Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 02.12.2016 - I-25 Wx 95/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahren bei Berichtigung einer versehentlichen Falschbezeichnung im Grundbuch
- rewis.io
- notar-drkotz.de
Grundbuch - Berichtigungsverfahren bei versehentlicher Falschbezeichnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahren bei Berichtigung einer versehentlichen Falschbezeichnung im Grundbuch
- rechtsportal.de
Verfahren bei Berichtigung einer versehentlichen Falschbezeichnung im Grundbuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81
Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2016 - 25 Wx 95/14
Richtig ist zwar, dass das von den Parteien Vereinbarte (vgl. BGH NotZ 2006, 854; Krüger, ZflR 2007, 175, 177) bei einem - wie hier - formbedürftigen Rechtsgeschäft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seinen - wenigstens andeutungsweisen - Niederschlag gefunden haben muss, vgl. BGHZ 74, 116, 119; BGHZ 87, 150, 154; BGH NJW 2000, 1569, 1570).Hier reicht es aus, wenn das - von den Parteien im anderen Sinne verstandene - objektiv Erklärte - hier die versehentlich fehlerhafte Bezeichnung des Gegenstands im Vertrag - dem Formerfordernis genügt (vgl. BGHZ 87, 150, 155;… Palandt/Ellenberger, a. a. O., § 133 BGB, Rdn. 19;… Staudinger/Singer, BGB, § 133 BGB, Rdn. 33 f.).
- BGH, 18.01.2008 - V ZR 174/06
Falschbezeichnung des verkauften Anwesens im Kaufvertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2016 - 25 Wx 95/14
Beurkundet ist dann das wirklich Gewollte, nur falsch Bezeichnete (vgl. BGH NJW 2008, 1658). - BGH, 17.02.2000 - IX ZR 32/99
Auslegung einer Bürgschaftserklärung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2016 - 25 Wx 95/14
Richtig ist zwar, dass das von den Parteien Vereinbarte (vgl. BGH NotZ 2006, 854; Krüger, ZflR 2007, 175, 177) bei einem - wie hier - formbedürftigen Rechtsgeschäft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seinen - wenigstens andeutungsweisen - Niederschlag gefunden haben muss, vgl. BGHZ 74, 116, 119; BGHZ 87, 150, 154; BGH NJW 2000, 1569, 1570). - BGH, 23.03.1979 - V ZR 24/77
Formzwang und unschädliche Falschbezeichnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2016 - 25 Wx 95/14
Richtig ist zwar, dass das von den Parteien Vereinbarte (vgl. BGH NotZ 2006, 854; Krüger, ZflR 2007, 175, 177) bei einem - wie hier - formbedürftigen Rechtsgeschäft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seinen - wenigstens andeutungsweisen - Niederschlag gefunden haben muss, vgl. BGHZ 74, 116, 119; BGHZ 87, 150, 154; BGH NJW 2000, 1569, 1570).
- OLG Köln, 30.01.2024 - 2 Wx 12/24 Vielmehr sollten die die Unrichtigkeit begründenden Umstände, die auch außerhalb der Urkunde liegen können, für jeden Außenstehenden erkennbar sein (vgl. OLG München, Beschluss vom 27.06.2012 - 34 Wx 184/12, zitiert nach beck-online, m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 12.03.2019 - 1 W 56719 -, zitiert nach juris; im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.12.2016 - I-25 Wx 95/14 -, zitiert nach juris, das lediglich die Literaturmeinung zitiert, wonach es allein auf die Erkennbarkeit für den Notar ankomme, in seiner Entscheidung jedoch darauf abstellt, dass alle Beteiligten die Unrichtigkeit kannten und erörtert haben).