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   OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 2 U 29/21   

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OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 2 U 29/21 (https://dejure.org/2024,7715)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.01.2024 - 2 U 29/21 (https://dejure.org/2024,7715)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Januar 2024 - 2 U 29/21 (https://dejure.org/2024,7715)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 2 U 29/21
    Es verbietet sich dabei, Naheliegendes - etwa unter dem Gesichtspunkt, dass es der Fachmann nicht bereits auf der Grundlage seines allgemeinen Fachkönnens und bei routinemäßiger Berücksichtigung des Standes der Technik ohne weiteres finden könne - als auf einem erfinderischen Schritt beruhend zu bewerten (BGH, GRUR 2006, 842 - Demonstrationsschrank; Senat, GRUR-RS 2018, 13140, Rn. 46 - Trinkbehälteranordnung).

    Die Beurteilung des erfinderischen Schrittes ist wie die der erfinderischen Tätigkeit das Ergebnis einer Wertung (BGH, GRUR 2006, 842 - Demonstrationsschrank).

  • BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10

    Installiereinrichtung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 2 U 29/21
    Dazu bedarf es in der Regel über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe (BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; GRUR 2010, 407 - einteilige Öse; GRUR 2012, 378, 379 - Installiereinrichtung II).

    Vielmehr können Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebietes, insbesondere Ausbildungsgang und Ausbildungsstand der auf diesem Gebiet tätigen Fachleute zum Prioritätszeitpunkt und die auf dem technischen Fachgebiet übliche Vorgehensweise von Fachleuten bei der Entwicklung von Neuerungen, ebenso eine Rolle spielen wie technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstandes ergeben, nicht-technische Vorgaben, die geeignet sind, die Überlegungen des Fachmanns in eine bestimmte Richtung zu lenken, und umgekehrt Gesichtspunkte, die dem Fachmann Veranlassung geben könnten, die technische Entwicklung in eine andere, von der Erfindung wegweisende Richtung voranzutreiben (BGH, GRUR 2012, 378, 379 - Installiereinrichtung II; GRUR 2014, 647, 649 - Farbversorgungssystem; OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2018, 13140, Rn. 47 - Trinkbehälteranordnung).

  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 6/13

    Presszange - Patentnichtigkeitssache: Offenkundige Vorbenutzung einer Erfindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 2 U 29/21
    Auf der Grundlage des Vorbringens der Beklagten vermag der Senat nicht festzustellen, dass etwaige Benutzungshandlungen der Klägerin eine nicht zu weit entfernte Möglichkeit eröffnet hätten, dass beliebige Dritte und damit auch Fachkundige die zuverlässige ausreichende Kenntnis von der Erfindung erhalten hätten (vgl. BGH GRUR 2020, 833 Rn. 28 - Konditionierverfahren; BGH GRUR 2015, 463 Rn. 39 - Presszange; BGH, GRUR 2022, 1294 Rn. 119 - Oberflächenbeschichtung).

    Vielmehr muss eine solche Kundgabe auch tatsächlich erfolgt sein (BGH, GRUR 2001, 1129, 1134 - zipfelfreies Stahlband; GRUR 2015, 463, 466 - Presszange, Rn. 39).

  • BGH, 12.04.2022 - X ZR 73/20

    Oberflächenbeschichtung - Patentnichtigkeitssache: Öffentliche Zugänglichkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 2 U 29/21
    Auf der Grundlage des Vorbringens der Beklagten vermag der Senat nicht festzustellen, dass etwaige Benutzungshandlungen der Klägerin eine nicht zu weit entfernte Möglichkeit eröffnet hätten, dass beliebige Dritte und damit auch Fachkundige die zuverlässige ausreichende Kenntnis von der Erfindung erhalten hätten (vgl. BGH GRUR 2020, 833 Rn. 28 - Konditionierverfahren; BGH GRUR 2015, 463 Rn. 39 - Presszange; BGH, GRUR 2022, 1294 Rn. 119 - Oberflächenbeschichtung).

    Im Übrigen sprechen sowohl der an der Prüfung begrenzte Personenkreis, dem typischerweise ohne weiteres einsichtig ist, die entstehenden Kenntnisse nicht nach außen dringen zu lassen (vgl. BGH, GRUR 2022, 1294 Rn. 120 - Oberflächenbeschichtung) als auch die vereinbarte Geheimhaltungsklausel (vgl. Anlage BP 3, S. 2 unten) gegen eine öffentliche Zugänglichkeit.

  • BPatG, 22.01.2015 - 2 Ni 7/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung und Verfahren für die Bearbeitung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 2 U 29/21
    Denn zur Darlegung einer offenkundigen Vorbenutzung bedarf es konkreter Angaben darüber, was wo, wann, wie und durch wen geschehen ist, sowie der Darlegung der öffentlichen Zugänglichkeit des Anmeldungsgegenstands mit der Möglichkeit der Nachbenutzung durch andere, insbesondere Sachkundige (BPatG, BeckRS 2015, 9320).

    Soweit die Beklagten in zweiter Instanz unter Bezugnahme auf den Bericht eines Privatermittlers (vgl. Anlage MP 15 als Bestandteil der Anlage B 5) vorgetragen haben, ein Key Account Manager der Klägerin habe angegeben, dass diese bereits im Jahr 2012 begonnen habe, erste Muster auszuliefern, und ab Ende 2013 erste Großbestellungen bedient habe, bleibt der Vortrag unsubstantiiert (vgl. zu den Anforderungen auch hier: BPatG, BeckRS 2015, 9320).

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 2 U 29/21
    Es dient der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens und erlaubt mit diesem Inhalt grundsätzlich keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; Senat, GRUR-RS 2021, 39600, Rn. 52 - Rasierapparat).

    Der Senat verkennt dabei nicht, dass bei der Auslegung nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden darf, dass im Anspruch enthaltenen Kennzeichnungen eine über Selbstverständlichkeiten hinausgehende Bedeutung beizumessen ist (BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2010, 602, 605 - Gelenkanordnung).

  • BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05

    einteilige Öse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 2 U 29/21
    Dazu bedarf es in der Regel über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe (BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; GRUR 2010, 407 - einteilige Öse; GRUR 2012, 378, 379 - Installiereinrichtung II).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 2 U 29/21
    Dazu bedarf es in der Regel über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe (BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; GRUR 2010, 407 - einteilige Öse; GRUR 2012, 378, 379 - Installiereinrichtung II).
  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 2 U 29/21
    Vielmehr können Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebietes, insbesondere Ausbildungsgang und Ausbildungsstand der auf diesem Gebiet tätigen Fachleute zum Prioritätszeitpunkt und die auf dem technischen Fachgebiet übliche Vorgehensweise von Fachleuten bei der Entwicklung von Neuerungen, ebenso eine Rolle spielen wie technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstandes ergeben, nicht-technische Vorgaben, die geeignet sind, die Überlegungen des Fachmanns in eine bestimmte Richtung zu lenken, und umgekehrt Gesichtspunkte, die dem Fachmann Veranlassung geben könnten, die technische Entwicklung in eine andere, von der Erfindung wegweisende Richtung voranzutreiben (BGH, GRUR 2012, 378, 379 - Installiereinrichtung II; GRUR 2014, 647, 649 - Farbversorgungssystem; OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2018, 13140, Rn. 47 - Trinkbehälteranordnung).
  • BGH, 19.06.2001 - X ZR 159/98

    "zipfelfreies Stahlband"; Umfang des Patentschutzes bei Kennzeichnung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 2 U 29/21
    Vielmehr muss eine solche Kundgabe auch tatsächlich erfolgt sein (BGH, GRUR 2001, 1129, 1134 - zipfelfreies Stahlband; GRUR 2015, 463, 466 - Presszange, Rn. 39).
  • BGH, 21.04.2020 - X ZR 75/18

    Konditionierverfahren

  • BGH, 04.05.2021 - VI ZR 81/20

    Schadensersatz wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die

  • BPatG, 11.04.2019 - 7 Ni 16/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verbindungselement für einen Bodenbelag" -

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

  • LG Düsseldorf, 14.09.2021 - 4b O 30/20

    Antennenanordnung

  • LG Stuttgart, 07.03.2024 - 53 O 316/21

    Lkw-Kartell

    Letztlich ist - woran die Kammer trotz der Ausführungen der Klägerin im Schriftsatz vom 05.03.2024 festhält - anzunehmen, dass, soweit eine klagende Partei substantiierten Sachvortrag zur Frage einer Weiterveräußerung nicht hält, zu ihren Lasten davon auszugehen ist, dass sie sämtliche Fahrzeuge veräußert und hierdurch einen kartellbedingt überhöhten Veräußerungserlös erzielt hat, der einen etwaigen Kartellschaden infolge eines Erwerbs vollständig kompensiert (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.10.2022 - 2 U 29/21).
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