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   OLG Celle, 28.02.2019 - 8 U 178/18   

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https://dejure.org/2019,4784
OLG Celle, 28.02.2019 - 8 U 178/18 (https://dejure.org/2019,4784)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.02.2019 - 8 U 178/18 (https://dejure.org/2019,4784)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 8 U 178/18 (https://dejure.org/2019,4784)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 198 VVG

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 28; VVG § 198; VVG § 205; BGB § 242; BGB §§ 1591 ff.
    Krankheitskostenversicherung: Keine Kindernachversicherung für Kind des Lebensgefährten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kein Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung für ein Kind, das durch Samenspende des gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten eines Versicherungsnehmers mit Hilfe einer Leihmutter in den USA zur Welt gebracht wurde

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kein Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung für ein Kind, das durch Samenspende des gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten eines Versicherungsnehmers mit Hilfe einer Leihmutter in den USA zur Welt gebracht wurde

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leihmutterschaft und der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Gleichgeschlechtliche Partnerschaft und Leihmutterschaft: Kind krankenversichert?

  • versr.de (Kurzinformation)

    Kein Versicherungsschutz wenn ein Kind mit Hilfe einer Leihmutter in den USA zur Welt gebracht wurde

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung für ein Kind, das durch Samenspende des gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten eines Versicherungsnehmers mit Hilfe einer Leihmutter in den USA zur Welt gebracht wurde

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Versicherungsschutz in privater Krankenversicherung für ein durch Samenspende des gleichgeschlechtlichen Partners gezeugtes und von Leihmutter zur Welt gebrachtes Kind - Lebensgefährte des biologischen Vaters des Kindes ist nicht Elternteil im ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 940
  • FamRZ 2019, 1714
  • VersR 2019, 1482
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 463/13

    Anerkennung einer kalifornischen Gerichtsentscheidung zur Leihmutterschaft

    Auszug aus OLG Celle, 28.02.2019 - 8 U 178/18
    Dabei lasse sich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2014 (Az. XII ZB 463/13) entnehmen, die einen vom Sacherhalt ähnlich gelagerten Fall betroffen habe, dass es keinen Verstoß gegen den ordre public begründe, wenn durch ein ausländisches Gericht einem von einer Leihmutter geborenen Kind neben dem genetischen Vater auch dessen eingetragener Lebenspartner als Elternteil zugewiesen werde.

    Zwar ist der Bundesgerichtshof in einem mit dem hiesigen Sachverhalt nahezu gleichgelagerten Fall von einer vollumfänglichen Anerkennungsfähigkeit der Entscheidung des Superior Court ausgegangen (Beschluss v. 10. Dezember 2014 - XII ZB 463/13).

    Hierfür ist aber erforderlich, dass die Elternschaft auf Dauer angelegt und rechtlich etabliert ist (BGH, Beschluss v. 10. Dezember 2014 - XII ZB 463/13, Rn.43 unter Verweis auf BVerfG FamRZ 2013, 521 Rn. 80, Unterstreichung durch den Senat).

    Entsprechendes ergibt sich insbesondere auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2014 (Az. XII ZB 463/13).

    Denn anders als in dem vom Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 10. Dezember 2014 (Az. XII ZB 463/13) entschiedenen Fall, in dem es sich bei den gleichgeschlechtlichen Wunscheltern um eingetragenen Lebenspartner handelte, sind der Kläger und sein Lebensgefährte im Streitfall gerade nicht durch eine rechtlich etablierte Partnerschaft miteinander verbunden.

  • BGH, 17.06.2015 - XII ZB 730/12

    Auslandsadoption: Bindungswirkung familiengerichtlicher

    Auszug aus OLG Celle, 28.02.2019 - 8 U 178/18
    Entsprechendes folge auch aus zwei anderen personenstandrechtlichen Entscheidungen des BGH vom 17. Juni 2015 (Az. XII ZB 730/12) und 20. April 2016 (Az. XII ZB 15/15), denen zu entnehmen sei, dass unter Berücksichtigung des Kindeswohls eine großzügige Auslegung des Begriffs "Elternteil" zu erfolgen habe.

    Vor diesem Hintergrund verlangt das deutsche Recht nach wie vor für eine gemeinschaftliche Adoption oder die Adoption des Kindes des Partners das Bestehen einer Ehe, weil davon ausgegangen werden müsse, dass die ehelichen Bindungen einem Kind mehr Sicherheit böten, von beiden Elternteilen betreut zu werden als im Fall einer rechtlich unverbindlichen Partnerschaft (BGH, Beschluss v. 17. Juni 2015 - XII ZB 730/12, juris-Rn. 39).

    Dementsprechend besteht nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nur dann kein unerträglicher Widerspruch mit dem durch das Kindeswohl geprägten Adoptionsvorschriften, wenn die durch ausländisches Recht ausgesprochene Adoption durch zwei nicht verheiratete oder verpartnerte Personen erfolgt, soweit eine Prüfung der Stabilität und Dauerhaftigkeit der Lebensgemeinschaft der Annehmenden als Voraussetzung für die Annahme durch eine geeignete Stelle stattgefunden hat (BGH, Beschluss v. 17. Juni 2015 - XII ZB 730/12, juris-Rn. 42).

  • BGH, 14.06.2017 - IV ZR 141/16

    Zum Versicherungsschutz bei Eizellspende

    Auszug aus OLG Celle, 28.02.2019 - 8 U 178/18
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (BGH, Urteil vom 14. Juni 2017 - IV ZR 141/16 -, Rn. 13, juris, m. w. N.).

    Vielmehr wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer aus der Regelung in § 1 Abs. 3 Satz 2 der Musterbedingungen und ergänzend aus den Bestimmungen in Nr. 36 Abs. 1 und 3 der Tarifbedingungen, wonach auf das Versicherungsverhältnis ausschließlich deutsches Recht anwendbar ist, schließen, dass sich der Begriff des "Elternteils" nach den gesetzlichen Vorschriften des deutschen Rechts bestimmt (vgl. BGH, Urteil v. 14. Juni 2017 - IV ZR 141/16, juris-Rn. 16).

    Insoweit besteht zwar kein Versicherungsschutz in der privaten Krankheitskostenversicherung für eine im Ausland vorgenommene, dort zulässige, in Deutschland aber verbotene Behandlung; denn ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer wird § 1 Abs. 3 der Musterbedingungen so auszulegen, dass der Versicherer lediglich Aufwendungen für solche Heilbehandlungen ersetzt, die nach deutschem Recht in Deutschland erlaubt sind (BGH, Urteil v. 14. Juni 2017 - IV ZR 141/16, juris-Rn 12 ff., für den Fall der Kosten einer in Tschechien durchgeführten künstlichen Befruchtung mittels Eizellspende).

  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

    Auszug aus OLG Celle, 28.02.2019 - 8 U 178/18
    Hierfür ist aber erforderlich, dass die Elternschaft auf Dauer angelegt und rechtlich etabliert ist (BGH, Beschluss v. 10. Dezember 2014 - XII ZB 463/13, Rn.43 unter Verweis auf BVerfG FamRZ 2013, 521 Rn. 80, Unterstreichung durch den Senat).

    Denn da dort die Wunscheltern eingetragene Lebenspartner waren, konnte davon ausgegangen werden, dass entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption eine Förderung des Aufwachsens der Kinder in gleicher Weise sichergestellt wäre wie im Fall einer Ehe (BVerfG FamRZ 2013, 521, Rn. 80).

  • BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des

    Auszug aus OLG Celle, 28.02.2019 - 8 U 178/18
    Ein solcher muss nicht in einer ungerechtfertigten Zahlung bestehen, da eine Bereicherungsabsicht nicht erforderlich ist (BGH VersR 2011, 1121; derss., VersR 2009, 968).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 37/11

    Streitwertbemessung: Feststellung des Bestehens eines privaten

    Auszug aus OLG Celle, 28.02.2019 - 8 U 178/18
    Hieraus ergibt sich ein Erstattungsanspruch des Klägers in Höhe einer 1, 3-fachen Geschäftsgebühr bezogen auf einen Gegenstandwert von 4.294,42 EUR (127,81 EUR Jahresprämie x 42 Monate abzgl. 20 %, vgl. BGH, Beschluss v. 9. November 2011 - IV ZR 37/11) zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer.
  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04

    Umfang der Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung;

    Auszug aus OLG Celle, 28.02.2019 - 8 U 178/18
    Dies entspricht der allgemeinen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass ein Versicherungsnehmer im Regelfall Erklärungen, die die Leistungspflicht des Versicherers betreffen, nicht unaufgefordert von sich aus abzugeben hat, sondern abwarten darf, bis der Versicherer an ihn herantritt und Informationen anfordert (Festhaltung BGH, 6. November 2005, IV ZR 307/04, VersR 2006, 258).
  • BGH, 19.05.2011 - IV ZR 254/10

    Versicherungsvertragsrecht: Spontane Offenbarungsobliegenheit des

    Auszug aus OLG Celle, 28.02.2019 - 8 U 178/18
    In all diesen "krassen" Fällen, in denen es um Dinge geht, die für jedermann erkennbar das Aufklärungsinteresse des Versicherers in ganz elementarer Weise betreffen und deren Bedeutung daher für den Versicherungsnehmer auf der Hand liegen, widerspricht sein Berufen auf ein fehlendes vorheriges Auskunftsverlangen Treu und Glauben (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IV ZR 254/10, juris-Rn. 3 m. w. N.).
  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 174/09

    Versicherungsrecht: Wiederholung der Belehrung über die Rechtsfolgen einer

    Auszug aus OLG Celle, 28.02.2019 - 8 U 178/18
    Ein solcher muss nicht in einer ungerechtfertigten Zahlung bestehen, da eine Bereicherungsabsicht nicht erforderlich ist (BGH VersR 2011, 1121; derss., VersR 2009, 968).
  • BGH, 14.01.1998 - IV ZR 61/97

    Berechnung privatärztlicher stationärer Leistungen

    Auszug aus OLG Celle, 28.02.2019 - 8 U 178/18
    Bei der privaten Krankheitskostenversicherung handelt es sich um eine Passivenversicherung; nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Satz 3 a) der Musterbedingungen begründet sich im Versicherungsfall nur ein Anspruch auf Ersatz derjenigen Aufwendungen, die dem Versicherungsnehmer in Bezug auf das versicherte Risiko zur Erfüllung von Verpflichtungen aus berechtigten Ansprüchen Dritter erwachsen sind (BGH, VersR 1998, 350; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Mai 2007, 19 U 88/06 - juris Rn. 29 a. E., VersR 2008, 339).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2007 - 19 U 88/06

    Kein Anspruch gegen den Versicherer auf Zahlung eines Kostenvorschusses

  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18

    Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

  • BGH, 20.04.2016 - XII ZB 15/15

    Anerkennung einer Eltern-Kind-Zuordnung zur Ehefrau der Mutter nach

  • BGH, 05.09.2018 - XII ZB 224/17

    Familiensache: Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung zur

  • BGH, 16.11.2016 - IV ZR 356/15

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls im Fall

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