Rechtsprechung
OLG Celle, 29.09.2004 - 3 U 130/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anwendbarkeit des § 498 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf die Kündigung eines Verbraucherdarlehens; Erfordernis eines verbundenen Geschäfts für eine Kündigung nach den besonderen Voraussetzungen des § 498 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Vorliegen eines verbunden Geschäfts trotz ...
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit des § 498 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf die Kündigung eines Verbraucherdarlehens; Erfordernis eines verbundenen Geschäfts für eine Kündigung nach den besonderen Voraussetzungen des § 498 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Vorliegen eines verbunden Geschäfts trotz ...
- Judicialis
BGB § 498
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 498
Teilzahlungsdarlehen, Kündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 498
Kündigung eines Verbraucherdarlehens bei Verbund zwischen Darlehensvertrag und Lebensversicherung - rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung eines durch Lebensversicherung abgesicherten Darlehens
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 29.04.2004 - 8 O 60/04
- OLG Celle, 29.09.2004 - 3 U 130/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 438
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.04.1990 - XI ZR 261/89
Ermittlung der Gesamtbelastung bei Vereinbarung eines Festkredits mit …
Auszug aus OLG Celle, 29.09.2004 - 3 U 130/04
Allerdings gilt dies, worauf die Klägerin in ihrer Berufungsbegründung zutreffend hingewiesen hat, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 111, 117 ff, 120 f) nur dann, wenn der gewährte Kredit und die Kapitallebensversicherung in der Weise verknüpft sind, dass das kreditgewährende Institut bei Abschluss des Kreditvertrages auf dem gleichzeitigen Abschluss einer Lebensversicherung und die Abtretung der Ansprüche aus jener Versicherung gedrungen hat, es sich also aus Sicht des Verbrauchers bei Kredit und Lebensversicherungsvertrag um verbundene Geschäfte handelt. - OLG Hamm, 13.02.2002 - 3 U 139/01
Auszug aus OLG Celle, 29.09.2004 - 3 U 130/04
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, dass unabhängig von der Frage des Zahlungsverzuges auch eine Kündigung des Darlehens nach § 26 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen Verschlechterung der Vermögenslage des Kreditnehmers zulässig ist, entspricht allerdings der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil des Senats vom 5.12.2001 - 3 U 139/01 - unveröffentlicht).