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   OLG Düsseldorf, 02.12.2020 - 3 Kart 177/20   

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OLG Düsseldorf, 02.12.2020 - 3 Kart 177/20 (https://dejure.org/2020,44912)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.12.2020 - 3 Kart 177/20 (https://dejure.org/2020,44912)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - 3 Kart 177/20 (https://dejure.org/2020,44912)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2020 - 3 Kart 177/20
    Bei den Ausschlussgründen nach § 33 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 EEG 2017 und § 34 EEG 2017, die der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Ausschlussentscheidung ein Ermessen einräumen (BerlKommEnR/Kerth, a.a.O., § 33 Rn. 1, § 34 Rn. 2), mag sich dies unter Umständen anders darstellen (vgl. auch BT-Drs. 18/8860, S. 207 f.; allgemein BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81, Juris Rn. 35: "Handelt es sich bei dem Verwaltungsakt um eine Ermessensentscheidung, so gehören zu den erheblichen Tatsachen auch diejenigen Umstände, die für die Ermessensausübung erheblich sind.").

    In solchen antragsgebundenen Verfahren hat der Antragsteller regelmäßig bereits bei der Antragstellung hinreichend Gelegenheit, alle für die Entscheidung erheblichen Tatsachen vorzutragen, weshalb im Regelfall - so auch hier - vor der Ablehnung eines solchen Antrags eine nochmalige Anhörung nicht geboten ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 30.04.1981 - 3 C 135/79, Juris Rn. 64 zu § 28 VwVfG; dazu ferner BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81, Juris Rn. 35).

    Dagegen genügt es nicht, wenn der Erlass eines Verwaltungsakts abgelehnt wird, der erst eine Rechtsposition gewähren soll (vgl. BT-Drs. 7/910, S. 51; BVerwG, Urteil vom 30.04.1981 - 3 C 135/79, Juris, Rn 64; BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81, Juris Rn. 35).

    Ein Eingriff im Sinne von § 28 Abs. 1 VwVfG liegt dabei insbesondere vor, wenn ein früherer, den Beteiligten begünstigender Verwaltungsakt für nichtig erklärt, zurückgenommen oder widerrufen oder sonst zum Nachteil des Beteiligten verändert wird (BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81, Juris Rn. 35).

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 3 Kart 80/17

    Rechte eines zu Unrecht nicht berücksichtigten Bieters in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2020 - 3 Kart 177/20
    Eine Verpflichtungsbeschwerde ist nach § 83a Abs. 1 Satz 2 EEG 2017 begründet, soweit der Beschwerdeführer im Zuschlagsverfahren nach § 32 EEG 2017 ohne den Rechtsverstoß einen Zuschlag erhalten hätte (BGH, Beschluss vom 11.02.2020 - EnVR 101/18, Juris Rn. 11; Senat, Beschluss vom 05.09.2018 - VI-3 Kart 80/17 (V), Juris Rn. 26; BeckOK EEG/Siegel, 10. Ed. 01.05.2020, § 83a Rn. 5).

    Aus § 32 Abs. 1 Satz 4 EEG 2017 ergibt sich vielmehr explizit die Verpflichtung der Bundesnetzagentur im Rahmen des Zuschlagsverfahrens die Zulässigkeit der Gebote nach den §§ 33, 34 EEG 2017 zu prüfen und daraus folgend auch das Recht, die Richtigkeit der vorgelegten Nachweise zu hinterfragen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 05.09.2018 - VI-3 Kart 80/17 (V), Juris Rn. 32), auch wenn die Bundesnetzagentur nach der Gesetzesbegründung wiederum nicht verpflichtet ist, alle Gebote vollumfänglich zu prüfen (BT-Drs. 18/8860, S. 206).

    Soweit sich die Bundesnetzagentur zur Stützung ihrer abweichenden Rechtsauffassung (Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage; so auch Baumann/Strauß in: Baumann/Gabler/Günther, EEG, 1. Aufl., § 32 Rn. 9, § 33 Rn. 4) auf Ausführungen des Senats im Beschluss vom 05.09.2018 - VI-3 Kart 80/17 (Juris, Rn. 31; nachfolgend BGH, Beschluss vom 11.02.2020 - EnVR 101/18) bezieht, geht dieser Verweis fehl.

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2020 - 3 Kart 177/20
    Die Vorschrift ist Ausprägung des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör bzw. auf ein faires Verfahren (zur verfassungsrechtlichen Verortung vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.01.2000 - 1 BvR 321/96, Juris, Rn. 24 ff.) und lex specialis gegenüber dem allgemeinen Anhörungsrecht des § 28 VwVfG; es gilt für günstige und belastende Entscheidungen (BerlKommEnR/Wende, a.a.O., § 67 EnWG Rn. 2 m.w.N.; ferner Theobald/Werk in: Theobald/Kühling, a.a.O., § 67 EnWG Rn. 4; Kment/Turiaux, EnWG, 2. Aufl., § 67 Rn. 1 ff.).

    Dies setzt voraus, dass der Betroffene von dem Sachverhalt und dem Verfahren, in dem dieser verwertet werden soll, überhaupt Kenntnis erhält (BVerfG, Beschluss vom 18.01.2000 - 1 BvR 321/96, Juris Rn. 29 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.04.1981 - 3 C 135.79

    Krankenhausbedarfsplan - Aufnahme eines Krankenhauses - Fachabteilungen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2020 - 3 Kart 177/20
    In solchen antragsgebundenen Verfahren hat der Antragsteller regelmäßig bereits bei der Antragstellung hinreichend Gelegenheit, alle für die Entscheidung erheblichen Tatsachen vorzutragen, weshalb im Regelfall - so auch hier - vor der Ablehnung eines solchen Antrags eine nochmalige Anhörung nicht geboten ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 30.04.1981 - 3 C 135/79, Juris Rn. 64 zu § 28 VwVfG; dazu ferner BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81, Juris Rn. 35).

    Dagegen genügt es nicht, wenn der Erlass eines Verwaltungsakts abgelehnt wird, der erst eine Rechtsposition gewähren soll (vgl. BT-Drs. 7/910, S. 51; BVerwG, Urteil vom 30.04.1981 - 3 C 135/79, Juris, Rn 64; BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81, Juris Rn. 35).

  • BGH, 11.02.2020 - EnVR 101/18

    Bürgerenergiegesellschaft - Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2020 - 3 Kart 177/20
    Eine Verpflichtungsbeschwerde ist nach § 83a Abs. 1 Satz 2 EEG 2017 begründet, soweit der Beschwerdeführer im Zuschlagsverfahren nach § 32 EEG 2017 ohne den Rechtsverstoß einen Zuschlag erhalten hätte (BGH, Beschluss vom 11.02.2020 - EnVR 101/18, Juris Rn. 11; Senat, Beschluss vom 05.09.2018 - VI-3 Kart 80/17 (V), Juris Rn. 26; BeckOK EEG/Siegel, 10. Ed. 01.05.2020, § 83a Rn. 5).

    Soweit sich die Bundesnetzagentur zur Stützung ihrer abweichenden Rechtsauffassung (Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage; so auch Baumann/Strauß in: Baumann/Gabler/Günther, EEG, 1. Aufl., § 32 Rn. 9, § 33 Rn. 4) auf Ausführungen des Senats im Beschluss vom 05.09.2018 - VI-3 Kart 80/17 (Juris, Rn. 31; nachfolgend BGH, Beschluss vom 11.02.2020 - EnVR 101/18) bezieht, geht dieser Verweis fehl.

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2020 - 3 Kart 772/19

    Verpflichtungsbeschwerde gerichtet auf die Bezuschlagung eines abgegebenen Gebots

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2020 - 3 Kart 177/20
    Der ihr insoweit obliegende Prüfungsumfang orientiert sich an der Natur des Ausschreibungsverfahrens als regulierungsbehördlichem Massenverfahren (Senat, Beschluss vom 04.07.2018 - VI-3 Kart 110/17 (V), Juris Rn. 22 ff.; ferner Senat, Beschluss vom 11.03.2020 - VI-3 Kart 772/19 (V), Juris Rn. 38).

    Eine Auslegung oder gar weitere Nachforschungen, etwa durch die Hinzuziehung weiterer Dokumente, werden der Bundesnetzagentur daher in aller Regel nicht zumutbar sein (Senat, a.a.O., Rn. 25 m.w.N.; zum Prüfungsumfang der Bundesnetzagentur vgl. auch Senat, Beschluss vom 06.12.2017 - VI-3 Kart 129/16 (V), Juris Rn. 29 ff.; Senat, Beschluss vom 11.03.2020 - VI-3 Kart 772/19 (V), Juris, Rn. 23 ff., insb.

  • OLG Düsseldorf, 04.07.2018 - 3 Kart 110/17

    Ausschließung eines Angebots vom Zuschlagsverfahren der Ausschreibung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2020 - 3 Kart 177/20
    Der ihr insoweit obliegende Prüfungsumfang orientiert sich an der Natur des Ausschreibungsverfahrens als regulierungsbehördlichem Massenverfahren (Senat, Beschluss vom 04.07.2018 - VI-3 Kart 110/17 (V), Juris Rn. 22 ff.; ferner Senat, Beschluss vom 11.03.2020 - VI-3 Kart 772/19 (V), Juris Rn. 38).

    Dies gilt nicht nur bei fehlenden Angaben im Gebotsformular (Senat, Beschluss vom 04.07.2018 - VI-3 Kart 110/17 (V), Juris Rn. 22 ff.), sondern auch bei unverständlichen, mehrdeutigen oder - so wie hier - widersprüchlichen Angaben.

  • BVerwG, 18.02.1998 - 6 C 9.97

    Indizierung, - von jugendgefährdenden Videofilmen;; Abwägung, - der Belange des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2020 - 3 Kart 177/20
    Die Grenzen der Erforschung werden auch hier durch das materielle Recht bestimmt (BVerwG, Urteil vom 18.02.1998 - 6 C 9/97, Juris Rn. 30; zum Ganzen Huck in: /Müller/Huck, a.a.O., § 24 Rn. 8).
  • BVerwG, 08.05.2019 - 9 B 20.18

    Anfechtungsklage; Aufklärungsrüge; Beweisführungslast; Beweislast;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2020 - 3 Kart 177/20
    § 24 Abs. 1 VwVfG, der für das Verwaltungsverfahren - ebenso wie § 68 Abs. 1 EnWG - den Untersuchungsgrundsatz vorschreibt, verpflichtet die Behörde, den entscheidungserheblichen Sachverhalt ohne Bindung an den Vortrag oder das Beweisangebot der Beteiligten von Amts wegen zu ermitteln, soweit er für den Einzelfall von Bedeutung ist (Kallerhoff/Fellenberg in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl., § 24 Rn. 1; Huck in: Huck/Müller/Huck, VwVfG, 3. Aufl., § 24 Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 08.05.2019 - 9 B 20/18, Juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - 3 Kart 245/12

    Rechtmäßigkeit der Anpassung der Erlösobergrenze für den Betreiber eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2020 - 3 Kart 177/20
    aaa) § 68 Abs. 1 EnWG, der § 57 GWB und § 128 TKG nachgebildet ist, gilt allgemein für Ermittlungen der Regulierungsbehörde und ist Ausdruck des Untersuchungsgrundsatzes (Theobald/Werk in: Theobald/Kühling, a.a.O., § 68 Rn. 1; Senat, Beschluss vom 17.02.2016 - VI-3 Kart 245/12 (V), Juris Rn. 120).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - 3 Kart 269/07

    Maßgebliche Preisindizes bei der Ermittlung der Tagesneuwerte nach § 6 Abs. 3

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 129/16

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens für die

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - 3 Kart 87/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Entwertung einer

    Es geht mithin bei den §§ 28 ff. EEG 2017 um Teilhabe an einer Begünstigung (Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2020 - VI-3 Kart 177/20 (V), juris Rn. 74).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2022 - 3 Kart 114/21

    Ist einem Projekt im Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land der

    Wie vom Senat bereits entschieden (Senatsbeschluss vom 30.06.2022, VI-3 Kart 116/21 [V], BeckRS 2022, 21530 Rn. 34 f.), ist der Zuschlag gemäß § 32 EEG 2017 im Ausgangspunkt als begünstigender Verwaltungsakt zu qualifizieren, weil das Ausschreibungsverfahren gemäß §§ 28 ff. EEG 2017 eine spezifische Form des Antragsverfahrens aus dem Bereich der "Leistungsverwaltung" (Senatsbeschluss vom 02.12.2020 - VI-3 Kart 177/20 [V], BeckRS 2020, 38567 Rn. 73) ist, wobei sich der Teilnehmer mit dem Zuschlag eine Begünstigung sichert, da der Zuschlag konstitutive Voraussetzung für die Geltendmachung des Zahlungsanspruchs nach § 19 EEG 2017 ist.
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2022 - 3 Kart 4/22

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Angabe des voraussichtlichen Datums der

    (2) Angesichts des Massencharakters des Ausschreibungsverfahrens obliegen nach der Senatsrechtsprechung (etwa Beschluss vom 02.12.2020 - VI-3 Kart 177/20 [V], juris Rn. 58 ff.; Beschluss vom 11.03.2020 - VI-3 Kart 772/19 [V], juris Rn. 38; Beschluss vom 04.07.2018 - VI-3 Kart 110/17 [V], juris Rn. 25) der Bundesnetzagentur deshalb keine umfangreichen, individuellen Prüfungs- und Befassungspflichten.
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2022 - 3 Kart 116/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Rechtmäßigkeit des

    Das Ausschreibungsverfahren gemäß §§ 28 ff. EEG 2017 ist eine spezifische Form des Antragsverfahrens aus dem Bereich der "Leistungsverwaltung" (Senat, Beschluss vom 02.12.2020 - VI-3 Kart 177/20 [V], BeckRS 2020, 38567 Rn. 73), wobei sich der Teilnehmer mit dem Zuschlag eine Begünstigung sichert, da der Zuschlag konstitutive Voraussetzung für die Geltendmachung des Zahlungsanspruchs nach § 19 EEG 2017 ist.
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