Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.09.2015 - I-7 U 77/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,62019
OLG Düsseldorf, 25.09.2015 - I-7 U 77/14 (https://dejure.org/2015,62019)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.2015 - I-7 U 77/14 (https://dejure.org/2015,62019)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 2015 - I-7 U 77/14 (https://dejure.org/2015,62019)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,62019) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Negativtestament: Verwandte von der Erbfolge ausschließen

Besprechungen u.ä.

  • anwaltauskunft.de (Entscheidungsbesprechung)

    Meine Verwandten bekommen nichts: Was gilt als Negativtestament?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 09.12.2011 - 15 W 701/10

    Auslegung eines Testaments als umfassende Enterbung von Verwandten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2015 - 7 U 77/14
    Ob tatsächlich ein allgemeiner Erfahrungssatz dahingehend besteht, dass ein Erblasser das Erbrecht eines auch noch so weit entfernten Verwandten zumeist dem Erbrecht des Fiskus vorziehen würde (so: OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2011 - I-15 W 701/10, juris-Rn. 6), kann dahinstehen, denn der Ausschluss des Verwandtenerbrechts ist hier anhand der letztwilligen Verfügung der Erblasserin ohne Zweifel feststellbar, so dass das Erbrecht des Fiskus nicht vorschnell angenommen worden ist.
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2015 - 7 U 77/14
    Hierzu gehören unter anderem die Vermögens- und Familienverhältnisse des Erblassers, seine Beziehungen zu den Bedachten und seine Zielvorstellungen (vgl. BGHZ 86, 41, juris-Rn. 16 ff; BGH, NJW-RR 2009, 1455, Rn. 25; OLG Karlsruhe, BeckRS 2010, 30136; MüKo BGB/Leipold, 6. Auflage, 2013, § 2084, Rn. 6 ff.; Linnartz in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Auflage, 2014, § 2084, Rn. 6 ff.).
  • BGH, 14.04.2010 - IV ZR 135/08

    Zulässigkeit der Klage eines Erbprätendenten gegen einen anderen Erbprätendenten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2015 - 7 U 77/14
    Das Erbscheinsverfahren steht dem Feststellungsinteresse nicht entgegen und ist auch nicht vorgreiflich (vgl. BGH ZEV 2010, 468, 469).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2015 - 7 U 77/14
    Der Senat ist hinsichtlich der Testamentsauslegung nicht gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO an die von dem Gericht des ersten Rechtszugs festgestellte Auslegung gebunden, denn bei der Auslegung von Willenserklärungen ist das Berufungsgericht nicht auf die Rechtsfehlerkontrolle beschränkt, sondern kann, wenn es die erstinstanzliche Auslegung für sachlich nicht überzeugend hält, diese selbst vornehmen (vgl. BGHZ 160, 83, juris-Rn. 12 ff.; BGH, Beschluss vom 16.12.2009 - IV ZR 108/08, juris-Rn. 7; Zöller/Heßler, 30. Auflage, 2014, § 529, Rn. 2).
  • BGH, 24.06.2009 - IV ZR 202/07

    Rechtsnatur einer letztwilligen Verfügung mit der Auflage des Erwerbs der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2015 - 7 U 77/14
    Hierzu gehören unter anderem die Vermögens- und Familienverhältnisse des Erblassers, seine Beziehungen zu den Bedachten und seine Zielvorstellungen (vgl. BGHZ 86, 41, juris-Rn. 16 ff; BGH, NJW-RR 2009, 1455, Rn. 25; OLG Karlsruhe, BeckRS 2010, 30136; MüKo BGB/Leipold, 6. Auflage, 2013, § 2084, Rn. 6 ff.; Linnartz in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Auflage, 2014, § 2084, Rn. 6 ff.).
  • OLG München, 19.12.2012 - 31 Wx 434/12

    Erbscheinsverfahren: Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2015 - 7 U 77/14
    Der Wille des Erblassers muss dabei unzweideutig zum Ausdruck kommen (vgl. OLG München NJW-RR 2013, 329, 330; Damrau/Tanck/Seiler-Schopp. Erbrecht, 3. Auflage, 2014, § 1938, Rn. 3; Staudinger/Gerhard Otte, (2008) BGB, § 1938, Rn. 7; BeckOK BGB/Müller-Christmann, Stand 01.08.2015, § 1938, Rn. 2; M. Schmidt in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 1938, Rn. 5).
  • BGH, 16.12.2009 - IV ZR 108/08

    Pflicht des Berufungsgerichts zur Überprüfung der erstinstanzlichen Auslegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2015 - 7 U 77/14
    Der Senat ist hinsichtlich der Testamentsauslegung nicht gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO an die von dem Gericht des ersten Rechtszugs festgestellte Auslegung gebunden, denn bei der Auslegung von Willenserklärungen ist das Berufungsgericht nicht auf die Rechtsfehlerkontrolle beschränkt, sondern kann, wenn es die erstinstanzliche Auslegung für sachlich nicht überzeugend hält, diese selbst vornehmen (vgl. BGHZ 160, 83, juris-Rn. 12 ff.; BGH, Beschluss vom 16.12.2009 - IV ZR 108/08, juris-Rn. 7; Zöller/Heßler, 30. Auflage, 2014, § 529, Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht