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OLG Düsseldorf, 05.12.2023 - 24 U 116/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 10 O 400/20
- OLG Düsseldorf, 07.11.2023 - 24 U 116/22
- OLG Düsseldorf, 05.12.2023 - 24 U 116/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.12.2015 - IX ZR 40/15
Rechtsanwaltshonoraranspruch: Voraussetzungen einer formfreien …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2023 - 24 U 116/22
Das gilt unzweifelhaft für den in § 8 vereinbarten "Haftungsausschluss" sowie die Gerichtsstandvereinbarung gem. § 10 Abs. 3 (vgl. dazu explizit BGH NJW 2016, 1596 Rn. 15), aber auch für § 2 ("Heranziehung von Mitarbeitern des Auftragnehmers/Mitwirkung Dritter"), § 5 ("Mitwirkungspflichten des Auftraggebers"), ("Mündliche Auskünfte"), § 7 ("Weitergabe beruflicher Äußerungen des Auftragnehmers") sowie § 9 ("Kommunikation"), da sich auch die letztgenannten Paragraphen auf das gesamte Mandatsverhältnis beziehen (…vgl. allgemein hierzu BGH, a.a.O. Rn. 15 mwN). - EuGH, 12.01.2023 - C-395/21
Rechtsmissbräuchliche Klausel im Rechtsanwaltsvertrag, Zeithonorar
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2023 - 24 U 116/22
Zugleich gibt der vorliegende Einzelfall daher keinen Anlass zur Erörterung der von den Parteien auch nicht angesprochenen Frage, ob mit Blick auf die jüngere Rechtsprechung des EuGH (NJW 2023, 903) die Richtlinie RL 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen in der durch die Richtlinie 2011/83 EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 geänderten Fassung hier (da die Beklagte eine "Unternehmerin" ist: ggf. nur sinngemäß) anzuwenden sein könnte und sich die Honorarvereinbarung daher am dort u.a. normierten Transparenzgebot messen lassen müsste (vgl. zur etwaigen Anwendbarkeit auch im B2B-Verkehr Kilian, in: NJW 2023, 908).