZR 265/02 - BGHZ 158, 81-110 = FamRZ 2004, 601 ff. = NJW 2004, 930; vgl. auch Urteil vom 25. Mai 2005 - XII ZR 296/01 - FamRZ 2005, 1444 = NJW 2005, 2386, und zuletzt BGH, Beschluss vom 18. März 2009 - XII ZB 94/06 - FamRZ 2009, 1041 ff. ) einer Wirksamkeits- ( § 138 BGB ) und ggf. Ausübungskontrolle ( § 242 BGB ).

    Zugleich liegt insoweit auch eine evident einseitige und für die Antragsgegnerin unzumutbare Lastenverteilung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit der Entscheidung vom 11. Februar 2004 - XII ZR 265/02 - BGHZ 158, 81-110 = FamRZ 2004, 601 ff. vor, denn soweit ersichtlich ist keine der unter Ziffer II Buchstabe d, aa) bis ff) aufgeführten und für das Bestehen eines nachehelichen Ehegattenunterhaltsanspruchs nach Ziffer II Buchstabe f verlangten Voraussetzungen vorliegend gegeben.

  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 32/85

    Recht auf Scheidung

    Auszug aus OLG Celle, 14.12.2022 - 15 UF 137/21
    (2) Soweit es Vereinbarungen über die Voraussetzungen der Ehescheidung selbst betrifft, gilt darüber hinaus ohnehin, dass die dafür - bei Anwendbarkeit des deutschen Scheidungsrechts - geltenden gesetzlichen Bestimmungen der §§ 1564 ff. BGB wegen der darin enthaltenen Ausformung der negativen Eheschließungsfreiheit ( Art. 6 GG ) nicht disponibel, also einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung dahingehend zugänglich sind, dass das Scheidungsrecht eines der Ehegatten ausgeschlossen wird ( BGH, Urteil vom 9. April 1986 - IVb ZR 32/85 - BGHZ 97, 304-311 [Rn. 11] = FamRZ 1986, 655 ).

    Denn Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet den Ehegatten auch das Recht, nach Eintritt der gesetzlichen Scheidungsvoraussetzungen geschieden zu werden und damit ihre Eheschließungsfreiheit wiederzuerlangen ( BGH, Urteile vom 9. April 1986 - IVb ZR 32/85 - FamRZ 1986, 655 , und vom 14. Juni 1978 - IV ZR 167/77 - FamRZ 1978, 881, 883).

  • BayObLG, 07.04.1998 - 1Z BR 16/98

    Konkludente Rechtswahl des Ehewirkungsstatuts

    Auszug aus OLG Celle, 14.12.2022 - 15 UF 137/21
    Die Ehegatten müssen objektiv Handlungen vornehmen, die den Schluss auf eine Rechtswahl zulassen; subjektiv müssen sie die Umstände, die den Schluss auf einen Rechtsfolgewillen begründen, kennen oder müssen zumindest erkennen, dass ihre jeweilige Äußerung nach Treu und Glauben oder der Verkehrssitte als Rechtswahl aufgefasst werden darf und vom jeweiligen Empfänger auch so verstanden wird (Staudinger-Mankowski, Neubearbeitung 2010, Art. 14 EGBGB, Rn. 143; BayObLG NJW-RR 1994, 771, 772; 1998, 1538, 1539 = BayObLGZ 1998, 103, 107 f).

    Von einer konkludenten ehewirkungsrechtlichen Rechtswahl ist daher nur dann auszugehen, wenn der Abschluss des Ehevertrags eindeutig auf der Basis eines bestimmten Rechts erfolgt und auch die allgemeinen Ehewirkungen und nicht nur das Ehegüterrecht betrifft (Staudinger-Mankowski, a.a.O.; BayObLGZ 1998, 103, 107 = NJW-RR 1998, 1538, 1539 = FamRZ 1998, 1594, 1596 ).

  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 6/07

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines kompensationslosen Ausschlusses des

    Auszug aus OLG Celle, 14.12.2022 - 15 UF 137/21
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH ( FamRZ 2006, 1097, 1098 ; Beschluss vom 9. Juli 2008, FamRZ 2008, 2011 , Rn. 24) liege daher eine Unwirksamkeit des gesamten Vertrages vor, da dieser aufgrund einer Gesamtwürdigung als sittenwidrig anzusehen sei, wenn er insgesamt zu einer einseitigen Benachteiligung eines Ehegatten führe.

    Hierzu ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass in Fällen, in denen - wie hier - bereits die Gesamtwürdigung eines Ehevertrags, dessen Inhalt für eine Partei ausnahmslos nachteilig ist und dessen Einzelregelungen durch keine berechtigten Belange der anderen Partei gerechtfertigt werden, dessen Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB ergibt, die sich daraus ergebende Nichtigkeitsfolge notwendigerweise den gesamten Vertrag erfasst und für eine Teilnichtigkeit in einem solchen Fall kein Raum bleibt, selbst wenn die Ehegatten eine entsprechende salvatorische Klausel hierfür in den Vertrag aufgenommen hatten ( BGH, Beschluss vom 17. Mai 2006 - XII ZB 250/03 - FamRZ 2006, 1097 [Rn. 15], und Urteil vom 9. Juli 2008 - XII ZR 6/07 - FamRZ 2008, 2011 [Rn. 20 ff.]).

  • BGH, 17.05.2006 - XII ZB 250/03

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages

    Auszug aus OLG Celle, 14.12.2022 - 15 UF 137/21
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH ( FamRZ 2006, 1097, 1098 ; Beschluss vom 9. Juli 2008, FamRZ 2008, 2011 , Rn. 24) liege daher eine Unwirksamkeit des gesamten Vertrages vor, da dieser aufgrund einer Gesamtwürdigung als sittenwidrig anzusehen sei, wenn er insgesamt zu einer einseitigen Benachteiligung eines Ehegatten führe.

    Hierzu ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass in Fällen, in denen - wie hier - bereits die Gesamtwürdigung eines Ehevertrags, dessen Inhalt für eine Partei ausnahmslos nachteilig ist und dessen Einzelregelungen durch keine berechtigten Belange der anderen Partei gerechtfertigt werden, dessen Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB ergibt, die sich daraus ergebende Nichtigkeitsfolge notwendigerweise den gesamten Vertrag erfasst und für eine Teilnichtigkeit in einem solchen Fall kein Raum bleibt, selbst wenn die Ehegatten eine entsprechende salvatorische Klausel hierfür in den Vertrag aufgenommen hatten ( BGH, Beschluss vom 17. Mai 2006 - XII ZB 250/03 - FamRZ 2006, 1097 [Rn. 15], und Urteil vom 9. Juli 2008 - XII ZR 6/07 - FamRZ 2008, 2011 [Rn. 20 ff.]).

  • OLG Hamm, 22.04.2016 - 3 UF 262/15

    Geschiedener muslimischer Ehefrau steht "Abendgabe" auch ohne "talaq" zu

    Auszug aus OLG Celle, 14.12.2022 - 15 UF 137/21
    Da der Vertragstext des notariellen Ehevertrags einem Formulierungsvorschlag des Bundesverwaltungsamts zu Eheverträgen mit muslimischem Einschlag entspreche und zudem verschiedene obergerichtliche Entscheidungen sich mit derartigen Verträgen bereits befasst hätten (z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 22. April 2016 - 3 UF 262/15 ; ähnlich auch OLG Köln, Urteil vom 23. März 2006 - 21 UF 144/05 , sowie Beschluss vom 5. November 2015 - 21 UF 32/15 , und AG München, Beschluss vom 10. August 2018 - 527 F 12575/17, alle jeweils zur Vereinbarung einer Morgengabe), habe die Sache auch grundsätzliche Bedeutung und sei eine Zulassung der Rechtsbeschwerde auch für die Fortbildung des Rechts erforderlich.

    (4) Unbeschadet der Frage, ob Art. 5 Rom-III-VO auch auf Fälle Anwendung findet, in denen die Rechtswahl bezüglich des anzuwendenden Scheidungsrechts vor dem 21. Juli 2012 erfolgt ist (bejaht von OLG Hamm, Beschluss vom 22. April 2016 - II-3 UF 262/15 - FamRZ 2016, 1926 ) sowie insbesondere hinsichtlich der hier vereinbarten Gütertrennung liegt eine stillschweigende Rechtswahl der Beteiligten jedoch tatsächlich nicht vor.

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97

    Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und

    Auszug aus OLG Celle, 14.12.2022 - 15 UF 137/21
    Wenn nämlich, wie hier, die Rechtsgrundlage des Leistungsanspruchs, dessen späterer Bezifferung der im Wege des Stufenantrags zunächst zur Entscheidung gestellte Auskunftsanspruch dienen solle, streitig sei, mit der Entscheidung auf der Auskunftsstufe jedoch nicht zugleich eine rechtskräftige Feststellung zum streitigen Grund des Leistungsanspruchs erfolge, bestehe die Möglichkeit von dessen abweichender Beurteilung auf den weiteren Stufen ( BGH, Urteil vom 27. November 1998 - V ZR 180/97 - MDR 1999, 350 [Rn. 8]; OLG Celle, Beschluss vom 19. August 2022 - 10 UF 186/14 - FamRZ 2015, 71 ).

    Wenn nämlich, wie hier, die Rechtsgrundlage des Leistungsanspruchs, dessen späterer Bezifferung der im Wege des Stufenantrags zunächst zur Entscheidung gestellte Auskunftsanspruch dienen soll, streitig ist, mit der Entscheidung auf der Auskunftsstufe jedoch nicht zugleich eine rechtskräftige Feststellung zum streitigen Grund des Leistungsanspruchs erfolgt, besteht die Möglichkeit von dessen abweichender Beurteilung auf den weiteren Stufen ( BGH, Urteil vom 27. November 1998 - V ZR 180/97 - juris, Rn. 8 = MDR 1999, 350; OLG Celle, Beschluss vom 19. August 2022 - 10 UF 186/14 - FamRZ 2015, 71 ).

  • BGH, 28.11.2002 - VII ZR 270/01

    Voraussetzungen eines Teilurteils; Gefahr widersprechender Entscheidungen;

    Auszug aus OLG Celle, 14.12.2022 - 15 UF 137/21
    Ein Teilurteil ist daher unzulässig, wenn es eine Frage entscheidet, die sich im weiteren Verfahren über die anderen Ansprüche noch einmal stellen kann ( BGH, Urteil vom 13. April 2000 - I ZR 220/97 - NJW 2000, 3716; Urteil vom 5. Dezember 2000 - VI ZR 275/99 - NJW 2001, 760; Urteil vom 28. November 2002 - VII ZR 270/01 - BauR 2003, 381 = NZBau 2003, 153 = ZfBR 2003, 250).

    Diese Gefahr sich widersprechender Teilentscheidungen kann verfahrensrechtlich dadurch ausgeschlossen werden, dass über die betreffende Vorfrage eine Zwischenfeststellungsentscheidung gemäß § 256 Abs. 2 ZPO ergeht ( BGH, Urteil vom 28. November 2002 - VII ZR 270/01 - MDR 2003, 263 = NJW-RR 2003, 303, Rn. 10, sowie Urteil vom 26. April 2012 - VII ZR 25/11 - MDR 2012, 992 = NJW-RR 2012, 849, Rn. 11 - 13, und Zöller-Feskorn, ZPO, 34. Auflage, § 301 Rn. 15 sowie Zöller-Heßler, a.a.O., § 525 Rn. 8,).

  • OLG Celle, 19.08.2014 - 10 UF 186/14

    Teilentscheidung auf Abweisung allein des Auskunftsanspruchs bei Verneinung der

    Auszug aus OLG Celle, 14.12.2022 - 15 UF 137/21
    Wenn nämlich, wie hier, die Rechtsgrundlage des Leistungsanspruchs, dessen späterer Bezifferung der im Wege des Stufenantrags zunächst zur Entscheidung gestellte Auskunftsanspruch dienen solle, streitig sei, mit der Entscheidung auf der Auskunftsstufe jedoch nicht zugleich eine rechtskräftige Feststellung zum streitigen Grund des Leistungsanspruchs erfolge, bestehe die Möglichkeit von dessen abweichender Beurteilung auf den weiteren Stufen ( BGH, Urteil vom 27. November 1998 - V ZR 180/97 - MDR 1999, 350 [Rn. 8]; OLG Celle, Beschluss vom 19. August 2022 - 10 UF 186/14 - FamRZ 2015, 71 ).

    Wenn nämlich, wie hier, die Rechtsgrundlage des Leistungsanspruchs, dessen späterer Bezifferung der im Wege des Stufenantrags zunächst zur Entscheidung gestellte Auskunftsanspruch dienen soll, streitig ist, mit der Entscheidung auf der Auskunftsstufe jedoch nicht zugleich eine rechtskräftige Feststellung zum streitigen Grund des Leistungsanspruchs erfolgt, besteht die Möglichkeit von dessen abweichender Beurteilung auf den weiteren Stufen ( BGH, Urteil vom 27. November 1998 - V ZR 180/97 - juris, Rn. 8 = MDR 1999, 350; OLG Celle, Beschluss vom 19. August 2022 - 10 UF 186/14 - FamRZ 2015, 71 ).

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus OLG Celle, 14.12.2022 - 15 UF 137/21
    Zu dem dem Grundgesetz zugrunde liegenden Bild der "verweltlichten" bürgerlich-rechtlichen Ehe gehört es, dass Ehegatten unter den vom Gesetz normierten Voraussetzungen geschieden werden können (BGH a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Entscheidungen vom 4. Mai 1971 - 1 BvR 636/68, BVerfGE 31, 58, 82 f, und vom 28. Februar 1980 - 1 BvL 136/78 - BVerfGE 53, 224, 245).
  • BGH, 25.05.2005 - XII ZR 296/01

    Wirksamkeit eines ehevertraglichen Unterhaltsverzichts bei Schwangerschaft der

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78

    Ehescheidung

  • BGH, 18.03.2009 - XII ZB 94/06

    Wirksamkeit eines kompensationslos vereinbarten Ausschlusses des

  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

  • BGH, 05.05.2004 - XII ZR 323/02

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Entscheidungserheblichkeit

  • BGH, 14.06.1978 - IV ZR 167/77

    Verfassungsmäßigkeit des neuen Scheidungsrechts

  • BayObLG, 13.01.1994 - 3Z BR 66/93
  • BGH, 21.11.2012 - XII ZR 48/11

    Ehevertrag: Wirksamkeit der Vereinbarung einer Gütertrennung; Bedeutung

  • OLG Köln, 05.11.2015 - 21 UF 32/15

    Sittenwidrigkeit eines Morgengabeversprechens nach iranischem Recht

  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 220/97

    Erteilung einer Markenlizenz

  • BGH, 26.04.2012 - VII ZR 25/11

    Widerklage: Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils

  • BGH, 21.10.1992 - XII ZR 182/90

    Rückforderung unbenannter Zuwendungen nach Scheitern einer deutsch-ausländischen

  • BGH, 05.12.2000 - VI ZR 275/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • AG München, 09.08.2018 - 527 F 12575/17

    Brautgabeversprechen bedarf notarieller Beurkundung

  • OLG Köln, 23.03.2006 - 21 UF 144/05

    Anspruch auf Zahlung der Morgengabe bei Anwendbarkeit iranischen Rechts;

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