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   OLG Dresden, 21.03.2024 - 4 U 1975/23   

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OLG Dresden, 21.03.2024 - 4 U 1975/23 (https://dejure.org/2024,7078)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.03.2024 - 4 U 1975/23 (https://dejure.org/2024,7078)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. März 2024 - 4 U 1975/23 (https://dejure.org/2024,7078)
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  • Justiz Sachsen

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  • OLG Dresden, 18.09.2020 - 4 U 1059/20

    Umfang der Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe von

    Auszug aus OLG Dresden, 21.03.2024 - 4 U 1975/23
    Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst werden kann (statt aller: Senatsbeschluss vom 18.09.2020 - 4 U 1059/20, juris Rz. 4 m.w.N.).

    Abzustellen ist auf das Gesamtbild, das die Erkrankungen über den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers vermittelten (Senatsbeschluss vom 18.09.2020 - 4 U 1059/20 - juris, Rz. 4).

    Abzustellen ist auf das Gesamtbild, das die Erkrankungen über den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers vermitteln (Senat, Beschluss vom 18.09.2020 - 4 U 1059/20 - juris, Rz. 4, Urteil vom 10. Oktober 2023 - 4 U 789/23 -, Rn. 31, juris).

    Dieser setzt neben der Kenntnis der Gefahrerheblichkeit des betreffenden Umstandes die Billigung der Erkenntnis voraus, dass der Versicherer, der den Antrag in Kenntnis des wahren Sachverhalts entweder gar nicht oder nur zu anderen Konditionen angenommen hätte, durch das Vorgehen getäuscht und dadurch in der Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst wird (vgl. Senat, Beschluss vom 18. September 2020 - 4 U 1059/20 -, Rn. 11 - 12, m.w.N., - juris).

    Dabei ist auf die konkreten Umstände und insbesondere auf die Art, Schwere und Zweckrichtung der Falschangaben, den Umfang der verschwiegenen Tatsachen, die Dauer der Störungen, die Auswahl der genannten und nicht genannten Befunde sowie die zeitliche Nähe zur Antragstellung abzustellen (OLG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2018 - 11 U 72/16; OLG München, Urteil vom 30.03.2012 - 25 U 5453/09; Senatsbeschluss vom 18.09.2020, a.a.O. und Senatsbeschluss vom 18.11.2018 - 4 U 927/18).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Dresden, 21.03.2024 - 4 U 1975/23
    Denn die Gestaltung der Erklärungen war für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer, auf dessen Sicht es insoweit ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83, 84), so zu verstehen, dass die Beklagte eine entsprechende Erkrankung dann nicht interessierte, wenn die vorformulierte Erklärung abgegeben werden konnte.
  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Dresden, 21.03.2024 - 4 U 1975/23
    Einer Belehrung über die Folgen einer arglistigen Falschbeantwortung der Antragsfragen bedarf es nicht (BGH, Urteil vom 12.3.2014 - IV ZR 306/13; Senat, Beschluss vom 5.4.2022 - 4 U 172/22 Rn 12 - juris).
  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog.

    Auszug aus OLG Dresden, 21.03.2024 - 4 U 1975/23
    Es gibt zwar keinen allgemeinen Satz der Lebenserfahrung dahingehend, dass eine unrichtige Beantwortung von Fragen nach dem Gesundheitszustand immer oder nur in der Absicht erfolgt, auf den Willen des Versicherers Einfluss zu nehmen (BGH, Urteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08 und Senatsbeschluss, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 20.04.2018 - 12 U 156/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anzeigeobliegenheit und spontane

    Auszug aus OLG Dresden, 21.03.2024 - 4 U 1975/23
    Eine spontane Anzeigepflicht besteht daher nur bei Umständen, die zwar offensichtlich gefahrerheblich, aber so ungewöhnlich sind, dass eine auf sie abzielende Frage nicht erwartet werden kann (vgl. OLG Celle, Urteil vom 9. November 2015 - 8 U 101/15 -, juris, so auch jedenfalls im Ergebnis, aber mit etwas anderer Begründung: OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. April 2018 - 12 U 156/16 -, Rn. 54, juris).
  • OLG Celle, 09.11.2015 - 8 U 101/15

    Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer bei Abschluss eines

    Auszug aus OLG Dresden, 21.03.2024 - 4 U 1975/23
    Eine spontane Anzeigepflicht besteht daher nur bei Umständen, die zwar offensichtlich gefahrerheblich, aber so ungewöhnlich sind, dass eine auf sie abzielende Frage nicht erwartet werden kann (vgl. OLG Celle, Urteil vom 9. November 2015 - 8 U 101/15 -, juris, so auch jedenfalls im Ergebnis, aber mit etwas anderer Begründung: OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. April 2018 - 12 U 156/16 -, Rn. 54, juris).
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 67/02

    Grenzen der Pflicht zur Offenbarung von Gesundheitsbeeinträchtigungen

    Auszug aus OLG Dresden, 21.03.2024 - 4 U 1975/23
    Der künftige Versicherungsnehmer hat die in einem Versicherungsformular gestellten Gesundheitsfragen grundsätzlich erschöpfend zu beantworten (BGH, Urteil vom 19.03.2003 - IV ZR 67/02).
  • OLG Brandenburg, 11.12.2018 - 11 U 72/16

    Nichtangabe von für den Versicherungsfall nicht ursächlichen Beschwerden

    Auszug aus OLG Dresden, 21.03.2024 - 4 U 1975/23
    Dabei ist auf die konkreten Umstände und insbesondere auf die Art, Schwere und Zweckrichtung der Falschangaben, den Umfang der verschwiegenen Tatsachen, die Dauer der Störungen, die Auswahl der genannten und nicht genannten Befunde sowie die zeitliche Nähe zur Antragstellung abzustellen (OLG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2018 - 11 U 72/16; OLG München, Urteil vom 30.03.2012 - 25 U 5453/09; Senatsbeschluss vom 18.09.2020, a.a.O. und Senatsbeschluss vom 18.11.2018 - 4 U 927/18).
  • OLG Dresden, 29.04.2021 - 4 U 2453/20

    Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Verharmlosung chronischer

    Auszug aus OLG Dresden, 21.03.2024 - 4 U 1975/23
    Steht fest, dass Angaben beim Vertragsschluss objektiv falsch gewesen sind, trifft den Versicherungsnehmer zudem eine sekundäre Darlegungslast, in deren Rahmen er substantiiert und nachvollziehbar vortragen muss, wie und weshalb es dazu gekommen ist (OLG Dresden, Beschluss vom 29. April 2021 - 4 U 2453/20 -, Rn. 15 - 18, juris).
  • OLG Dresden, 10.10.2023 - 4 U 789/23

    Rücktritt des Versicherers von einer privaten

    Auszug aus OLG Dresden, 21.03.2024 - 4 U 1975/23
    Abzustellen ist auf das Gesamtbild, das die Erkrankungen über den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers vermitteln (Senat, Beschluss vom 18.09.2020 - 4 U 1059/20 - juris, Rz. 4, Urteil vom 10. Oktober 2023 - 4 U 789/23 -, Rn. 31, juris).
  • OLG München, 30.03.2012 - 25 U 5453/09

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung des Versicherers wegen

  • OLG Dresden, 05.04.2022 - 4 U 172/22

    Ansprüche aus Berufsunfähigkeitsversicherungen; Ablauf eines Antragsgesprächs;

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