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   OLG Celle, 26.02.2020 - 1 Ws 1/20   

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https://dejure.org/2020,4107
OLG Celle, 26.02.2020 - 1 Ws 1/20 (https://dejure.org/2020,4107)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.02.2020 - 1 Ws 1/20 (https://dejure.org/2020,4107)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 1 Ws 1/20 (https://dejure.org/2020,4107)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Unterbringungsbefehl, Umwandlung Haftbefehl, richterliche Vernehmung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 112 StPO; § 115 StPO; Art. 104 Abs. 1 GG
    Pflicht zur Anhörung des Verhafteten vor Aufrechterhaltung des Haftbefehls; Anhörungspflicht auch bei Erweiterung des Haftbefehls; Anhörungspflicht auch bei Umwandlung eines Unterbringungsbefehls; Bekanntgabe des Haftbefehls kein Ersatz für die Anhörung des Verhafteten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Pflicht zur Anhörung des Verhafteten vor Aufrechterhaltung des Haftbefehls Anhörungspflicht auch bei Erweiterung des Haftbefehls Anhörungspflicht auch bei Umwandlung eines Unterbringungsbefehls Bekanntgabe des Haftbefehls kein Ersatz für die Anhörung des Verhafteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    U-Haft: Umwandlung des Unterbringungsbefehls, richterliche Vernehmung?

Verfahrensgang

  • LG Bückeburg - 4 KLs 2/20
  • OLG Celle, 26.02.2020 - 1 Ws 1/20
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 104 Abs 1 S 1 durch

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2020 - 1 Ws 1/20
    Die Vorschrift zählt dabei zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Artikel 104 Abs. 1 Satz 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01 -, Rn. 17, juris).

    Die unverzichtbare persönliche Vernehmung entsprechend § 115 Abs. 2 und Abs. 3 StPO soll dem Gericht ermöglichen, sich einen unmittelbaren Eindruck vom Beschuldigten zu verschaffen, und der Betroffene soll Gelegenheit erhalten, im unmittelbaren persönlichen Kontakt mit dem zuständigen Gericht die den neuen Haftbefehl tragenden Verdachts- und Haftgründe zu entkräften und die ihn entlastenden Tatsachen vorzutragen (vgl. OLG Celle aaO; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2011 - 1 Ws 183/11 ; OLG Jena, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 1 Ws 240/08; vgl. zur parallelen Konstellation einer Haftfortdauerentscheidung nach §§ 121, 122 StPO BVerfG, Beschluss vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01 , NStZ 2002, 157; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 2 BL 2/98 , StV 1998, 273 ).

  • OLG Celle, 08.12.2016 - 1 Ws 599/16

    Richterliche Vernehmung nach Änderung oder Neufassung eines bestehenden

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2020 - 1 Ws 1/20
    Vielmehr ist - unabhängig von der Bekanntmachung nach Maßgabe von § 114a StPO , die als solche auch schriftlich erfolgen kann (vgl. etwa Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 114a Rn. 3) - eine richterliche Vernehmung in entsprechender Anwendung des § 115 StPO aus den vorstehenden Erwägungen weiterhin geboten (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08. Dezember 2016 - 1 Ws 599/16 -, Rn. 6, juris, m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 04.04.2011 - 1 Ws 183/11

    Verhaftung: Erforderlichkeit der Anhörung bei wesentlicher Änderung eines

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2020 - 1 Ws 1/20
    Die unverzichtbare persönliche Vernehmung entsprechend § 115 Abs. 2 und Abs. 3 StPO soll dem Gericht ermöglichen, sich einen unmittelbaren Eindruck vom Beschuldigten zu verschaffen, und der Betroffene soll Gelegenheit erhalten, im unmittelbaren persönlichen Kontakt mit dem zuständigen Gericht die den neuen Haftbefehl tragenden Verdachts- und Haftgründe zu entkräften und die ihn entlastenden Tatsachen vorzutragen (vgl. OLG Celle aaO; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2011 - 1 Ws 183/11 ; OLG Jena, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 1 Ws 240/08; vgl. zur parallelen Konstellation einer Haftfortdauerentscheidung nach §§ 121, 122 StPO BVerfG, Beschluss vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01 , NStZ 2002, 157; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 2 BL 2/98 , StV 1998, 273 ).
  • OLG Hamm, 22.01.1998 - 2 Bl 2/98

    Verkündung, erweiterter Haftbefehl, Gegenstand der Haftprüfung

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2020 - 1 Ws 1/20
    Die unverzichtbare persönliche Vernehmung entsprechend § 115 Abs. 2 und Abs. 3 StPO soll dem Gericht ermöglichen, sich einen unmittelbaren Eindruck vom Beschuldigten zu verschaffen, und der Betroffene soll Gelegenheit erhalten, im unmittelbaren persönlichen Kontakt mit dem zuständigen Gericht die den neuen Haftbefehl tragenden Verdachts- und Haftgründe zu entkräften und die ihn entlastenden Tatsachen vorzutragen (vgl. OLG Celle aaO; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2011 - 1 Ws 183/11 ; OLG Jena, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 1 Ws 240/08; vgl. zur parallelen Konstellation einer Haftfortdauerentscheidung nach §§ 121, 122 StPO BVerfG, Beschluss vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01 , NStZ 2002, 157; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 2 BL 2/98 , StV 1998, 273 ).
  • OLG Hamm, 29.12.1994 - 2 BL 507/94

    BtM, LKA, Verkündung des Haftbefehls durch Kammer, neuer Haftbefehl, Grundlage

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2020 - 1 Ws 1/20
    Nach ständiger Rechtsprechung und Literatur findet § 115 StPO jedoch auf den erweiterten oder wesentlich geänderten Haftbefehl entsprechende Anwendung (BVerfG aaO; OLG Hamm, StV 1995, S. 200 ; StV 1998, S. 273 ; StV 1998, S. 555 ; Hilger in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2007, § 115, Rn. 3; KK-StPO/Graf, 8. Aufl. 2019, StPO § 115 Rn. 15; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. 2019, § 115 Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • OLG Jena, 27.06.2008 - 1 Ws 240/08

    Haftbeschwerde

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2020 - 1 Ws 1/20
    Die unverzichtbare persönliche Vernehmung entsprechend § 115 Abs. 2 und Abs. 3 StPO soll dem Gericht ermöglichen, sich einen unmittelbaren Eindruck vom Beschuldigten zu verschaffen, und der Betroffene soll Gelegenheit erhalten, im unmittelbaren persönlichen Kontakt mit dem zuständigen Gericht die den neuen Haftbefehl tragenden Verdachts- und Haftgründe zu entkräften und die ihn entlastenden Tatsachen vorzutragen (vgl. OLG Celle aaO; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2011 - 1 Ws 183/11 ; OLG Jena, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 1 Ws 240/08; vgl. zur parallelen Konstellation einer Haftfortdauerentscheidung nach §§ 121, 122 StPO BVerfG, Beschluss vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01 , NStZ 2002, 157; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 2 BL 2/98 , StV 1998, 273 ).
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