Rechtsprechung
OLG Dresden, 07.08.2023 - 4 W 417/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Begriff des nächsthöheren Gerichts im Sinne von § 68 Abs. 1 S. 4 GKG ; Funktionelle Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für die Entscheidung über die Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht; Höhe des Streitwerts bei ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Anwaltszwang bei Streitwertbeschwerde gegen LG-Entscheidung zum OLG!
Verfahrensgang
- AG Hohenstein-Ernstthal - 4 C 156/23
- LG Zwickau, 21.06.2023 - 6 S 38/23
- OLG Dresden, 07.08.2023 - 4 W 417/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2023, 1294
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Dresden, 20.11.2018 - 4 W 982/18
Streitwert einer Äußerungsklage
Auszug aus OLG Dresden, 07.08.2023 - 4 W 417/23
Für die Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsansprüchen wegen einer Ehrverletzung ist neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 W 982/18 -, juris Beschluss vom 09. April 2018 - 4 W 296/18 -, juris, vgl. auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 1830 ff.). - OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 171/19
Streitwert für eine Klage auf Unterlassung von Äußerungen
Auszug aus OLG Dresden, 07.08.2023 - 4 W 417/23
(Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 4 W 171/19 -, juris). - OLG Dresden, 09.04.2018 - 4 W 296/18
Streitwert einer Unterlassungsklage
Auszug aus OLG Dresden, 07.08.2023 - 4 W 417/23
Für die Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsansprüchen wegen einer Ehrverletzung ist neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 W 982/18 -, juris Beschluss vom 09. April 2018 - 4 W 296/18 -, juris, vgl. auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 1830 ff.). - KG, 28.09.2009 - 22 W 47/09
Streitwert einer Klage auf Duldung von Modernisierungs-, Instandsetzungs- und …
Auszug aus OLG Dresden, 07.08.2023 - 4 W 417/23
Das Oberlandesgericht ist für die Entscheidung über die Beschwerde, die sich gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht richtet, als "nächst höheres" Gericht im Sinne von § 68 Abs. 1 Satz 4 GKG iVm § 66 Abs. 3 Satz 2 GKG zuständig, obwohl es im Instanzenzug in der Hauptsache nicht zur Entscheidung befugt wäre (vgl. Senat Beschl. vom 26.04.2012 - 4 W 451/12 - vom 27.05.2009 - 4 W 500/09, n.v., KG, Beschl. vom 28.09.2009 - 22 W 47/09 -, Rn. 3 - 4, juris;… Hartmann, Kostengesetze online, § 68 GKG, Rn. 11a m.w.N.).