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   OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 UKl 4/23   

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OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 UKl 4/23 (https://dejure.org/2024,2051)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.2024 - 20 UKl 4/23 (https://dejure.org/2024,2051)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 2024 - 20 UKl 4/23 (https://dejure.org/2024,2051)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Buttontext "Abonnieren" oder "Weiter zur Zahlung" in einer App erfüllt nicht § 312j Abs. 3 BGB/2024

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2019 - 7 W 66/19

    Zustellung einer einstweiligen Verfügung an einen ausländischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 UKl 4/23
    Abgesehen davon, dass die Rechtsprechung davon ausgeht, dass die Antragsgegnerin auch Deutsch kann (OLG Düsseldorf - 16. ZS - MMR 2020, 182; KG BeckRS 2020, 34942; OLG Dresden MMR 2020, 323; OLG München MMR 2020, 242), führte eine Übersetzung nur zu einer unwesentlichen Verzögerung.
  • EuGH, 07.04.2022 - C-249/21

    Auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag: Damit ein solcher Vertrag wirksam

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 UKl 4/23
    Bei der Frage, ob es sich um eine andere entsprechende eindeutige Formulierung handelt, ist allein der Text der Schaltfläche maßgeblich (EuGH NJW 2022, 1439 zum zugrundeliegenden Art. 8 Abs. 2 UAbs. 2 RL 2011/83/EU).
  • EuGH, 05.10.2023 - C-565/22

    Ein Verbraucher hat ein einziges Mal das Recht, ein im Fernabsatz abgeschlossenes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 UKl 4/23
    Die Kostenpflichtigkeit des Angebots muss eindeutig sein (EuGH NJW 2023, 3417 Rn. 45).
  • KG, 15.09.2020 - 19 W 40/20

    Annahmeverweigerung bei einer Auslandszustellung wegen fehlender Übersetzung und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 UKl 4/23
    Abgesehen davon, dass die Rechtsprechung davon ausgeht, dass die Antragsgegnerin auch Deutsch kann (OLG Düsseldorf - 16. ZS - MMR 2020, 182; KG BeckRS 2020, 34942; OLG Dresden MMR 2020, 323; OLG München MMR 2020, 242), führte eine Übersetzung nur zu einer unwesentlichen Verzögerung.
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