Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.05.2021 - 3 Kart 256/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,49839
OLG Düsseldorf, 12.05.2021 - 3 Kart 256/20 (https://dejure.org/2021,49839)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.05.2021 - 3 Kart 256/20 (https://dejure.org/2021,49839)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - 3 Kart 256/20 (https://dejure.org/2021,49839)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,49839) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Bestätigung eines Netzentwicklungsplans Herausnahme von Maßnahmen oder Projekten aus einem Netzentwicklungsplan Unzulässiger Antrag eines Dritten Keine einschränkende Auslegung des Anfechtungsausschlusses Anspruch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.08.1968 - IV C 235.65

    Genehmigung für die Errichtung eines Geschäftshauses - Anspruch auf Aushändigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2021 - 3 Kart 256/20
    Ein solches Recht wird Nichtbeteiligten von der Rechtsprechung aus rechtsstaatlichen Gründen vereinzelt in solchen Fällen zuerkannt, in denen die Kenntnis des Akteninhalts Voraussetzung für eine wirksame Rechtsverfolgung ist (vgl. BVerwGE 30, 154 (160); Kopp/Ramsauer, VwVfG, 22. Aufl., § 29, Rn. 11).
  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82

    Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2021 - 3 Kart 256/20
    Das rechtliche Interesse setzt jedoch eine ausdrückliche oder sinngemäße Anerkennung einer geschützten zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Rechtsposition in der Rechtsordnung voraus (vgl. BVerwG, Urteil v. 05.06.1984, 5 C 73/82, Rn. 9 m.w.N.; Huck, in: Huck/Müller, VwVfG, 3. Aufl., § 29, Rn. 18 f.; Herrmann, in: BeckOK, VwVfG, 51. Ed., § 29, Rn. 13; Kallerhoff/Mayen, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl., § 29, Rn. 20).
  • BGH, 07.02.2006 - KVZ 40/05

    Beteiligung am Zusammenschlussvorhaben nicht beteiligter Unternehmen am

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2021 - 3 Kart 256/20
    Im Übrigen sind die bestehenden Rechtsfragen nicht klärungsbedürftig, weil ihre richtige Beantwortung nicht zweifelhaft ist (vgl. BGH, Beschluss v. 07.02.2006, KVZ 40/05, Rn. 2, juris; Johanns/Roesen, in: BerlK-EnR, 4. Aufl., § 86 EnWG, Rn. 29 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.02.1981 - 7 B 26.81

    Voraussetzungen für das Recht auf Gewährung von Akteneinsicht der Beteiligten in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2021 - 3 Kart 256/20
    Ein Dritter, dessen rechtlichen Interessen durch den Ausgang eines Verwaltungsverfahrens berührt werden, hat Anspruch auf Akteneinsicht gemäß § 29 Abs. 1 VwVfG, wenn er nach § 13 Abs. 2 VwVfG als Beteiligter von Amts wegen oder auf Antrag hinzugezogen worden ist (BVerwG, Beschluss v.10.02.1981, 7 B 26/81, Rn. 3, juris: Huck, in: Huck/Müller, VwVfG, 3. Aufl., § 29, Rn. 18 f.; Herrmann, in: BeckOK, VwVfG, 51. Ed., § 29, Rn. 13; Kallerhoff/Mayen, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl., § 29, Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2018 - 3 Kart 1067/16

    Einheitliche Festsetzung der Erlösobergrenze durch die Bundesnetzagentur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2021 - 3 Kart 256/20
    Da eine konkrete Bezifferung des mit den Begehren der Beschwerdeführerin verbundenen wirtschaftlichen Interesses nicht möglich ist, ist die Festsetzung des Auffangstreitwert, auf den der Senat in geeigneten Fällen zurückgreift (vgl. Senat, Beschluss v. 10.01.2018, VI-3 Kart 1067/16 [V], Rn. 77 m.w.N., juris) in Höhe von ... Euro angemessen.
  • BVerfG, 19.08.2011 - 2 BvG 1/10

    Legislativstreit Schuldenbremse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2021 - 3 Kart 256/20
    Mögen einzelne Prozessgrundrechte, z.B. Art. 103 Abs. 1 GG, auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten, so muss doch der typische Rechtsschutzstandard, wie ihn Art. 19 Abs. 4 GG für das Verhältnis der Grundrechtsträger zum Staat vorhält, für die juristischen Personen des öffentlichen Rechts nicht bereitgestellt werden (BVerfG, Beschluss v. 19.08.2011, 2 BvG 1/19 [richtig: 2 BvG 1/10 - d. Red.] , Rn. 39, juris; vgl. Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, 94. EL, Art. 19, Rn. 43 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - 3 Kart 87/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Entwertung einer

    Insbesondere haben die entscheidungserheblichen Rechtsfragen keine grundsätzliche Bedeutung, weil deren richtige Beantwortung nicht zweifelhaft ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVZ 40/05, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2021 - VI-3 Kart 256/20, juris Rn. 75 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht