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   OLG Dresden, 18.12.2017 - 4 W 1024/17   

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https://dejure.org/2017,51706
OLG Dresden, 18.12.2017 - 4 W 1024/17 (https://dejure.org/2017,51706)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.12.2017 - 4 W 1024/17 (https://dejure.org/2017,51706)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Dezember 2017 - 4 W 1024/17 (https://dejure.org/2017,51706)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Antrags des Versicherungsnehmers auf "Aussetzung" der Prämie

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Umwandlung in prämienfreie Versicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 37; VVG § 38; VVG § 165
    Antrag des VN auf "Aussetzung" der Versicherungsprämie ist kein Umwandlungsverlangen nach § 165 VVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Antrags des Versicherungsnehmers auf "Aussetzung" der Prämie

  • rechtsportal.de

    VVG § 165
    Auslegung eines Antrags des Versicherungsnehmers auf "Aussetzung" der Prämie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung der Erklärung eines Versicherungsnehmers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 213
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.03.2004 - IV ZR 75/03

    Genehmigung von Vertragsänderungen der Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2017 - 4 W 1024/17
    Denn insoweit gelten die Regelungen des § 5 VVG, der auch auf Nachträge Anwendung findet (vgl. nur BGH, VersR 2004, 893).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 37/92

    Rücktritt vom Vertrag über Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Verletzung der

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2017 - 4 W 1024/17
    Angesichts der weitreichenden, vorstehend aufgezeigten Folgen kann das Umwandlungsverlangen nach ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, VersR 1994, 39; OLG Hamm, a.a.O.; OLG Saarbrücken, ZfSch 2016, 162; Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 165 Rz. 26; MüKo, VVG, 2. Aufl., § 165 Rz.44, jew. m.w.N.) nur dann als wirksam gestellt angesehen werden, wenn sich aus der Erklärung des Versicherungsnehmers klar und eindeutig der Wille ergibt, dass die Versicherung in eine prämienfreie umgewandelt werden soll.
  • OLG Celle, 08.09.2016 - 8 U 70/16

    Leistungsdauer in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Auslegung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2017 - 4 W 1024/17
    cc) Hat der Antragsteller mithin bei entsprechender Auslegung seines Schreibens vom 23.02.2015, in keinem Fall (aa und bb) erklärt, dass für den Zeitraum der Beitragsaussetzung kein Versicherungsschutz bestehen soll, liegt mit dem übersandten Nachtrag der Antragsgegnerin mit Schreiben vom 02.03.2015 (Anlage B 10 und B 11), der u.a. die Regelung enthielt "bis zum Änderungstermin besteht kein bzw. eventuell nur eingeschränkter Versicherungsschutz", eine Abweichung i.S.v. § 5 VVG vor (vgl. nur OLG Celle, Urteil vom 08.09.2016, Az. 8 U 70/16, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 17.08.2011 - 20 U 69/11

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Umwandlung einer kapitalbildenden

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2017 - 4 W 1024/17
    Eine Umwandlung in eine prämien- bzw. beitragsfreie Versicherung hat mithin für den Versicherungsnehmer erhebliche (nachteilige) Folgen (vgl. zu Vorstehendem nur OLG Hamm, VersR 2012, 347, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 16.01.2015 - 5 U 12/14

    Voraussetzungen der Umwandlung eines Lebensversicherungsvertrages in eine

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2017 - 4 W 1024/17
    Angesichts der weitreichenden, vorstehend aufgezeigten Folgen kann das Umwandlungsverlangen nach ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, VersR 1994, 39; OLG Hamm, a.a.O.; OLG Saarbrücken, ZfSch 2016, 162; Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 165 Rz. 26; MüKo, VVG, 2. Aufl., § 165 Rz.44, jew. m.w.N.) nur dann als wirksam gestellt angesehen werden, wenn sich aus der Erklärung des Versicherungsnehmers klar und eindeutig der Wille ergibt, dass die Versicherung in eine prämienfreie umgewandelt werden soll.
  • OLG Saarbrücken, 22.03.2000 - 5 U 818/99

    Zustandekommen eines Hauptvertrages über eine Vollkaskoversicherung; Versicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2017 - 4 W 1024/17
    Soweit nach der Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 22.03.2000 -Az. 5 U 818/99- (VersR 2001, 323) § 150 Abs. 2 BGB und nicht § 5 Abs. 3 VVG Anwendung finden soll, wenn der Versicherungsantrag zu einem bestimmen Punkt keinen Vorschlag bezüglich einer Regelung, die der Versicherungsschein vorsieht, enthält, ist dies nicht überzeugend, da § 5 VVG lex specialis zu § 150 Abs. 2 BGB ist und mit § 5 VVG gerade verhindert werden soll, dass der Versicherungsnehmer möglicherweise unerkannt ohne Versicherungsschutz bleibt (vgl. nur Prölls/Martin, VVG, 29. Aufl. § 5 Rz.1).
  • LG Dresden, 15.08.2017 - 8 O 620/17
    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2017 - 4 W 1024/17
    Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Dresden vom 15.08.2017 - Az. 8 O 620/17 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Köln, 28.08.2020 - 20 U 63/19

    Rückabwicklung von fondsgebundenen Lebensversicherungen; Wirksamkeit einer

    Im Interesse der Klarheit über Bestand und Umfang des Versicherungsschutzes kann ein Umwandlungsverlangen des Versicherungsnehmers allerdings nur dann als wirksam gestellt angesehen werden, wenn sich aus der Erklärung klar und eindeutig der Wille ergibt, dass die Versicherung in eine prämienfreie umgewandelt werden soll; ein bloßer Wunsch nach vorübergehender Beitragsfreistellung stellt hingegen noch kein Umwandlungsverlangen dar (vgl. OLG Dresden, VersR 2018, 213; OLG Saarbrücken, ZfS 2016, 162).
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