Rechtsprechung
OLG Dresden, 06.12.2022 - 4 U 1215/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Das Erfordernis einer gesonderten Belehrung über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur dann gewahrt, wenn die Belehrung in unmittelbarer Nähe zu den Gesundheitsfragen erfolgt und so gefasst ist, dass sie ...
- rechtsportal.de
Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Gesonderte Belehrung über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung Frage nach 'Krankheiten oder Beschwerden'
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verletzung der Anzeigepflicht bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung)
- haufe.de (Kurzinformation)
Lampenfieber verschwiegen - muss die Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb nicht zahlen?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Lampenfieber muss nicht angegeben werden
Verfahrensgang
- LG Dresden, 09.06.2022 - 8 O 1518/20
- OLG Dresden, 06.12.2022 - 4 U 1215/22
Papierfundstellen
- NJW-RR 2023, 741
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Dresden, 06.06.2017 - 4 U 1460/16
Anforderungen an die Mitteilung über die Folgen einer Anzeigeverletzung bei …
Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2022 - 4 U 1215/22
Das Erfordernis einer gesonderten Mitteilung über die Folgen einer Anzeigeverletzung ist bei einer Belehrung auf dem Antragsformular - wie sie hier gegeben ist - zwar nur gewahrt, wenn die Belehrung in unmittelbarer Nähe zu den Gesundheitsfragen erfolgt und drucktechnisch so hervorgehoben wird, dass sie ein durchschnittlich aufmerksamer Versicherungsnehmer schlechterdings nicht übersehen kann (Senat, Urteil vom 6. Juni 2017 - 4 U 1460/16 -, juris).Auch inhaltlich entspricht die Belehrung den in der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen, insbesondere enthält sie auch einen Hinweis auf die Möglichkeit eines rückwirkenden Leistungsausschlusses bei einer Anzeigepflichtverletzung (zu diesem Erfordernis vgl. Senat, Urteil vom 6.6.2017 - 4 U 1460/16 -juris).
- BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06
Zurechnung des Wissens eines mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses …
Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2022 - 4 U 1215/22
Ein Versicherungsnehmer verletzt bereits seine Anzeigepflicht nicht, wenn er einen Umstand nicht angibt, der ihm aufgrund von Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist (…BGH, BGH, Hinweisbeschluss vom 25.9.2019 - IV ZR 247/18, NJW-RR 2020, 94 Rn. 16, beck-online - juris; so bereits BGH NJW-RR 2009, 606; NJW-RR 1994, 859). - BGH, 25.09.2019 - IV ZR 247/18
Zugehörigkeit der positiven Kenntnis des Versicherungsnehmers zum objektiven …
Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2022 - 4 U 1215/22
Ein Versicherungsnehmer verletzt bereits seine Anzeigepflicht nicht, wenn er einen Umstand nicht angibt, der ihm aufgrund von Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist (BGH, BGH, Hinweisbeschluss vom 25.9.2019 - IV ZR 247/18, NJW-RR 2020, 94 Rn. 16, beck-online - juris; so bereits BGH NJW-RR 2009, 606; NJW-RR 1994, 859).
- OLG Dresden, 29.04.2021 - 4 U 2453/20
Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Verharmlosung chronischer …
Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2022 - 4 U 1215/22
(Senat, Beschluss vom 29. April 2021 - 4 U 2453/20 -, Rn. 16, juris Beschluss vom 18.09.2020 - 4 U 1059/20 - juris, Rz. 4). - OLG Dresden, 18.09.2020 - 4 U 1059/20
Umfang der Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe von …
Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2022 - 4 U 1215/22
(Senat, Beschluss vom 29. April 2021 - 4 U 2453/20 -, Rn. 16, juris Beschluss vom 18.09.2020 - 4 U 1059/20 - juris, Rz. 4). - BGH, 20.04.1994 - IV ZR 70/93
Anforderungen an die Beweisführung zum wirksamen Widerruf eines Geständnisses in …
Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2022 - 4 U 1215/22
Ein Versicherungsnehmer verletzt bereits seine Anzeigepflicht nicht, wenn er einen Umstand nicht angibt, der ihm aufgrund von Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist (…BGH, BGH, Hinweisbeschluss vom 25.9.2019 - IV ZR 247/18, NJW-RR 2020, 94 Rn. 16, beck-online - juris; so bereits BGH NJW-RR 2009, 606; NJW-RR 1994, 859).