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   OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - I-12 U 42/19   

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https://dejure.org/2020,34916
OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - I-12 U 42/19 (https://dejure.org/2020,34916)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.04.2020 - I-12 U 42/19 (https://dejure.org/2020,34916)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. April 2020 - I-12 U 42/19 (https://dejure.org/2020,34916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlende Anfechtungsberechtigung eines Gläubigers bei unzulänglichem Schuldnervermögen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.02.2019 - V ZB 89/18

    Pfändung und Überweisung des Anteils eines Miterben am Nachlass; Freihändige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 12 U 42/19
    Hierzu war er ohne einen entsprechenden Beschluss des Vollstreckungsgerichts nach §§ 857 Abs. 5, 844 ZPO nicht berechtigt (vgl. BGH, Beschl. v. 07.02.2019 - V ZB 89/18, WM 2019, 685 f. Rn. 6, 12 zur Verwertung eines gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Miterbenanteils).

    Besonders zu berücksichtigen ist bei der Anordnung einer andersartigen Verwertung der Schutz des Schuldners vor einer Verschleuderung seines Vermögens (BGH, Beschl. v. 07.02.2019, a.a.O. Rn. 11; BeckO ZPO/Riedel, a.a.O. Rn. 3; Vogelmann/Körner, DNotZ 2018, 485, 487).

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 102/97

    Gläubigeranfechtung und Eröffnung des Konkursverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 12 U 42/19
    Treuwidrig kann ein Verhalten des Anfechtenden nur sein, wenn es gegen einen Vertrauenstatbestand verstößt, der gerade für den jeweiligen Anfechtungsgegner geschaffen wurde, oder wenn andere besondere Umstände vorliegen, die die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 09.12.1999 - IX ZR 102/97, NZI 2000, 116, 118; MüKoAnfG/Kirchhof, a.a.O. Rn. 52).

    Auch wenn die Beweislast für den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung grundsätzlich beim Anfechtungsgegner liegt (vgl. BGH, Urt. v. 09.12.1999 - IX ZR 102/97, NZI 2000, 116, 118), trifft den Kläger insoweit eine erhöhte sekundäre Darlegungslast.

  • BGH, 16.08.2007 - IX ZR 63/06

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Anfechtungsklage; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 12 U 42/19
    Aufgrund der Subsidiarität der Einzelgläubigeranfechtung darf der Gläubiger nicht nach Belieben seinen Schuldner schonen und stattdessen den Empfänger anfechtbar erworbener Zuwendungen in Anspruch nehmen (BGH, Urt. v. 16.08.2007 - IX ZR 63/06, NZI 2007, 575, 577 Rn. 44; Huber, a.a.O. § 2 Rn. 21).

    Ebenso wenig muss er sich auf die Pfändung angeblicher Forderungen des Schuldners einlassen, deren Bestehen nicht festgestellt ist oder zunächst den Streit über eine ernsthaft bestrittene Forderung austragen, zumal dies eine Verzögerung der Durchsetzung des Anfechtungsrechts bewirken würde, die nicht vereinbar wäre mit dem Zweck dieses Rechtsinstituts, den Gläubiger vor Vermögensverschiebungen durch den Schuldner zu schützen, die geeignet sind, seine Befriedigung zu vereiteln (BGH, Urt. v. 16.08.2007, a.a.O. S. 578 Rn. 53).

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2000 - 3 W 429/99

    Anderweitige Verwertung eines GmbH-Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 12 U 42/19
    Bestehen bei der anderweitigen Verwertung eines Gesellschaftsanteils erhebliche Schwierigkeiten für die Errechnung eines Mindestpreises, so ist im Interesse vor allem des Schuldners eine Anordnung nach § 844 ZPO abzulehnen, und zwar auch dann, wenn deshalb die Verwertung (zunächst) scheitert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.03.2000 - 3 W 429/99, OLGReport Düsseldorf 2001, 129, 130 m. Anm. Müller, EWiR 2000, 601 f.).
  • BGH, 22.04.2010 - VII ZB 15/09

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit der sich aus dem Treuhandverhältnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 12 U 42/19
    Das Interesse des Gläubigers an effizienter Vollstreckung und das Schutzinteresse des Schuldners sind stets gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, Beschl. v. 22.04.2010 - VII ZB 15/09, NJW 2010, 2346, 2347 Rn. 18).
  • RG, 27.03.1942 - VII 130/41

    Kann der Gläubiger, dem eine Forderung zur Einziehung überwiesen ist, mit Wirkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 12 U 42/19
    So darf der Gläubiger sich bei einer gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Forderung mit dem Drittschuldner (nur) vergleichen, wenn er die für ihn gepfändete Forderung in voller Höhe des ihm überwiesenen Betrages, d.h. zum Nennbetrag, auf die zu vollstreckende Forderung gegen seinen Schuldner anrechnet und sich insoweit für befriedigt erklärt (Kindl/Meller-Hannich/Wolf/R. Bendtsen, a.a.O. § 835 Rn. 9; Musielak/Voit/Becker, a.a.O., § 835 Rn. 7; Prütting/Gehrlein/Ahrens, a.a.O., § 835 Rn. 16; RG, Urt. v. 27.03.1942 - VII 130/41, RGZ 169, 54, 55 f.).
  • BGH, 08.12.2011 - IX ZR 33/11

    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Anwendung deutschen Rechts auf die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 12 U 42/19
    Das Landgericht hat den Antrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung sowie die mit der Stufenklage verfolgten Ansprüche des Klägers zu Recht abgewiesen, weil dem Kläger die nach § 2 AnfG erforderliche Anfechtungsberechtigung fehlt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Klage aus diesem Grund bereits unzulässig und nicht etwa unbegründet ist (vgl. BGH, Urt. v. 08.12.2011 - IX ZR 33/11, NZI 2012, 184, 185 Rn. 14).
  • BGH, 22.09.1982 - VIII ZR 293/81

    Urteil - Gewillkürte Prozeßstandschaft - Anfechtung - Berechtigter - Konkurs -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 12 U 42/19
    Andererseits muss sich der Gläubiger nicht auf ungewisse Vollstreckungsmöglichkeiten verweisen lassen, ebenso wenig auf die Möglichkeit der Pfändung einer Forderung, die, wenn überhaupt, erst nach Jahren zu seiner Befriedigung führen würde (BGH, Urt. v. 22.09.1982 - VIII ZR 293/81, NJW 1983, 1678, 1679).
  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 67/90

    Voraussetzungen der Gläubigeranfechtung; Darlegung der Unzulänglichkeit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 12 U 42/19
    In diesem Sinne können insbesondere eigene Erklärungen des Schuldners von Bedeutung sein (Huber, a.a.O., § 2 Rn. 27 f., 31; vgl. BGH, Urt. v. 27.09.1990 - IX ZR 67/90, ZIP 1990, 1420, 1421).
  • OLG Hamm, 16.08.2001 - 27 U 84/01

    Anfechtungsgesetz - Gläubigerbenachteiligung - Abtretung mehrerer Grundschulden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 12 U 42/19
    Auch eine Flucht oder ein unbekannter Aufenthalt des Schuldners können ein hinreichendes Indiz für die Vergeblichkeit von Vollstreckungsmöglichkeiten sein (Huber, a.a.O.; OLG Hamm, Urt. v. 16.08.2001 - 27 U 84/01, ZInsO 2002, 81, 83).
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