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   OLG Celle, 23.02.2024 - 2 Ws 36/24   

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https://dejure.org/2024,4723
OLG Celle, 23.02.2024 - 2 Ws 36/24 (https://dejure.org/2024,4723)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.02.2024 - 2 Ws 36/24 (https://dejure.org/2024,4723)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Februar 2024 - 2 Ws 36/24 (https://dejure.org/2024,4723)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vollstreckung: Anhörung durch Bild-Tonübertragung - Unanfechtbarkeit der Anordnung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 29.03.2001 - 5 Ws 145/01

    Strafvollstreckungskammer als erkennendes Gericht gem. § 305 Strafprozessordnung

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2024 - 2 Ws 36/24
    Auch unter diesem Gesichtspunkt unterliegt die Entscheidung nach § 463e StPO nicht der Anfechtung, denn die Entscheidung nach § 57 StGB vorbereitende Entscheidungen sind in entsprechender Anwendung des § 305 S. 1 StPO unanfechtbar (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Auflage, 2023, § 454, Rn. 43; KG, Beschluss vom 29.03.2001, Az. 5 Ws 145/01 Vollz ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.1999, Az. 1 Ws 499/99 ; OLG Hamm, Beschluss vom 16.10.1986, Az. 3 Ws 425/86 ).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.1999 - 1 Ws 499/99
    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2024 - 2 Ws 36/24
    Auch unter diesem Gesichtspunkt unterliegt die Entscheidung nach § 463e StPO nicht der Anfechtung, denn die Entscheidung nach § 57 StGB vorbereitende Entscheidungen sind in entsprechender Anwendung des § 305 S. 1 StPO unanfechtbar (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Auflage, 2023, § 454, Rn. 43; KG, Beschluss vom 29.03.2001, Az. 5 Ws 145/01 Vollz ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.1999, Az. 1 Ws 499/99 ; OLG Hamm, Beschluss vom 16.10.1986, Az. 3 Ws 425/86 ).
  • OLG Hamm, 16.10.1986 - 3 Ws 425/86
    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2024 - 2 Ws 36/24
    Auch unter diesem Gesichtspunkt unterliegt die Entscheidung nach § 463e StPO nicht der Anfechtung, denn die Entscheidung nach § 57 StGB vorbereitende Entscheidungen sind in entsprechender Anwendung des § 305 S. 1 StPO unanfechtbar (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Auflage, 2023, § 454, Rn. 43; KG, Beschluss vom 29.03.2001, Az. 5 Ws 145/01 Vollz ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.1999, Az. 1 Ws 499/99 ; OLG Hamm, Beschluss vom 16.10.1986, Az. 3 Ws 425/86 ).
  • OLG Hamm, 25.04.1989 - 1 Ws 123/89
    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2024 - 2 Ws 36/24
    Hiernach sind Vollstreckungsentscheidungen nur in den Fällen einer Anfechtung zugänglich, in denen der Gesetzgeber ein Rechtsmittel ausdrücklich zur Verfügung stellt ( OLG Hamm, Beschluss vom 25.04.1989, Az. 1 Ws 123/89 ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.12.2001, 1 Ws 1418/01).
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