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   OLG Celle, 24.02.1987 - 17 UF 94/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3040
OLG Celle, 24.02.1987 - 17 UF 94/86 (https://dejure.org/1987,3040)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.02.1987 - 17 UF 94/86 (https://dejure.org/1987,3040)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Februar 1987 - 17 UF 94/86 (https://dejure.org/1987,3040)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1570 BGB ; § 1586b Abs. 1 S. 2 BGB; § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB; § 1577 Abs. 1 BGB; § 2303 Abs. 1 BGB; § 2332 Abs. 1 BGB; § 2262 BGB; § 1649 Abs. 2 BGB; § 1608 S. 1 BGB
    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ; Anspruch auf Unterhalt bei Betreuungsbedürftigkeit eines Kindes ; Pflicht eines unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit; Maßgeblicher Errechnungszeitpunkt für die Unterhaltsberechnung; Obliegenheit des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ; Anspruch auf Unterhalt bei Betreuungsbedürftigkeit eines Kindes ; Pflicht eines unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit; Maßgeblicher Errechnungszeitpunkt für die Unterhaltsberechnung; Obliegenheit des ...

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1570, 1586b, 1609, 1649
    Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Erwerbsobliegenheit einer ein behindertes Kind betreuenden geschiedenen Ehefrau; Berechnung der Bedarfssteigerung nach dem Lebenshaltungskostenindex beim Unterhaltsanspruch gegen Nachlaß; Obliegenheit zur Realisierung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1586b
    Anpassung des nachehelichen Unterhalts nach dem Lebenshaltungsindex

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 1038
  • FamRZ 1987, 1039
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 59/83

    Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen

    Auszug aus OLG Celle, 24.02.1987 - 17 UF 94/86
    Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen ( § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB ) im Zeitpunkt der Scheidung (vgl. BGH FamRZ 1982, 892; 1985, 357, 359).
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt - Bestimmung des

    Auszug aus OLG Celle, 24.02.1987 - 17 UF 94/86
    Vermögenseinkünfte, die der Unterhaltsberechtigte nicht erzielt, aber in zumutbarer Weise erzielen könnte, sind bedarfsmindernd zu berücksichtigen (vgl. BGH FamRZ 1980, 126, 128; 1985, 354, 356).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 629/80

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit bei Betreuung mehrerer Kinder durch den

    Auszug aus OLG Celle, 24.02.1987 - 17 UF 94/86
    Es kommt jedoch auf die Verhältnisse des Einzelfalls an, wobei neben den persönlichen Umständen des Unterhalt begehrenden Ehegatten wie Alter, Gesundheitszustand und Berufsausbildung auch dessen frühere Berufsbetätigung, die Dauer der Ehe und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten zu berücksichtigen sind (vgl. BGH a.a.O. und FamRZ 1982, 148, 150).
  • BGH, 05.11.1980 - IVb ZR 549/80

    Zumutbarkeit einer Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus OLG Celle, 24.02.1987 - 17 UF 94/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar für eine geschiedene Ehefrau, die ein 11 bis 15jähriges Kind zu betreuen hat, eine Teilzeitbeschäftigung in den Vormittagsstunden, in denen das Kind die Schule besucht, nicht generell unzumutbar (vgl. BGH FamRZ 1981, 17, 18).
  • BGH, 09.06.1982 - IVb ZR 698/80

    Verweisung des bedürftigen Ehegatten auf eine Erwerbstätigkeit; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Celle, 24.02.1987 - 17 UF 94/86
    Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen ( § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB ) im Zeitpunkt der Scheidung (vgl. BGH FamRZ 1982, 892; 1985, 357, 359).
  • BGH, 24.10.1979 - IVb ZR 171/78
    Auszug aus OLG Celle, 24.02.1987 - 17 UF 94/86
    Vermögenseinkünfte, die der Unterhaltsberechtigte nicht erzielt, aber in zumutbarer Weise erzielen könnte, sind bedarfsmindernd zu berücksichtigen (vgl. BGH FamRZ 1980, 126, 128; 1985, 354, 356).
  • BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 44/83

    Bedeutung der Betreuung durch die Mutter als dem Barunterhalt gleichwertige

    Auszug aus OLG Celle, 24.02.1987 - 17 UF 94/86
    Ferner ist die Betreuungsbedürftigkeit des Kindes im konkreten Fall von Bedeutung, die aufgrund seines Alters, aber auch seines Gesundheitszustandes und seines Entwicklungsstandes nach objektiven Kriterien zu ermitteln ist (vgl. BGH FamRZ 1985, 50, 51).
  • BGH, 03.07.1985 - IVb ZR 40/84

    Anwendbarkeit der Härteklausel

    Auszug aus OLG Celle, 24.02.1987 - 17 UF 94/86
    Diesen Weg hat der Bundesgerichtshof als Hilfsmittel zur Feststellung einer Bedarfssteigerung ausdrücklich gebilligt (vgl. BGH, Urteil vom 3.7.1985, IV b ZR 40/84; insoweit in FamRZ 1985, 1016 nicht abgedruckt).
  • OLG Zweibrücken, 22.05.2000 - 5 UF 28/00

    Nachehelicher Unterhalt: Betreuung eines behinderten ehegemeinsamen Kindes durch

    Sie wird nicht durch eine bestimmte Altersgrenze begrenzt (vgl. BGH NJW 1984, 2355; OLG Celle FamRZ 1987, 1038; Senat, Urteil vom 10. November 1998, 5 UF 92/97; Lohmann, Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Familienrecht, 8. Auflage, Rdn. 16).
  • OLG Zweibrücken, 14.05.2002 - 5 UF 28/00

    Ein Unterhaltsanspruch ist verwirkt, wenn der Unterhaltsberechtigte mindestens

    Sie wird nicht durch eine bestimmte Altersgrenze begrenzt (vgl. BGH NJW 1984, 2355; OLG Celle FamRZ 1987, 1038; Senat, Urteil vom 10. November 1998, 5 UF 92/97; Lohmann, Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Familienrecht, 8. Auflage,  Rdn. 16).
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