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   OLG Düsseldorf, 21.05.2019 - 1 UF 19/19   

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https://dejure.org/2019,13777
OLG Düsseldorf, 21.05.2019 - 1 UF 19/19 (https://dejure.org/2019,13777)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.05.2019 - 1 UF 19/19 (https://dejure.org/2019,13777)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - 1 UF 19/19 (https://dejure.org/2019,13777)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1 ; FamFG § 113
    Rechtsfolgen der Anhängigkeit einer denselben Verfahrensgegenstand betreffenden FG-Familiensache im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 1065
  • FamRZ 2019, 1554
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bremen, 07.03.2016 - 4 UF 6/16

    Keine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, wenn einem Tätigwerden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2019 - 1 UF 19/19
    Diese Wirkung ist ebenso unabhängig davon, ob mehrere Verfahren nur im Inland oder auch im Ausland anhängig sind (vgl. zu Letzterem Hau in Prütting/Helms, FamFG, vor §§ 98-106 Rn. 54; OLG Bremen, FamRZ 2016, 1189); wenn internationale Regelungen nicht vorgehen, ist eine analoge Anwendung des § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO geboten.

    Einer solchen Verfahrensweise steht die zu bejahende positive Anerkennungsprognose entgegen (so auch OLG Bremen FamRZ 2016, 1189; MüKo/Becker-Eberhard, ZPO, § 261 Rn 76 ff.).

  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 720/80

    Anfechtung der Ehelichkeit eines in der UdSSR lebenden Kindes des deutschen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2019 - 1 UF 19/19
    Es ist allgemein anerkannt, dass auch die Anhängigkeit desselben Verfahrensgegenstandes im Rahmen eines ausländischen Verfahrens beachtlich ist (vgl. BGH FamRZ 1982, 917).

    Unter den hier zur Beurteilung und Entscheidung anstehenden tatsächlichen Umständen besteht im Ergebnis kein Anlass, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, insbesondere nicht im Hinblick auf eine Fortbildung des Rechts, hat doch der Bundesgerichtshof mit seiner bereits zitierten Entscheidung vom 16. Juni 1982(FamRZ 1982, 917) eindeutig signalisiert, dass die anderweitige Rechtshängigkeit einer Kindschaftssache im Ausland grundsätzlich rechtserheblich ist.

  • BGH, 28.05.2008 - XII ZR 61/06

    Rechtsnatur einer Scheidung nach mosaischem Recht; Anerkennung in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2019 - 1 UF 19/19
    1.Das Verfahrenshindernis anderweitiger Rechtshängigkeit unterliegt wie jede andere (negative) Prozessvoraussetzung der Amtsprüfung (BGH FamRZ 2008, 1409).
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