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   OLG Düsseldorf, 25.05.2022 - 3 Wx 59/22   

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https://dejure.org/2022,18952
OLG Düsseldorf, 25.05.2022 - 3 Wx 59/22 (https://dejure.org/2022,18952)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.05.2022 - 3 Wx 59/22 (https://dejure.org/2022,18952)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Mai 2022 - 3 Wx 59/22 (https://dejure.org/2022,18952)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sondereigentum kann unter einer Rechtsbedingung ins Grundbuch eingetragen werden; §§ 4 Abs. 2 WEG; 158, 925 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die in einer notariell beurkundeten Teilungserklärung aufgenommene Bestimmung: 'Sollten die zu Sondereigentum erklärten Gebäudeteile nicht sondereigentumsfähig sein, so sind sie den jeweils zugehörigen Sondereigentumseinheiten zur Sondernutzung zugewiesen und ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamts Erklärungen in einer Teilungserklärung zum Sondereigentum Im Grundbuchrecht geltender Bestimmtheitsgrundsatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmheit einer Teilungserklärung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 07.07.2010 - 11 Wx 115/08

    Rechtstellung der Wohnungseigentümer hinsichtlich der Instandhaltung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2022 - 3 Wx 59/22
    Bedenken gegen die Zulässigkeit der Regelung ergeben sich auch deshalb nicht, da in der Rechtsprechung und in der überwiegenden Literatur anerkannt ist, dass die unwirksame Begründung von Sondereigentum in die Bestellung eines Sondernutzungsrechts umgedeutet werden kann, § 140 BGB (Senat, NJW-RR 1998, 515; OLG Karlsruhe ZMR 2010, 873 ff.; BeckOK WEG/Leidner, a.a.O., § 5 Rn. 63; BeckOKG/Monreal, Stand: 1. Dezember 2021, § 5 WEG Rn. 63).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 3 Wx 546/97

    Auslegung einer Teilungserklärung - Sondereigentum an Fenstern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2022 - 3 Wx 59/22
    Bedenken gegen die Zulässigkeit der Regelung ergeben sich auch deshalb nicht, da in der Rechtsprechung und in der überwiegenden Literatur anerkannt ist, dass die unwirksame Begründung von Sondereigentum in die Bestellung eines Sondernutzungsrechts umgedeutet werden kann, § 140 BGB (Senat, NJW-RR 1998, 515; OLG Karlsruhe ZMR 2010, 873 ff.; BeckOK WEG/Leidner, a.a.O., § 5 Rn. 63; BeckOKG/Monreal, Stand: 1. Dezember 2021, § 5 WEG Rn. 63).
  • BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75

    Keine Umdeutung eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2022 - 3 Wx 59/22
    Auch die Umdeutung hat den Zweck, den von den Parteien erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auch dann zu verwirklichen, wenn das rechtliche Mittel, das sie dafür gewählt haben, unzulässig ist, jedoch ein anderer, rechtlich gangbarer Weg zur Verfügung steht, der zum annähernd gleichen wirtschaftlichen Ergebnis führt (BGHZ 68, 204, 206).
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