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   OLG Celle, 17.05.2021 - 2 Ws 145/21   

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https://dejure.org/2021,15477
OLG Celle, 17.05.2021 - 2 Ws 145/21 (https://dejure.org/2021,15477)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.05.2021 - 2 Ws 145/21 (https://dejure.org/2021,15477)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Mai 2021 - 2 Ws 145/21 (https://dejure.org/2021,15477)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Bindungswirkung des Antrags auf Außervollzugsetzung für Haftrichter; Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft

  • rechtsportal.de

    Keine Bindungswirkung des Antrags auf Außervollzugsetzung für Haftrichter; Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 637
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2021 - 2 Ws 145/21
    Auch wenn die Anerkennung ursprünglich auf bestimmte Sittlichkeitsdelikte und die Bewahrung eines besonders schutzbedürftigen Kreises der Bevölkerung vor mit hoher Wahrscheinlichkeit drohenden schweren Straftaten beschränkt war, schließt dies nicht aus, die Wiederholungsgefahr auch bei anderen Delikten als Haftgrund gelten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.05.1973 - 2 BvL 4/73 -).

    Darüber hinaus muss verlangt werden, dass die Taten, deren der Beschuldigte verdächtig ist, auch in ihrer konkreten Gestalt, insbesondere nach Art und Ausmaß des angerichteten Schadens, die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigt haben, und im Einzelfall eine hohe Straferwartung begründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.05.1973 - 2 BvL 4/73 -).

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2021 - 2 Ws 145/21
    Dabei steht nicht die Sicherung des Strafverfahrens, sondern der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten im Vordergrund (vgl. BVerfGE 19, 342, 349 f.).
  • OLG Hamm, 15.01.2015 - 2 Ws 1/15

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei gewerbsmäßigen Betrugstaten

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2021 - 2 Ws 145/21
    Ob eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung durch die Tat gegeben ist, ist daher anhand einer umfassenden Gesamtwürdigung von Tat und Täter zu bestimmen, in die neben der Schadenshöhe insbesondere auch die Beweggründe und Ziele des Täters, die aus der Tat sprechende Gesinnung und der bei ihr aufgewendete Wille, die Art der Ausführung und die weiteren Auswirkungen der Tat, ferner das Vorleben des Täters und sein Nachtatverhalten einzubeziehen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2015 - 2 Ws 1/15 -).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 30.11.1999 - 3 BJs 37/99

    Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2021 - 2 Ws 145/21
    a) Teilweise wird vertreten, dass einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verschonung vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft angesichts der Stellung der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens zwingend zu folgen sei (BGH, Beschluss vom 30. November 1999 - 2 BGs 335/99 -, Rn. 4, juris).
  • BGH, 26.05.1993 - 5 StR 190/93

    Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen Unterlassen einer fristgerechten

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2021 - 2 Ws 145/21
    Demgegenüber wird mit einem Verschonungsbeschluss der Haftbefehl gerade aufrechterhalten (vgl. BGHSt 39, 233, 236); lediglich die Annahme der Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr wird durch Anordnung von konkreten Maßnahmen als ausreichend gemindert betrachtet.
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - 2 Ws 237/00

    Bindung des Ermittlungsrichters an seitens der Staatsanwaltschaft beantragte

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2021 - 2 Ws 145/21
    b) Nach anderer Auffassung kann eine Bindung des Haftrichters nur im Fall des § 120 Abs. 3 StPO angenommen werden, eine Bindungswirkung sei hingegen bei einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls nicht gegeben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. September 2000 - 2 Ws 237/00 -, Rn. 11 - 14, juris; KK-Schultheis, StPO, 8. A., 120 StPO Rn. 23; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. A. § 120 StPO Rn. 13; LR-Lind, StPO, 27. A. § 120 StPO Rn. 58).
  • KG, 27.05.2008 - 4 Ws 49/08

    Untersuchungshaft: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Heranwachsenden

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2021 - 2 Ws 145/21
    Auch bei Heranwachsenden ist eine Wiederholungsgefahr gegeben, wenn Straftaten aus dem enumerativen Katalog des § 112a StPO konkret in überdurchschnittlicher Weise begangen worden sind (KG Berlin, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 4 Ws 49/08 -, juris).
  • LG Amberg, 02.09.2010 - 12 Qs 78/10

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls: Bindung des Ermittlungsrichters an Antrag

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2021 - 2 Ws 145/21
    Dies folge nach einem "erst-recht"-Schluss (a majore ad minus) aus der Bindungswirkung des § 120 Abs. 3 StPO (BGH a. a. O.) Nach der Konzeption der Strafprozessordnung obliege dem Ermittlungsrichter nur die Pflicht, zu prüfen, ob unter Richtervorbehalt gestellte Eingriffe der Strafverfolgungsbehörde in Beschuldigtenrechte nach der aktuellen Sach- und Rechtslage gerechtfertigt sind, nicht jedoch das Recht, von sich aus über von der Staatsanwaltschaft gestellte Anträge hinaus - oder ohne Antrag - Eingriffe zu begründen (LG Amberg, Beschluss vom 02. September 2010 - 12 Qs 78/10 -, Rn. 14, juris).
  • LG Flensburg, 30.12.2021 - II Qs 63/21

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr: Voraussetzungen einer schwerwiegenden

    Ob eine schwerwiegende Beeinträchtigung durch die Tat gegeben ist, ist vielmehr anhand einer umfassenden Gesamtwürdigung von Tat und Täter zu bestimmen, in die neben der Schadenshöhe insbesondere auch die Beweggründe und Ziele des Täters, die aus der Tat sprechende Gesinnung und der bei ihr aufgewendete Wille, die Art der Ausführung und die weiteren Auswirkungen der Tat, ferner das Vorleben des Täters und sein Nachtatverhalten einzubeziehen sind (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17.05.2021, 2 Ws 145/21 - NStZ 2021, 637; OLG Celle, Beschluss vom 14.02.2020, 2 Ws 49/20; OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2015 - 2 Ws 1/15; vgl. Meyer/Goßner/Schmitt StPO, § 112a Rn. 9).
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