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   OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 21 U 69/17   

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OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 21 U 69/17 (https://dejure.org/2017,69063)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2017 - 21 U 69/17 (https://dejure.org/2017,69063)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 21 U 69/17 (https://dejure.org/2017,69063)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 652 Abs. 1 S. 1; BGB § 653
    Anforderungen an den Nachweis der Kaufgelegenheit durch den Verkäufermakler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.10.1983 - IVa ZR 36/82

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerprovision für den Abschluss eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 21 U 69/17
    Dies folge aus dem Urteil des BGH vom 12.10.1983 (Aktz.: IVa ZR 36/82, NJW 1984, 358 f.), dessen Auffassung auch in der Literatur geteilt werde, wonach der Makler dann eine Provision beanspruchen könne, wenn der Dritte als Erwerber wirtschaftlich mit dem nachgewiesenen Interessenten gleichgesetzt werden könne.

    Damit kann sich die Streithelferin nicht auf die Entscheidung des BGH vom 12.10.1983 (Aktz.: IVa ZR 36/82 - zitiert nach juris) berufen, denn in dem angenommenen Fall ging es um die Vermittlungstätigkeit eines Maklers, der über den Erstinteressenten zugleich auch auf den persönlich oder wirtschaftlich eng mit diesem verbundenen Vertragspartner vermittelnd eingewirkt hat.

    Auch in diesen Fällen liegt nach der Rechtsprechung eine kausale und provisionspflichtige Vermittlungsleistung des Maklers vor, wenn der Vertrag sodann mit dem Dritten zustande kommt (BGH, Urteil vom 12.10.1983 - IV a ZR 36/82 - zitiert nach juris, dort Rn. 13).

    Insbesondere nehmen die dort angegeben Nachweise (BGH, NJW 1976, 1844; BGH, NJW 1984, 358) wiederum Bezug auf einen Vermittlungsmaklervertrag und das vermittelnde Einwirken eines Maklers über den Erstinteressen auf den späteren Vertragspartner.

  • BGH, 27.01.1988 - IVa ZR 237/86

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Zustandekommen des Hauptvertrages mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 21 U 69/17
    Die in Bezug genommene Entscheidung BGH, NJW-RR 1988, 942, betrifft den Fall des Käufermaklers.

    Denn diese Argumentation widerspricht grundlegend den gesetzlichen Grundgedanken des Maklerrechts, nach denen der Makler nicht für den Erfolg schlechthin, sondern für seinen Arbeitserfolg entlohnt wird (BGH, Urteil vom 27.01.1988 - IV a ZR 237/86 - zitiert nach juris, dort Rn. 12).

  • BGH, 03.07.2014 - III ZR 530/13

    Maklerlohnanspruch: Wirtschaftliche Kongruenz zwischen dem vom Makler

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 21 U 69/17
    Damit ist die Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (st. Rspr. BGH, Urteil vom 03.07.2014 - III ZR 530/13 - zitiert nach juris, dort Rn. 15; Urteil vom 16.12.2004 - III ZR 119/04 - zitiert nach juris, dort Rn. 14, m.w.N.; vgl. auch Münch-Komm/ Roth , a.a.O., § 652 Rn. 96; Beck-OK, Bürgerliches Gesetzbuch, 43. Auflage 2017, Bamberger/Roth/Hau/Poseck - § 652 Rn. 24).

    Beim Immobilienkauf erfordert dieser Nachweis in der Regel konkrete Angaben zu der Person, die zu substantiellen Verhandlungen über den Vertragsabschluss bereit und berechtigt ist (BGH, Urteil vom 03.07.2014 - III ZR 530/13 - zitiert nach juris, dort Rn. 15; Urteil vom 16.12.2004 - III ZR 119/04 - zitiert nach juris, dort Rn. 14; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.06.2007 - 15 U 60/05 - zitiert nach juris, dort Rn. 15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2015 - 7 U 130/14 - zitiert nach juris, Rn. 2; Beck-OK/ Bamberger/Roth/Hau/Poseck, a.a.O., § 652 Rn. 99).

  • BGH, 16.12.2004 - III ZR 119/04

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 21 U 69/17
    Damit ist die Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (st. Rspr. BGH, Urteil vom 03.07.2014 - III ZR 530/13 - zitiert nach juris, dort Rn. 15; Urteil vom 16.12.2004 - III ZR 119/04 - zitiert nach juris, dort Rn. 14, m.w.N.; vgl. auch Münch-Komm/ Roth , a.a.O., § 652 Rn. 96; Beck-OK, Bürgerliches Gesetzbuch, 43. Auflage 2017, Bamberger/Roth/Hau/Poseck - § 652 Rn. 24).

    Beim Immobilienkauf erfordert dieser Nachweis in der Regel konkrete Angaben zu der Person, die zu substantiellen Verhandlungen über den Vertragsabschluss bereit und berechtigt ist (BGH, Urteil vom 03.07.2014 - III ZR 530/13 - zitiert nach juris, dort Rn. 15; Urteil vom 16.12.2004 - III ZR 119/04 - zitiert nach juris, dort Rn. 14; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.06.2007 - 15 U 60/05 - zitiert nach juris, dort Rn. 15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2015 - 7 U 130/14 - zitiert nach juris, Rn. 2; Beck-OK/ Bamberger/Roth/Hau/Poseck, a.a.O., § 652 Rn. 99).

  • OLG Karlsruhe, 13.06.2007 - 15 U 60/05

    Maklerprovision: Besichtigung des Objekts mit einem Kaufinteressenten als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 21 U 69/17
    Die von dem Landgericht herangezogene Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 13.06.2007 - 15 U 60/05 - NZM 2008, 534) passe auf den vorliegenden Fall nicht, da der dortige Makler dem Verkäufer lediglich eine Personenliste mit einer Vielzahl von Interessenten übersandt, diesen aber nach dem Besichtigungstermin nicht im Einzelnen über die Interessenten informiert habe.

    Beim Immobilienkauf erfordert dieser Nachweis in der Regel konkrete Angaben zu der Person, die zu substantiellen Verhandlungen über den Vertragsabschluss bereit und berechtigt ist (BGH, Urteil vom 03.07.2014 - III ZR 530/13 - zitiert nach juris, dort Rn. 15; Urteil vom 16.12.2004 - III ZR 119/04 - zitiert nach juris, dort Rn. 14; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.06.2007 - 15 U 60/05 - zitiert nach juris, dort Rn. 15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2015 - 7 U 130/14 - zitiert nach juris, Rn. 2; Beck-OK/ Bamberger/Roth/Hau/Poseck, a.a.O., § 652 Rn. 99).

  • BGH, 05.10.1995 - III ZR 10/95

    Provisionsanspruch des Maklers bei Erwerb des Grundstücks durch eine der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 21 U 69/17
    Dann kommt es nach der Rechtsprechung auf die Umstände des Einzelfalls an, ob der Maklerkunde danach im Hinblick auf seine Beziehung zu dem Erwerber gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn er sich darauf beriefe, der erstrebte Vertrag sei nicht mit ihm, sondern mit einem Dritten zustande gekommen (BGH, Urteil vom 21.12.2005 - III ZR 451/04 - zitiert nach juris, dort Rn. 11; Urteil vom 05.10.1995 - III ZR 10/95 - zitiert nach juris, dort 5 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2015 - 7 U 130/14 - BeckRS 2016, 12256).
  • BGH, 21.12.2005 - III ZR 451/04

    Rechtzeitige Erhebung der Einrede fehlender Prozesskostensicherheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 21 U 69/17
    Dann kommt es nach der Rechtsprechung auf die Umstände des Einzelfalls an, ob der Maklerkunde danach im Hinblick auf seine Beziehung zu dem Erwerber gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn er sich darauf beriefe, der erstrebte Vertrag sei nicht mit ihm, sondern mit einem Dritten zustande gekommen (BGH, Urteil vom 21.12.2005 - III ZR 451/04 - zitiert nach juris, dort Rn. 11; Urteil vom 05.10.1995 - III ZR 10/95 - zitiert nach juris, dort 5 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2015 - 7 U 130/14 - BeckRS 2016, 12256).
  • BGH, 02.06.1976 - IV ZR 101/75

    Zustandekommen eines Maklervertrags durch Schriftverkehr - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 21 U 69/17
    Insbesondere nehmen die dort angegeben Nachweise (BGH, NJW 1976, 1844; BGH, NJW 1984, 358) wiederum Bezug auf einen Vermittlungsmaklervertrag und das vermittelnde Einwirken eines Maklers über den Erstinteressen auf den späteren Vertragspartner.
  • OLG Karlsruhe, 06.11.1987 - 15 U 171/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 21 U 69/17
    Ergänzend sei auch auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 06.11.1987 - 15 U 171/81) verwiesen, in welcher ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Weitergabe der Kenntnis von der Erwerbsmöglichkeit auch dann nicht zum Entstehen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers gegen den Verkäufer als Auftraggeber führt, wenn dem Verkäufer bekannt ist, dass die Kenntnis des Erwerbers von der Erwerbsmöglichkeit indirekt vom Makler stammt.
  • BGH, 04.06.2009 - III ZR 82/08

    Entstehen eines Maklerprovisionsanspruchs bei generellem Interesse des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 21 U 69/17
    Es vermittelt dem potentiellen Interessenten lediglich Informationen im Vorfeld der möglichen Verhandlungen und hat noch keinen unmittelbaren Einfluss auf die Willensentschließung eines potentiellen Käufers (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 04.06.2009 - III ZR 82/08 - zitiert nach juris, dort Rn. 8 m.w.N.; Münchener Kommentar, Bürgerliches Gesetzbuch, 7. Auflage 2017, Roth - § 652 Rn. 106; Hamm/Schwerdtner, Maklerrecht, 7. Auflage 2016, Rn. 238).
  • BGH, 08.02.2011 - VI ZB 31/09

    Prüfungszeitpunkt für die Zulässigkeit einer Streitverkündung gegenüber dem

  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90

    Anfall der Maklerprovision

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