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   OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - I-15 U 200/02   

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https://dejure.org/2003,4872
OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - I-15 U 200/02 (https://dejure.org/2003,4872)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.07.2003 - I-15 U 200/02 (https://dejure.org/2003,4872)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - I-15 U 200/02 (https://dejure.org/2003,4872)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen des Verlustes eines Verrechnungsschecks; Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit; Berücksichtigung früherer Umstände bei der Hereinnahme eines Schecks; Unkenntnis der Legitimation eines Kontoinhabers im Fall der Einreichung von Verrechnungsschecks

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 276 Abs. 1; ; BGB § 985; ; BGB § 989; ; BGB § 990; ; GwG § 1 Abs. 5; ; GwG § 2 Abs. 1; ; ScheckG Art. 21; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Vorwurf der groben Fahrlässigkeit im Rahmen des Art. 21 ScheckG sowie zur Frage des gutgläubigen Besitzerwerbs im Sinne des § 990 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.1992 - XI ZR 265/91

    Grobe Fahrlässigkeit bei der Scheckannahme - Ablehnung unselbständiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - 15 U 200/02
    Bei der groben Fahrlässigkeit handelt es sich um eine subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung, die das gewöhnliche Maß der Fahrlässigkeit des § 276 Abs. 1 BGB erheblich übersteigt (BGH WM 1991, 1946 ff; NJW 1992, 3235 ff).

    Es ist vielmehr anerkannt, dass auch frühere Umstände - wie etwa schwere Sorgfaltspflichtverletzungen der Bank bei der Kontoeröffnung oder Organisationsmängel - die noch bei der Hereinnahme des Schecks fortwirken und zum späteren schädigenden Ereignis führen, den Vorwurf grober Fahrlässigkeit stützen können (vgl. hierzu BGH NJW 1992, 3235 m.w.N.; Canaris, Bankvertragsrecht 3. Aufl. 1988 Rdnr. 800; Liesecke, WM 1973, 1154, 1168).

  • BGH, 10.12.1973 - II ZR 138/72

    Haftung der Bank bei mangelhafter Prüfung neuer Kunden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - 15 U 200/02
    Die Unkenntnis von Tatsachen, die gegen die Eröffnung eines Kontos und damit von vornherein auch gegen die Legitimation des Kontoinhabers im Fall der Einreichung von Verrechnungsschecks sprechen, und bei der Kontoeröffnung nur aus grober Fahrlässigkeit des betreffenden Bankangestellten unbekannt bleiben, muss sich die Bank daher ebenso entgegen halten lassen, wie eine grobe Fahrlässigkeit des Schalterbeamten (BGH NJW 1974, 458, 459).

    Selbst wenn man im Streitfall davon ausgehen wollte, dass der vorliegende Fall der Kontoeröffnung nicht vom Schutzzweck des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten erfasst würde - so wie dies von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vom 18. Juni 2002 geltend gemacht wurde, wäre die Beklagte gleichwohl verpflichtet gewesen, sich über die Person zu vergewissern, die bei ihr ein Konto eröffnen wollte (so schon BGH NJW 1974, 458, 459).

  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 238/90

    Grob fahrlässiger Wechselerwerb bei Verdacht sittenwidriger Spieldarlehen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - 15 U 200/02
    Bei der groben Fahrlässigkeit handelt es sich um eine subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung, die das gewöhnliche Maß der Fahrlässigkeit des § 276 Abs. 1 BGB erheblich übersteigt (BGH WM 1991, 1946 ff; NJW 1992, 3235 ff).
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