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   OLG Celle, 22.09.2022 - 8 U 336/21   

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https://dejure.org/2022,26788
OLG Celle, 22.09.2022 - 8 U 336/21 (https://dejure.org/2022,26788)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.09.2022 - 8 U 336/21 (https://dejure.org/2022,26788)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. September 2022 - 8 U 336/21 (https://dejure.org/2022,26788)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 UKlaG; § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UKlaG; § 128 VVG; § 129 VVG; § 305c Abs. 2 BGB; § 307 Abs. 1 S. 1 BGB; § 307 Abs. 1 S. 2 BGB; § 92 Abs. 1 S. 1 ZPO
    Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Verwendung von Klauseln in Versicherungsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung; Vereinbarung einer Ausschlussfrist; Zugrundelegung einer kundenfeindlicheren Auslegung einer Klausel

  • IWW

    § 1 UKlaG, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UKlaG, § 128 VVG, § 129 VVG, § 305c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB
    UKlaG, VVG, BGB

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UKlaG § 1; UKlaG § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; VVG § 125; VVG § 128; VVG § 129; BGB § 305c Abs. 2; BGB § 307
    Zulässigkeit von Klauseln über die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens und die Auswahl von Schiedsgutachtern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtsschutzversicherung über die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens und die Auswahl von Schiedsgutachtern

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtsschutzversicherung über die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens und die Auswahl von Schiedsgutachtern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2022, 1365
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17

    Umfang der Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus OLG Celle, 22.09.2022 - 8 U 336/21
    Soweit neben dem Merkmal der Intransparenz auch eine Benachteiligung des Vertragspartners als erforderlich angesehen wird (vgl. Übersicht zum Meinungsstand H. Schmidt, in: Hau/Poseck, BeckOK BGB, § 307 BGB, Rn. 46; Wurmnest, in: Münchener Kommentar zum BGB, § 307 BGB, Rn. 58), ändert jedenfalls entgegen der Auffassung des Landgerichts hieran nichts, dass, was zunächst dem Grunde nach zutrifft, in § 128 VVG das Schiedsgutachterverfahren inhaltlich nicht ausgestaltet wird, sondern dem Versicherer ein nicht unerheblicher Ausgestaltungsspielraum zugesprochen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2018 - 4 U 257/17 -, Rn. 34 ff., juris; Bruns in: Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. (2018), § 128 VVG; Rn. 2).

    Hingegen schließt sie nicht auch die Möglichkeit aus, dass der Versicherungsnehmer noch weitere Unterlagen einreichen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2018 - 4 U 257/17 -, Rn. 48, juris).

    Der Wortlaut von § 3a Abs. 4 Satz 1 ARB schließt nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers die Möglichkeit der Ablehnung des Gutachters wegen der Besorgnis der Befangenheit aus (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2018 - 4 U 257/17 -, Rn. 47, juris).

  • BGH, 26.01.2022 - IV ZR 144/21

    Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus OLG Celle, 22.09.2022 - 8 U 336/21
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (BGH, Urteil vom 26. Januar 2022 - IV ZR 144/21 -, Rn. 10, juris).

    Nur dann kann er die Entscheidung treffen, ob er den angebotenen Versicherungsschutz nimmt oder nicht (BGH, Urteil vom 26. Januar 2022 - IV ZR 144/21 -, Rn. 29, juris).

    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (BGH, Urteil vom 26. Januar 2022 - IV ZR 144/21 -, Rn. 10, juris).

  • BGH, 31.03.2021 - IV ZR 221/19

    Rechtsschutzversicherung: Klausel teilweise unwirksam

    Auszug aus OLG Celle, 22.09.2022 - 8 U 336/21
    Auch wenn das Versicherungsvertragsgesetz den Vertragsparteien hinsichtlich des Umfangs des Leistungsversprechens keine Vorgaben macht, besteht das Wesen des Vertrages im Versprechen einer Unterstützung der Interessenwahrnehmung des Versicherungsnehmers, der daran zu Recht eine Solidaritätserwartung knüpft (BGH, Urteil vom 31. März 2021 - IV ZR 221/19 -, Rn. 40, juris).

    Dieser Unterstützung ist es immanent, dass der Rechtsschutzversicherer bei der Bestimmung des Versicherungsfalles die Tatsachen zugrunde legt, mit denen der Versicherungsnehmer sein Rechtsschutzbegehren begründet, denn nur so wird diesem die erwartete Unterstützung seines Rechtsschutzversicherers zuteil (BGH, Urteil vom 31. März 2021 - IV ZR 221/19 -, Rn. 41, juris).

  • BGH, 08.05.2018 - XI ZR 790/16

    Preisklauseln für eine sogenannte Zinscap-Prämie bzw. Zinssicherungsgebühr

    Auszug aus OLG Celle, 22.09.2022 - 8 U 336/21
    Danach ist die scheinbar kundenfeindlichste Auslegung im Ergebnis regelmäßig die dem Kunden günstigste, da sie häufig erst die Inhaltskontrolle eröffnet bzw. zu einer unangemessenen Benachteiligung und damit zur Unwirksamkeit führt (BGH, Urteil vom 05. Juni 2018 - XI ZR 790/16 -, Rn. 37, juris; Basedow, in: Münchener Kommentar, BGB, 8. Aufl. (2019), § 305c BGB, Rn. 49).

    Außer Betracht zu bleiben haben dabei solche Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend und nicht ernstlich in Erwägung zu ziehen sind (BGH, Urteil vom 05. Juni 2018, a. a. O.).

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus OLG Celle, 22.09.2022 - 8 U 336/21
    Vor der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB ist die Klausel zunächst auszulegen, um Klarheit über ihren zu kontrollierenden Inhalt zu schaffen (BGH, Urteil vom 23. Juni 2004 - IV ZR 130/03 -, Rn. 16, juris).

    Vor der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB ist die Klausel zunächst auszulegen, um Klarheit über ihren zu kontrollierenden Inhalt zu schaffen (BGH, Urteil vom 23. Juni 2004 - IV ZR 130/03 -, Rn. 16, juris).

  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 156/18

    Entgegenstehen einer qualifizierten Nachrangabrede der Qualifikation des

    Auszug aus OLG Celle, 22.09.2022 - 8 U 336/21
    Der Vertragspartner soll andererseits ohne fremde Hilfe möglichst klar und einfach seine Rechte und Pflichten feststellen können, damit er die rechtliche Tragweite der Vertragsbedingungen bei Vertragsschluss hinreichend erfassen kann und nicht von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird (BGH, Urteil vom 01. Oktober 2019 - VI ZR 156/18 -, Rn. 23, juris).
  • BGH, 14.06.2017 - IV ZR 161/16

    Reiserücktrittsversicherung: Unklarheit der Versicherungsbedingungen hinsichtlich

    Auszug aus OLG Celle, 22.09.2022 - 8 U 336/21
    Unklar gemäß § 305c Abs. 2 BGB sind Klauseln, bei denen nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt und mindestens zwei unterschiedliche Auslegungen vertretbar sind (BGH, Urteil vom 14. Juni 2017 - IV ZR 161/16 -, Rn. 12, juris).
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