Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.09.2010 - III-3 Ausl 75/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28398
OLG Düsseldorf, 08.09.2010 - III-3 Ausl 75/10 (https://dejure.org/2010,28398)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.09.2010 - III-3 Ausl 75/10 (https://dejure.org/2010,28398)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. September 2010 - III-3 Ausl 75/10 (https://dejure.org/2010,28398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,28398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vollstreckung eines ausländischen Haftbefehls; Voraussetzungen für die Unverhältnismäßigkeit der Auslieferungshaft bei geringer Tatbedeutung und Straferwartung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unverhältnismäßigkeit der Auslieferungshaft bei geringer Tatbedeutung und Straferwartung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2011, 170
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 13.05.1991 - 4 Ausl (A) 326/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2010 - 3 Ausl 75/10
    Die Anordnung der Auslieferungshaft, die ebenso wie die Untersuchungshaft einen schwerwiegenden Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG geschützte Recht auf persönliche Freiheit darstellt, muss von den überwiegenden Belangen des Gemeinwohls zwingend geboten sein (vgl. Senat NJW 1991, 3105 mwN; BVerfGE 61, 28 f; BGH NJW 1978, 504; OLG Hamm StV 1997, 652; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner , IRG, 4. Aufl., § 24 Rdnr. 7 ff. mwN).

    Auslieferungshaft kann insbesondere dann unverhältnismäßig sein, wenn der Tatvorwurf geringe Bedeutung hat und die Straferwartung nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Belastung des Verfolgten durch Inhaftnahme und Auslieferung sowie zum Verfahrensaufwand steht (vgl. OLG Stuttgart , aaO; OLG Hamm , aaO; noch offen gelassen vom Senat in NJW 1991, 3105).

  • BVerfG, 06.07.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer der Auslieferungshaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2010 - 3 Ausl 75/10
    Die Anordnung der Auslieferungshaft, die ebenso wie die Untersuchungshaft einen schwerwiegenden Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG geschützte Recht auf persönliche Freiheit darstellt, muss von den überwiegenden Belangen des Gemeinwohls zwingend geboten sein (vgl. Senat NJW 1991, 3105 mwN; BVerfGE 61, 28 f; BGH NJW 1978, 504; OLG Hamm StV 1997, 652; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner , IRG, 4. Aufl., § 24 Rdnr. 7 ff. mwN).
  • OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09

    Unzulässigkeit der Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2010 - 3 Ausl 75/10
    Damit gilt im Ausgangspunkt auch der im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des deutschen Verfassungsrechts in vollem Umfang, ungeachtet dessen, dass das IRG diese Folge - anders als die StPO für das innerstaatliche Untersuchungshaftrecht (vgl. §§ 112 Abs. 1 Satz 2, 113 StPO) - einfach-rechtlich nicht ausspricht (vgl. OLG Stuttgart StV 2010, 262).
  • OLG Hamm, 28.08.1997 - 4 Ausl 20/97

    Aufhebung eines Auslieferungshaftbefehls, Unverhältnismäßigkeit der weiteren Haft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2010 - 3 Ausl 75/10
    Die Anordnung der Auslieferungshaft, die ebenso wie die Untersuchungshaft einen schwerwiegenden Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG geschützte Recht auf persönliche Freiheit darstellt, muss von den überwiegenden Belangen des Gemeinwohls zwingend geboten sein (vgl. Senat NJW 1991, 3105 mwN; BVerfGE 61, 28 f; BGH NJW 1978, 504; OLG Hamm StV 1997, 652; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner , IRG, 4. Aufl., § 24 Rdnr. 7 ff. mwN).
  • BGH, 29.09.1977 - 4 ARs 16/77

    Anordnung einer Auslieferungshaft - Zulässigkeit der Auslieferung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2010 - 3 Ausl 75/10
    Die Anordnung der Auslieferungshaft, die ebenso wie die Untersuchungshaft einen schwerwiegenden Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG geschützte Recht auf persönliche Freiheit darstellt, muss von den überwiegenden Belangen des Gemeinwohls zwingend geboten sein (vgl. Senat NJW 1991, 3105 mwN; BVerfGE 61, 28 f; BGH NJW 1978, 504; OLG Hamm StV 1997, 652; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner , IRG, 4. Aufl., § 24 Rdnr. 7 ff. mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht