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   OLG Düsseldorf, 22.07.2019 - VI-3 Kart 806/18 (V)   

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OLG Düsseldorf, 22.07.2019 - VI-3 Kart 806/18 (V) (https://dejure.org/2019,22072)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.07.2019 - VI-3 Kart 806/18 (V) (https://dejure.org/2019,22072)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juli 2019 - VI-3 Kart 806/18 (V) (https://dejure.org/2019,22072)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bee-ev.de (Kurzinformation)

    Aufhebung des Mischpreisverfahrens am Regelenergiemarkt

  • Telepolis (Pressebericht, 30.07.2019)

    Mischpreissystem bei der Regelenergie gekippt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2019 - 3 Kart 806/18
    Ob ein solcher Anspruch besteht, d.h. ob ein belastender Verwaltungsakt den Kläger i.S. des § 113 Abs. 1 VwGO rechtswidrig in seinen Rechten verletzt oder die Ablehnung eines begehrten Verwaltungsakts i.S. des § 113 Abs. 5 VwGO rechtswidrig ist, beurteilt sich nach dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermächtigungsgrundlage oder eines Anspruchs selbst, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (stRspr vgl. BVerwG, Urteil v. 30.10.1969, 8 C 112.67/115.67, Rn. 11, juris; BVerwG, Urteil v. 27.04.1990, 8 C 87/88, Rn. 10 ff, juris; BVerwG, Urteil vom 31.03.2004, 8 C 5/03, Rn. 35, juris; BVerwG, Urteil v. 15.11.2007, 1 C 45/06, Rn. 11, juris; Schübel-Pfister, in: Eyermann, 15. Auflage 2019, VwGO, § 113, Rn. 55, beck-online).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2019 - 3 Kart 806/18
    Ob ein solcher Anspruch besteht, d.h. ob ein belastender Verwaltungsakt den Kläger i.S. des § 113 Abs. 1 VwGO rechtswidrig in seinen Rechten verletzt oder die Ablehnung eines begehrten Verwaltungsakts i.S. des § 113 Abs. 5 VwGO rechtswidrig ist, beurteilt sich nach dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermächtigungsgrundlage oder eines Anspruchs selbst, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (stRspr vgl. BVerwG, Urteil v. 30.10.1969, 8 C 112.67/115.67, Rn. 11, juris; BVerwG, Urteil v. 27.04.1990, 8 C 87/88, Rn. 10 ff, juris; BVerwG, Urteil vom 31.03.2004, 8 C 5/03, Rn. 35, juris; BVerwG, Urteil v. 15.11.2007, 1 C 45/06, Rn. 11, juris; Schübel-Pfister, in: Eyermann, 15. Auflage 2019, VwGO, § 113, Rn. 55, beck-online).
  • BGH, 22.07.2014 - EnVR 59/12

    Anreizregulierung: Gestaltungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2019 - 3 Kart 806/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei Vorliegen eines behördlichen Gestaltungsspielraums eine fehlende Begründung in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 2 VwVfG im gerichtlichen Beschwerdeverfahren nicht nachgeholt werden, weil die gerichtliche Kontrolle eines der Behörde eingeräumten Gestaltungsspielraums grundsätzlich auf diejenigen Erwägungen zu beschränken ist, die die Behörde zur Begründung ihrer Entscheidung dargelegt hat (vgl. BGH, Beschluss v. 07.06.2016, EnVR 62/14, Rn. 46, juris - Festlegung volatiler Kosten und v. 22.07.2014, EnVR 59/12, Rn. 29, juris - Stromnetz Berlin GmbH).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2019 - 3 Kart 806/18
    Ob ein solcher Anspruch besteht, d.h. ob ein belastender Verwaltungsakt den Kläger i.S. des § 113 Abs. 1 VwGO rechtswidrig in seinen Rechten verletzt oder die Ablehnung eines begehrten Verwaltungsakts i.S. des § 113 Abs. 5 VwGO rechtswidrig ist, beurteilt sich nach dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermächtigungsgrundlage oder eines Anspruchs selbst, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (stRspr vgl. BVerwG, Urteil v. 30.10.1969, 8 C 112.67/115.67, Rn. 11, juris; BVerwG, Urteil v. 27.04.1990, 8 C 87/88, Rn. 10 ff, juris; BVerwG, Urteil vom 31.03.2004, 8 C 5/03, Rn. 35, juris; BVerwG, Urteil v. 15.11.2007, 1 C 45/06, Rn. 11, juris; Schübel-Pfister, in: Eyermann, 15. Auflage 2019, VwGO, § 113, Rn. 55, beck-online).
  • BGH, 13.12.2016 - EnVR 34/15

    Festlegung individueller Netzentgelte - Stromnetznutzung: Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2019 - 3 Kart 806/18
    Der Behörde kommt jedoch ein Beurteilungsspielraum zu, soweit die Ausfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben in einzelnen Beziehungen eine komplexe Prüfung und Bewertung einer Reihe von Fragen erfordert, die nicht exakt im Sinne von "richtig oder falsch" beantwortet werden können (BGH, Beschluss v. 13.12.2016, EnVR 34/15 - Festlegung individueller Netzentgelte, Rn. 12 bei juris m.w.N.).
  • BGH, 07.06.2016 - EnVR 62/14

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Rechtmäßigkeit der Einstufung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2019 - 3 Kart 806/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei Vorliegen eines behördlichen Gestaltungsspielraums eine fehlende Begründung in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 2 VwVfG im gerichtlichen Beschwerdeverfahren nicht nachgeholt werden, weil die gerichtliche Kontrolle eines der Behörde eingeräumten Gestaltungsspielraums grundsätzlich auf diejenigen Erwägungen zu beschränken ist, die die Behörde zur Begründung ihrer Entscheidung dargelegt hat (vgl. BGH, Beschluss v. 07.06.2016, EnVR 62/14, Rn. 46, juris - Festlegung volatiler Kosten und v. 22.07.2014, EnVR 59/12, Rn. 29, juris - Stromnetz Berlin GmbH).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2019 - 3 Kart 806/18
    Ob ein solcher Anspruch besteht, d.h. ob ein belastender Verwaltungsakt den Kläger i.S. des § 113 Abs. 1 VwGO rechtswidrig in seinen Rechten verletzt oder die Ablehnung eines begehrten Verwaltungsakts i.S. des § 113 Abs. 5 VwGO rechtswidrig ist, beurteilt sich nach dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermächtigungsgrundlage oder eines Anspruchs selbst, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (stRspr vgl. BVerwG, Urteil v. 30.10.1969, 8 C 112.67/115.67, Rn. 11, juris; BVerwG, Urteil v. 27.04.1990, 8 C 87/88, Rn. 10 ff, juris; BVerwG, Urteil vom 31.03.2004, 8 C 5/03, Rn. 35, juris; BVerwG, Urteil v. 15.11.2007, 1 C 45/06, Rn. 11, juris; Schübel-Pfister, in: Eyermann, 15. Auflage 2019, VwGO, § 113, Rn. 55, beck-online).
  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 1.93

    Berufsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 5 ApBetrO 1987

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2019 - 3 Kart 806/18
    Dementsprechend sind Veränderungen der Sachlage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz und Veränderungen der Rechtslage bis zum Ergehen der Revisionsentscheidung zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil v. 29.09.1994, 3 C 1/93, Rn. 21, juris; Schübel-Pfister, in: Eyermann, 15. Auflage 2019, VwGO, § 113, Rn. 58, beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - 3 Kart 117/17

    Anforderungen an das Verfahren bei der Beurteilung der Systemrelevanz eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2019 - 3 Kart 806/18
    Dabei ist der Ermittlungsbedarf normbezogen zu bestimmen (Senat, Beschluss v. 19.12.2018, VI-3 Kart 117/17 (V), Rn. 450 - 451, juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - 3 Kart 356/07

    Festlegung der Preisindizes gem. § 6 Abs. 3 StromNEV durch die Bundesnetzagentur;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2019 - 3 Kart 806/18
    Unter sachgerechtem und rationellem Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel sind daher diejenigen Maßnahmen zu treffen, die der Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts gerecht werden und erfahrungsgemäß Erfolg haben können (Senat, Beschluss v. 06.06.2012, VI-3 Kart 356/07 (V), Rn. 27 - 28, juris)).
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