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   OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - I-2 U 138/22   

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OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - I-2 U 138/22 (https://dejure.org/2023,35666)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.11.2023 - I-2 U 138/22 (https://dejure.org/2023,35666)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. November 2023 - I-2 U 138/22 (https://dejure.org/2023,35666)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 138/22
    Der Vortrag, ein im Patentregister eingetragener Rechtsübergang habe einige Wochen oder Monate vor dessen Eintragung stattgefunden, bedürfe in der Regel keiner näheren Substantiierung oder Beweisführung (BGH, GRUR 2013, 713, 716 f. - Fräsverfahren).

    Insbesondere macht sie zu Recht nicht geltend, dass ihr hinsichtlich der Abtretung von Ansprüchen der früheren Patentinhaberin an sie eine Darlegungs- und/oder Beweiserleichterung aufgrund einer Indizwirkung des Patentregisters, wie dies für einen Zeitraum ab Übertragung des Patents nach der Entscheidung "Fräsverfahren" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2013, 713) in Betracht kommen kann, zugutekommt.

    "... Die Beklagten verkennen, dass der Vortrag in der Replik vom 06.08.2020, in dem dezidiert zum Übergang des Klagepatents und der Rechte aus dem Patent auf die Klägerin vorgetragen worden ist, nach BGH GRUR 2013, 713 - Fräsverfahren gerade nicht einfach (oder gar mit Nichtwissen) bestritten werden kann.

  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 178/16

    Markenlöschungsverfahren: Umfang der Markennutzungspflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 138/22
    Die Hinweispflicht besteht grundsätzlich gegenüber einer anwaltlich vertretenen Partei jedenfalls dann, wenn der Prozessbevollmächtigte die Rechtslage erkennbar falsch beurteilt hat (BGH, NJW 2002, 3317 (3320); Beschl. v. 18.05.2017, Az.: I ZR 178/16, GRUR-RS 2017, 126762 Rn. 12 - Glückskäse; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.06.2021, Az.: I-15 U 27/20, GRUR-RS 2021, 63459 Rn. 84 - Luftfilter).

    Eines gerichtlichen Hinweises nach § 139 Abs. 1 ZPO bedarf es nicht, wenn die betroffene Partei infolge eines eingehenden, von ihr richtig erfassten Vortrags der gegnerischen Partei zutreffend über die Sach- und Rechtslage unterrichtet war (BGH, NJW 2007, 759 (761); NJW-RR 2008, 581; NJW-RR 2010, 70 (70 f.); Beschl. v. 18.05.2017, Az.: I ZR 178/16, GRUR-RS 2017, 126762 Rn. 12 - Glückskäse; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.06.2021, Az.: I-15 U 27/20, GRUR-RS 2021, 63459 Rn. 85 - Luftfilter).

    Ebenso wie im Falle eines missverstandenen gerichtlichen Hinweises (dazu BGH, NJW 2002, 3317 (3320)) führt das Missverständnis eines im gegnerischen Parteivortrag enthaltenen Hinweises allerdings dazu, dass es einer Klarstellung durch das Gericht bedarf, um die betroffene Partei in die Lage zu versetzen, ihren Sachvortrag sachdienlich zu ergänzen (BGH, Beschl. v. 18.05.2017, Az.: I ZR 178/16, GRUR-RS 2017, 126762 Rn. 12 - Glückskäse).

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 27/20

    Urkundenprozess auf Zahlung von Lizenzgebühren aus Lizenzvertrag; Lizenzvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 138/22
    Es reicht in der Regel aus, wenn die Sach- und Rechtslage erörtert und den Beteiligten dadurch aufgezeigt wird, welche Gesichtspunkte für die Entscheidung voraussichtlich von Bedeutung sein werden (BGH, Beschl. v. 19.01.2021, Az.: X ZB 14/19, GRUR-RS 2021, 3382 Rn. 11 - Laderaumabdeckung; Beschl. v. 16.02.2021, Az.: X ZR 144/18, GRUR-RS 2021, 3470 Rn. 4 - Personenrufsystem II; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.06.2021, Az.: I-15 U 27/20, GRUR-RS 2021, 63459 Rn. 83 - Luftfilter).

    Die Hinweispflicht besteht grundsätzlich gegenüber einer anwaltlich vertretenen Partei jedenfalls dann, wenn der Prozessbevollmächtigte die Rechtslage erkennbar falsch beurteilt hat (BGH, NJW 2002, 3317 (3320); Beschl. v. 18.05.2017, Az.: I ZR 178/16, GRUR-RS 2017, 126762 Rn. 12 - Glückskäse; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.06.2021, Az.: I-15 U 27/20, GRUR-RS 2021, 63459 Rn. 84 - Luftfilter).

    Eines gerichtlichen Hinweises nach § 139 Abs. 1 ZPO bedarf es nicht, wenn die betroffene Partei infolge eines eingehenden, von ihr richtig erfassten Vortrags der gegnerischen Partei zutreffend über die Sach- und Rechtslage unterrichtet war (BGH, NJW 2007, 759 (761); NJW-RR 2008, 581; NJW-RR 2010, 70 (70 f.); Beschl. v. 18.05.2017, Az.: I ZR 178/16, GRUR-RS 2017, 126762 Rn. 12 - Glückskäse; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.06.2021, Az.: I-15 U 27/20, GRUR-RS 2021, 63459 Rn. 85 - Luftfilter).

  • BGH, 10.12.2019 - II ZR 451/18

    Erforderlichkeit eines richterlichen Hinweises; Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 138/22
    So kann das Gericht einen Hinweispflichten auslösenden Vertrauenstatbestand dadurch schaffen, dass es durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und von dieser abrücken will (BVerfG, NJW 2021, 2581 Rn. 13; NJW 2003, 3687; BGH, NZG 2020, 317 Rn. 7; BeckOK ZPO-von Selle, Stand: 01.09.2023, § 139 Rn. 39) oder wenn es die Klage als unschlüssig abweisen will, nachdem es durch Anordnung einer Beweisaufnahme zu erkennen gegeben hat, dass es die Klage für schlüssig hält (OLG Saarbrücken, MDR 2003, 1372, BeckOK ZPO-von Selle, Stand: 01.09.2023, § 139 Rn. 39).

    Ein richterlicher Hinweis darauf, dass das Gericht an einer entscheidungserheblichen Rechtsauffassung nicht mehr festhalten will, kann auch dann geboten sein, wenn das Gericht diese Rechtsauffassung in einem früher zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit vertreten hat und eine Partei in einem weiteren zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit, für das Gericht erkennbar, davon ausgeht, dass das Gericht auch in diesem Verfahren keine abweichende Auffassung vertreten werde (BGH, NZG 2020, 317 Rn. 7).

  • LG Düsseldorf, 25.11.2021 - 4a O 9/20
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 138/22
    So entspreche der Vortrag zur Aktivlegitimation in dem Parallelverfahren gegen die E GmbH u.a. (Az.: 4a O 9/20, Schlussurteil vom 25.11.2021 vorgelegt als Anlage WKS 3) im Wesentlichen demjenigen im hiesigen Verfahren und sei auch dort die Aktivlegitimation für Ansprüche aus abgetretenem Recht streitig gewesen.

    Eben jenes frühere Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts in einem Rechtsstreit zwischen der Klägerin und anderen Beklagten, an dem jedoch die hiesige Beklagte zu 1) als Streithelferin beteiligt war (Schlussurt. v. 25.11.2021, Az.: 4a O 9/20, Anlage WKS 3), ließ nämlich erkennen, dass die Zuerkennung der Ansprüche aus abgetretenem Recht auf der Annahme eines nicht ausreichend bestrittenen und damit von den dortigen Beklagten zuerkannten Vorbringens der Klägerin beruht.

  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00

    Auslegung eines Vertrages; Anforderungen an gerichtliche Hinweise; Abweisung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 138/22
    Die Hinweispflicht besteht grundsätzlich gegenüber einer anwaltlich vertretenen Partei jedenfalls dann, wenn der Prozessbevollmächtigte die Rechtslage erkennbar falsch beurteilt hat (BGH, NJW 2002, 3317 (3320); Beschl. v. 18.05.2017, Az.: I ZR 178/16, GRUR-RS 2017, 126762 Rn. 12 - Glückskäse; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.06.2021, Az.: I-15 U 27/20, GRUR-RS 2021, 63459 Rn. 84 - Luftfilter).

    Ebenso wie im Falle eines missverstandenen gerichtlichen Hinweises (dazu BGH, NJW 2002, 3317 (3320)) führt das Missverständnis eines im gegnerischen Parteivortrag enthaltenen Hinweises allerdings dazu, dass es einer Klarstellung durch das Gericht bedarf, um die betroffene Partei in die Lage zu versetzen, ihren Sachvortrag sachdienlich zu ergänzen (BGH, Beschl. v. 18.05.2017, Az.: I ZR 178/16, GRUR-RS 2017, 126762 Rn. 12 - Glückskäse).

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 138/22
    So kann das Gericht einen Hinweispflichten auslösenden Vertrauenstatbestand dadurch schaffen, dass es durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und von dieser abrücken will (BVerfG, NJW 2021, 2581 Rn. 13; NJW 2003, 3687; BGH, NZG 2020, 317 Rn. 7; BeckOK ZPO-von Selle, Stand: 01.09.2023, § 139 Rn. 39) oder wenn es die Klage als unschlüssig abweisen will, nachdem es durch Anordnung einer Beweisaufnahme zu erkennen gegeben hat, dass es die Klage für schlüssig hält (OLG Saarbrücken, MDR 2003, 1372, BeckOK ZPO-von Selle, Stand: 01.09.2023, § 139 Rn. 39).
  • BGH, 23.09.2020 - XII ZR 86/18

    Berufung im Mietrechtsstreit über Mängel von Gewerberäumen: Widerruf des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 138/22
    Hierunter können insbesondere geänderte Sachanträge und wesentliche neue Behauptungen und Beweismittel fallen (Musielak/Voit-Stadler, 20. Aufl., § 128 Rn. 14; vgl. auch BGH, Beschl. v. 23.09.2020, Az.: XII ZR 86/18, BeckRS 2020, 3124 Rn. 14 zu einem Widerruf des Einverständnisses mit der Entscheidung durch den Einzelrichter in der Berufungsinstanz, auf den § 128 Abs. 2 S. 1 ZPO entsprechend anwendbar sei) und damit ohne weiteres auch das konkrete Bestreiten der Beklagten.
  • BGH, 16.06.2011 - X ZB 3/10

    Werkstück

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 138/22
    Für ein Gericht kann sich nach § 139 ZPO die Verpflichtung ergeben, einer Partei oder beiden Seiten einen Hinweis zu geben, wenn es seine konkret zu einer für die Parteien und ihre prozessuale Situation in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht entscheidungserhebliche Frage geäußerte Rechtsauffassung geändert hat (BGH, GRUR 2011, 851 Rn. 12 ff. - Werkstück; Beschl. v. 25.10.2011, Az.: X ZR 3/11, BeckRS 2011, 25938 Rn. 10; MüKo ZPO-Fritsche, 6. Aufl., § 139 Rn. 43).
  • BVerfG, 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Entscheidung ohne vorherigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 138/22
    So kann das Gericht einen Hinweispflichten auslösenden Vertrauenstatbestand dadurch schaffen, dass es durch eindeutig formulierte Hinweise seine Rechtsauffassung zu erkennen gibt und von dieser abrücken will (BVerfG, NJW 2021, 2581 Rn. 13; NJW 2003, 3687; BGH, NZG 2020, 317 Rn. 7; BeckOK ZPO-von Selle, Stand: 01.09.2023, § 139 Rn. 39) oder wenn es die Klage als unschlüssig abweisen will, nachdem es durch Anordnung einer Beweisaufnahme zu erkennen gegeben hat, dass es die Klage für schlüssig hält (OLG Saarbrücken, MDR 2003, 1372, BeckOK ZPO-von Selle, Stand: 01.09.2023, § 139 Rn. 39).
  • BGH, 25.10.2011 - X ZR 3/11

    Levitationsanlage

  • OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 1 U 167/03

    Zur Hinweispflicht des Gerichts bei als unsubstantiiert beurteiltem

  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 129-IV-19
  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag;

  • BGH, 28.07.2016 - III ZB 127/15

    Berufungsbegründung: Anforderungen an die Darlegung der

  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

  • BGH, 10.07.2012 - II ZR 212/10

    Rechtsstreit um die Zahlung einer "Stammkapitalerhöhung" für eine insolvente

  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von

  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 179/98

    Erfordernis eines richterlichen Hinweises bei Aufgreifen einer Rechtsfrage durch

  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 25/03

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Auslegung einer als Vorschussklage

  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 445/19

    Darlegen der Berufungsbegründung zur Entscheidungserheblichkeit des

  • BGH, 26.08.2014 - X ZB 19/12

    Kommunikationsrouter - Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine

  • BGH, 28.11.2012 - X ZB 6/11

    Sorbitol

  • BGH, 16.02.2021 - X ZR 144/18

    Gebotenheit eines richterlichen Hinweises hinsichtlich Bedeutung der

  • BGH, 15.09.2020 - X ZB 16/19

    Beschwerde des Patentinhabers gegen den nach einem Einspruch erfolgten Widerruf

  • BGH, 19.01.2021 - X ZB 14/19

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Patentverfahren

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