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OLG Düsseldorf, 09.09.2020 - 4 Ws 159/20 |
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- LG Duisburg, 09.06.2020 - 51 KLs 5/20
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.09.2020 - 4 Ws 159/20
Die Beschwerde des Angeschuldigten gegen den Haftbefehl der 10. großen Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer - des Landgerichts Duisburg vom 9. Juni 2020 (51 KLs 5/20) wird aus den zutreffenden Gründen des Haftbefehls und des Nichtabhilfebeschlusses der Kammer vom 14. August 2020 auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.