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   OLG Düsseldorf, 27.10.2017 - I-4 U 145/16   

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OLG Düsseldorf, 27.10.2017 - I-4 U 145/16 (https://dejure.org/2017,41975)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.2017 - I-4 U 145/16 (https://dejure.org/2017,41975)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Oktober 2017 - I-4 U 145/16 (https://dejure.org/2017,41975)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht nach Versterben des Versicherungsnehmers

  • rechtsportal.de

    VVG § 213
    Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht nach Versterben des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lebensversicherung getäuscht? - Bei Vertragsschluss verschwiegene Arztbesuche beweisen nicht immer Arglist der Versicherungsnehmerin

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 88 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Private Krankenversicherung | Tod des Versicherungsnehmers und Schweigepflichtentbindung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 214
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 05.07.2017 - IV ZR 121/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Zulässigkeit so genannter allgemeiner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2017 - 4 U 145/16
            Aufgrund dessen kann hier offenbleiben, dass bereits äußerst fraglich ist, ob sich der Beklagte auf die von ihm nach dem Tod der Ehefrau des Klägers ermittelten Untersuchungen und Behandlungen gemäß § 242 BGB berufen darf (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2011 - IV ZR 203/09 -, juris; BGH, Urteil vom 22. Februar 2017 - IV ZR 289/14 -, juris und BGH, Urteil vom 05. Juli 2017 - IV ZR 121/15 -, juris).

    Dass die Ermittlungsergebnisse des Beklagten nicht im Streit stehen, ist dabei unerheblich (BGH, Urteil vom 05. Juli 2017 - IV ZR 121/15 -, Rn. 47, juris = VersR 2017, 1129).

                                     Ob hier angesichts des massive Fehlverhaltens des Beklagten im Rahmen der Datenerhebung viele Jahre nach Inkrafttreten von § 213 VVG und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 23.10.2006 (vgl. dazu BGH, Urteil vom 05. Juli 2017 - IV ZR 121/15 -, Rn. 44, juris) trotz seines im Anfechtungsschreiben vom 15.10.2014 geäußerten Anspruchs, sehr sorgfältig zu handeln und die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten (Bl. 21 GA) eine Abwägung der Parteiinteressen und sonstigen Fallumstände ergibt, dass das Interesse des Klägers bzw. seiner verstorbenen Ehefrau, den Beklagten an der Verwendung rechtswidrig erlangten Wissens zu hindern, hinter dessen Interesse zurückstehen muss, sich von einem mittels arglistiger Täuschung zustande gekommenen Vertrag zu lösen und mit dem diese Rechtsfolge stützenden Vortrag gehört zu werden, braucht der Senat hier letztlich nicht abschließend zu entscheiden, da ein arglistiges Handeln der Ehefrau des Klägers auch bei Zulassung des entsprechenden Sachvortrags nicht festgestellt werden kann.

  • OLG Karlsruhe, 07.04.2005 - 12 U 391/04

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Arglistige Täuschung bei Abschluss des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2017 - 4 U 145/16
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst nicht nur ein Handeln, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2001, 2326; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 463).

    Arglistig täuscht im Sinne des § 123 BGB damit nur derjenige, dem bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder früherer Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Vertragsangebots zu beeinflussen (OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 463).

  • BGH, 22.02.2017 - IV ZR 289/14

    Datenerhebung des Versicherers zum Zwecke der Überprüfung vorvertraglicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2017 - 4 U 145/16
            Aufgrund dessen kann hier offenbleiben, dass bereits äußerst fraglich ist, ob sich der Beklagte auf die von ihm nach dem Tod der Ehefrau des Klägers ermittelten Untersuchungen und Behandlungen gemäß § 242 BGB berufen darf (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2011 - IV ZR 203/09 -, juris; BGH, Urteil vom 22. Februar 2017 - IV ZR 289/14 -, juris und BGH, Urteil vom 05. Juli 2017 - IV ZR 121/15 -, juris).
  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2017 - 4 U 145/16
    Auf sie durfte sich der Beklagte daher im Jahr 2014 - mehr als sechs Jahre nach Inkrafttreten von § 213 VVG und mehr als sieben Jahre nach der ersten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 23. Oktober 2006 - 1 BvR 2027/02 -, juris; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 17.07.2013, VersR 2013, 1425) - offensichtlich nicht mehr stützen.
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2017 - 4 U 145/16
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst nicht nur ein Handeln, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2001, 2326; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 463).
  • OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04

    Zur Frage der fehlende Geschäftsfähigkeit wegen Alkoholerkrankung; Ärztliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2017 - 4 U 145/16
    Erben oder Angehörige dürften schweigepflichtige Datenquellen schon nicht von der über den Tod hinaus wirkenden Schweigepflicht entbinden können (so OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. Juni 2014 - 1 U 107/12 -, Rn. 23, juris; Langheid/Rixecker, VVG, VVG § 213 Rn. 5, beck-online, wobei die in Bezug genommenen Entscheidungen des BGH (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - IV ZR 191/09 -, Rn. 12, juris; BGH, Beschluss vom 04. Juli 1984 - IVa ZB 18/83 -, BGHZ 91, 392-401, Rn. 20; BGH, Urteil vom 31. Mai 1983 - VI ZR 259/81 -, Rn. 17, juris) bis auf die letztgenannte nicht eindeutig sind und die letztgenannte Entscheidung in einem anderen Kontext ergangen ist; vgl. auch Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09. Dezember 2004 - 4 W 43/04 -, Rn. 16).
  • BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 3167/08

    Zum Datenschutz im privaten Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2017 - 4 U 145/16
    Auf sie durfte sich der Beklagte daher im Jahr 2014 - mehr als sechs Jahre nach Inkrafttreten von § 213 VVG und mehr als sieben Jahre nach der ersten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 23. Oktober 2006 - 1 BvR 2027/02 -, juris; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 17.07.2013, VersR 2013, 1425) - offensichtlich nicht mehr stützen.
  • BGH, 31.05.1983 - VI ZR 259/81

    Übergang des allgemeinen Einsichtsrechts eines Patienten in die Krankenunterlagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2017 - 4 U 145/16
    Erben oder Angehörige dürften schweigepflichtige Datenquellen schon nicht von der über den Tod hinaus wirkenden Schweigepflicht entbinden können (so OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. Juni 2014 - 1 U 107/12 -, Rn. 23, juris; Langheid/Rixecker, VVG, VVG § 213 Rn. 5, beck-online, wobei die in Bezug genommenen Entscheidungen des BGH (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - IV ZR 191/09 -, Rn. 12, juris; BGH, Beschluss vom 04. Juli 1984 - IVa ZB 18/83 -, BGHZ 91, 392-401, Rn. 20; BGH, Urteil vom 31. Mai 1983 - VI ZR 259/81 -, Rn. 17, juris) bis auf die letztgenannte nicht eindeutig sind und die letztgenannte Entscheidung in einem anderen Kontext ergangen ist; vgl. auch Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09. Dezember 2004 - 4 W 43/04 -, Rn. 16).
  • BGH, 04.07.1984 - IVa ZB 18/83

    Weitere Beschwerde in Nachlaßsachen - Ärztliche Schweigepflicht und Zeugniszwang

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2017 - 4 U 145/16
    Erben oder Angehörige dürften schweigepflichtige Datenquellen schon nicht von der über den Tod hinaus wirkenden Schweigepflicht entbinden können (so OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. Juni 2014 - 1 U 107/12 -, Rn. 23, juris; Langheid/Rixecker, VVG, VVG § 213 Rn. 5, beck-online, wobei die in Bezug genommenen Entscheidungen des BGH (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - IV ZR 191/09 -, Rn. 12, juris; BGH, Beschluss vom 04. Juli 1984 - IVa ZB 18/83 -, BGHZ 91, 392-401, Rn. 20; BGH, Urteil vom 31. Mai 1983 - VI ZR 259/81 -, Rn. 17, juris) bis auf die letztgenannte nicht eindeutig sind und die letztgenannte Entscheidung in einem anderen Kontext ergangen ist; vgl. auch Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09. Dezember 2004 - 4 W 43/04 -, Rn. 16).
  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2017 - 4 U 145/16
    Will der Versicherer den ihm nach § 123 BGB obliegenden Nachweis führen, der Versicherungsnehmer habe bei Anbahnung des Versicherungsvertrages arglistig falsche Angaben gemacht, so trifft, wenn objektiv falsche Angaben vorliegen, nach ständiger Rechtsprechung den Versicherungsnehmer indes eine sekundäre Darlegungslast; er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (BGH NJW-RR 2008, 343 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 191/09

    Lebensversicherungsvertrag: Anfechtung des Versicherers aufgrund einer ohne

  • OLG Karlsruhe, 03.12.2015 - 12 U 57/15

    Risikolebensversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer bei

  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 203/09

    Risikolebensversicherung: Rechtsfolgen einer ohne ausreichende

  • OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 408/11

    Private Rentenversicherung: Textform der Gesundheitsfragen;

  • OLG Zweibrücken, 25.06.2014 - 1 U 107/12

    Unfallzusatzversicherung: Tödlicher Unfall bei vorausgegangener auffälliger

  • OLG Saarbrücken, 27.12.2017 - 1 U 145/14

    Eigentumswohnungskauf: Offenbarungspflicht des Verkäufers hinsichtlich einer zu

    Der bedingte Vorsatz bei der Arglist muss sich danach auf mehrere Umstände beziehen: Erstens auf das Vorhandensein des Mangels, zweitens auf die Unkenntnis des Käufers vom Mangel und drittens darauf, dass der Käufer bei Kenntnis des Mangels den Vertrag nicht oder nicht mit demselben Inhalt geschlossen hätte bzw. - mit anderen Worten - dass der verschwiegene Umstand jedenfalls möglicherweise für die Willensbildung des anderen Teils von Bedeutung sein kann (vgl. Faust, JuS 2012, 354, 356; JurisPK BGB/Moritz, aaO, § 123 Rn. 66 f.; OLG Rostock, Urteil vom 25.2.2016 - 3 U 115/14, bei Juris Rn. 10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2017 - 4 U 145/16, bei Juris Rn. 47).

    Wenn und soweit die subjektiven Elemente als innere Tatsachen nicht unmittelbar zu beweisen sind, muss auf das Wissen und Wollen des Anfechtungsgegners aus den objektiv feststellbaren Umständen des jeweiligen Falls und den sich daraus ergebenden Indizien geschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 22.2.2005 - X ZR 123/03, bei Juris Rn. 15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2017 - 4 U 145/16, bei Juris Rn. 47, 48; JurisPK BGB/Moritz, aaO, § 123 Rn. 68).

  • LG Offenburg, 11.10.2019 - 2 O 49/19

    Anfechtung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrags wegen arglistiger

    Arglistig täuscht i.S.d. § 123 BGB damit nur derjenige, dem bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder früherer Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Vertragsangebots zu beeinflussen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 07.04.2005 - 12 U 391/14, NJW-RR 2006, 463; OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.10.2017 - I-4 U 145/16, NJW-RR 2018, 214, 215 Tz. 37).
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