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   OLG Düsseldorf, 30.04.2020 - I-3 Wx 28/19   

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https://dejure.org/2020,15899
OLG Düsseldorf, 30.04.2020 - I-3 Wx 28/19 (https://dejure.org/2020,15899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2020 - I-3 Wx 28/19 (https://dejure.org/2020,15899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2020 - I-3 Wx 28/19 (https://dejure.org/2020,15899)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Angaben in der Gesellschafterliste, Einreichung durch Notar nach § 40 Abs. 2 GmbHG, Einreichung einer neuen Gesellschafterliste zur Aufnahme in das Handelsregister, Einreichungspflicht einer geänderten Gesellschafterliste durch Geschäftsführer, Gesellschafterliste, ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Einreichung einer neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Gesellschafterliste auch ohne Veränderung im Gesellschafterbestand oder ihres Beteiligungsumfangs (hier: trotz bereits in den elektronischen Registerordner aufgenommener aktueller Gesellschafterliste)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Einreichung einer Gesellschafterliste ausschließlich zur Ergänzung der nach § 40 Abs. 1 GmbHG n.F. erforderlichen Angaben

Verfahrensgang

  • AG Duisburg - HRB 10737
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2020 - I-3 Wx 28/19

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1413
  • DNotZ 2020, 789
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.2011 - II ZB 17/10

    Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils unter einer aufschiebenden Bedingung:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2020 - 3 Wx 28/19
    Entgegen der Ansicht des Registergerichts folgt nichts anderes aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20. Sept. 2011 - II ZB 17/10 (DStR 2011, 2206).
  • BGH, 26.06.2018 - II ZB 12/16

    Anforderungen an eine einzureichende Gesellschafterliste wegen einer Veränderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2020 - 3 Wx 28/19
    Maßgebend ist der Zeitpunkt, zu dem die Liste in den Registerordner aufgenommen wird (BGH, NJW 2018, 2794).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2020 - 3 Wx 57/20

    Neue Gesellschafterliste bei unverändertem Gesellschafterbestand, aber unter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2020 - 3 Wx 28/19
    Dies hat der Senat zuletzt bereits in einem Fall entschieden, in dem die aktuelle Gesellschafterliste lediglich in Papierform vorlag (Beschluss vom 17. April 2020 - I-3 Wx 57/20, zur Veröffentlichung vorgesehen) und dazu ausgeführt:.
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2019 - 3 Wx 53/18

    Reihenfolge der Einstellung mehrerer gleichzeitig eingereichter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2020 - 3 Wx 28/19
    2018 statthaft (vgl. Senat, FGPrax 2019, 173 = GmbHR 2019, 667; Seibt, in Scholz, GmbHG 12. Aufl., 2018, 2020, § 40, RdNr. 112m.N.) und auch im übrigen zulässig.
  • KG, 20.08.2019 - 22 W 1/18

    Prüfung einer satzungsändernden Beschlussfassung durch aktuelle Gesellschafter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2020 - 3 Wx 28/19
    2019 - 22 W 1/18, RNotZ 2020, 171, 172).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2020 - 3 Wx 70/19

    Keine Einstellung einer neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechenden

    Zwar hat der Senat in ähnlichem Zusammenhang jüngst entschieden, dass auch ohne Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung eine aktualisierte Gesellschafterliste mit den nach der Neufassung des § 40 Abs. 1 GmbHG erweiterten Angaben zum Handelsregister zur Aufnahme in den Registerordner zulässigerweise eingereicht werden darf (Beschluss vom 17. April 2020 - I-3 Wx 57/20, zu einem Fall, in dem die aktuelle Gesellschafterliste lediglich in Papierform vorlag - zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschluss vom 30. April 2020 - I-3 Wx 28/19 zur "anlasslose" Einreichung einer neuen Gesellschafterliste für den Fall, dass die aktuelle Gesellschafterliste bereits in den elektronischen Registerordner aufgenommen ist, jedoch nicht alle Angaben enthält, die nach der aktuellen Fassung des § 40 Abs. 1 GmbHG vorgesehen sind).
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