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   OLG Düsseldorf, 30.04.2019 - I-10 W 16/19   

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https://dejure.org/2019,45459
OLG Düsseldorf, 30.04.2019 - I-10 W 16/19 (https://dejure.org/2019,45459)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2019 - I-10 W 16/19 (https://dejure.org/2019,45459)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2019 - I-10 W 16/19 (https://dejure.org/2019,45459)
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  • OLG Celle, 28.06.2012 - 2 W 171/12

    Vergütung des Sachverständigen für eine Stellungnahme im Ablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2019 - 10 W 16/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erhält der Sachverständige für die gerichtlich erbetene Stellungnahme zu einem gegen ihn gerichteten Ablehnungsgesuch einer Partei keine Vergütung (vgl. Senat MDR 1994, 1050 ; JurBüro 1984, 90 ; ebenso OLG München MDR 1994, 1050 ; OLG Koblenz MDR 2000, 416 ; KG MDR 2010, 719 ; OLG Celle, 2 W 171/12, Beschluss vom 28. Juni 2012).

    Eine Stellungnahme zum Befangenheitsgesuch dient lediglich der Klärung dieser Vorfrage (vgl. OLG Celle, 2 W 171/12, Beschluss vom 28. Juni 2012, juris Rn. 12).

  • KG, 26.01.2010 - 19 AR 2/09

    Entschädigung des Sachverständigen: Prüfung der Verwertbarkeit eines Gutachtens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2019 - 10 W 16/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erhält der Sachverständige für die gerichtlich erbetene Stellungnahme zu einem gegen ihn gerichteten Ablehnungsgesuch einer Partei keine Vergütung (vgl. Senat MDR 1994, 1050 ; JurBüro 1984, 90 ; ebenso OLG München MDR 1994, 1050 ; OLG Koblenz MDR 2000, 416 ; KG MDR 2010, 719 ; OLG Celle, 2 W 171/12, Beschluss vom 28. Juni 2012).
  • OLG Koblenz, 08.12.1999 - 10 W 788/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2019 - 10 W 16/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erhält der Sachverständige für die gerichtlich erbetene Stellungnahme zu einem gegen ihn gerichteten Ablehnungsgesuch einer Partei keine Vergütung (vgl. Senat MDR 1994, 1050 ; JurBüro 1984, 90 ; ebenso OLG München MDR 1994, 1050 ; OLG Koblenz MDR 2000, 416 ; KG MDR 2010, 719 ; OLG Celle, 2 W 171/12, Beschluss vom 28. Juni 2012).
  • OLG München, 16.05.1994 - 11 W 1462/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2019 - 10 W 16/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erhält der Sachverständige für die gerichtlich erbetene Stellungnahme zu einem gegen ihn gerichteten Ablehnungsgesuch einer Partei keine Vergütung (vgl. Senat MDR 1994, 1050 ; JurBüro 1984, 90 ; ebenso OLG München MDR 1994, 1050 ; OLG Koblenz MDR 2000, 416 ; KG MDR 2010, 719 ; OLG Celle, 2 W 171/12, Beschluss vom 28. Juni 2012).
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