Rechtsprechung
   OLG Dresden, 22.11.2016 - 4 U 864/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48936
OLG Dresden, 22.11.2016 - 4 U 864/15 (https://dejure.org/2016,48936)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.11.2016 - 4 U 864/15 (https://dejure.org/2016,48936)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. November 2016 - 4 U 864/15 (https://dejure.org/2016,48936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,48936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • IWW

    § 21 Abs. 2 S. 2 VVG; § 22 VVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung von unrichtigen Angaben im Rahmen der Bearbeitung der Gesundheitsfragen durch einen Versicherungsvermittler

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Krankenversicherungsvertrag: unrichtige Angaben durch Versicherungsvermittler

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 19; VVG § 21; VVG § 22; VVG § 69 Abs. 1
    Beweislast des VN für Tätigwerden des Vermittlers als Versicherungsvertreter (mit Anmerkung von Prof. Dr. Peter Reiff)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung von unrichtigen Angaben im Rahmen der Bearbeitung der Gesundheitsfragen durch einen Versicherungsvermittler

  • rechtsportal.de

    VVG § 21 Abs. 2 S. 2; VVG § 22
    Zurechnung von unrichtigen Angaben im Rahmen der Bearbeitung der Gesundheitsfragen durch einen Versicherungsvermittler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • versr.de (Kurzinformation)

    Beweislast des VN für Tätigwerden des Vermittlers als Versicherungsvertreter

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Auge und Ohr-Rechtsprechung, Scheinmakler, arglistige Täuschung, Zurechnung des Verhaltens des VM, Sachwalter, Falschangaben über bestehende Vorversicherungen, Polarisationsprinzip

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung besonderer maklertypischer Pflichten führt nicht zur Verneinung von Maklereigenschaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1042
  • NJW-RR 2017, 226
  • VersR 2017, 819
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.09.2001 - IV ZR 235/00

    Zurechnung der Kenntnis des Agenten

    Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2016 - 4 U 864/15
    Entscheidend ist nach der Rechtsprechung, dass bei Anbahnung und Abschluss des Versicherungsverhältnisses eine klare Rollenverteilung dahingehend bestand, dass der Versicherungsvermittler vom Versicherer mit dem Abschluss von Verträgen betraut war (vgl. BGH, Urt. v.19.09.2001, IV ZR 235/00, juris Rn. 11; KG Berlin, a.a.O., juris Rn. 4 m.w.N.).

    Allerdings erfordert Arglist in subjektiver Hinsicht noch zusätzlich, dass der Versicherungsnehmer auf die Entschließung des Versicherers Einfluss nehmen will und sich daher bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise (bedingter Vorsatz genügt) seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er die Wahrheit sage (BGH,U. v. 28.02.2007, IV ZR 331/05, Juris Rn. 8;U.v.19.09.2001; IV ZR 235/00, juris Rn. 19).

  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 46/04

    Rechtsstellung des Versicherers nach wirksame Anfechtung des

    Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2016 - 4 U 864/15
    Nach wirksamer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist der Versicherer berechtigt, bereits erbrachte Versicherungsleistungen zurückzufordern, ohne dass er seinerseits gezahlte Prämien rückerstatten muss (BGH, Urt. v. 01.06.2005, IV ZR 46/04, juris Leitsatz).
  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2016 - 4 U 864/15
    Umstände, die eine Zurechnung für den Versicherer begründen sollen, hat der aber regelmäßig der Versicherungsnehmer darzulegen und ggf. zu beweisen (vgl. BGH, Beschl. v. 07.11.2007, IV ZR 103/06, juris, Rn. 8; Kammergericht Berlin, Beschl. v. 29.08.2014, 6 U 60/14, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2016 - 4 U 864/15
    Allerdings erfordert Arglist in subjektiver Hinsicht noch zusätzlich, dass der Versicherungsnehmer auf die Entschließung des Versicherers Einfluss nehmen will und sich daher bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise (bedingter Vorsatz genügt) seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er die Wahrheit sage (BGH,U. v. 28.02.2007, IV ZR 331/05, Juris Rn. 8;U.v.19.09.2001; IV ZR 235/00, juris Rn. 19).
  • KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14

    Zurechnung des Maklerverhaltens bei Anfechtung des Krankenversicherungsvertrags

    Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2016 - 4 U 864/15
    Umstände, die eine Zurechnung für den Versicherer begründen sollen, hat der aber regelmäßig der Versicherungsnehmer darzulegen und ggf. zu beweisen (vgl. BGH, Beschl. v. 07.11.2007, IV ZR 103/06, juris, Rn. 8; Kammergericht Berlin, Beschl. v. 29.08.2014, 6 U 60/14, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 02.09.1969 - 10 W 44/69
    Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2016 - 4 U 864/15
    Das dafür erforderliche rechtliche Interesse (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 12.3.2008 - 4 W 107/08; OLG Stuttgart MDR 1970, 148) hat sie im Streitverkündungsschriftsatz hinreichend dargetan.
  • OLG Dresden, 03.04.2018 - 4 U 698/17

    Zurechnung vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen eines Versicherungsmaklers

    Für seine Behauptung, die Streithelferin sei gleichwohl als Agentin der D... AG aufgetreten (zur Beweislast vgl. Senat, Urteil vom 22. November 2016 - 4 U 864/15 -, juris), ist der Kläger beweisfällig geblieben.
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - 4 U 146/14

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen arglistiger Täuschung

    Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten sind nach Maßgabe von § 101 Abs. 1 1. Hs. ZPO auch dann von dem Gegner der unterstützten Hauptpartei zu tragen, wenn der Empfänger einer Streitverkündung - wie hier die Streithelferin des Klägers - nicht dem Streitverkünder, sondern dessen Gegner beitritt und ihn im Rechtsstreit unterstützt (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10. Dezember 2007, Az. 2 U 210/07, zitiert nach juris, Rdnr. 2; OLG Dresden, Beschluss vom 22. November 2016, Az. 4 U 864/15, zitiert nach juris, Rdnr. 23).
  • OLG Dresden, 07.01.2019 - 4 U 927/18

    Arglistanfechtung eines privaten Krankenversicherungsvertrages wegen

    Weder das Provisionsinteresse des Versicherungsvermittlers, noch das Interesse des Versicherers am wirtschaftlichen Erfolg des Vermittlers genügen für die Annahme, der Versicherer habe den nach außen als Makler auftretenden Vermittler in Wahrheit mit dem Abschluss von Verträgen betraut (BGH, Beschluss vom 07.11.2007, a.a.O. Rz. 8 m.w.N; Senatsurteil vom 22.11.2016 - 4 U 864/15 - juris).

    Gleiches gilt für die Verwendung von Antragsformularen, die der Versicherer dem Makler zur Verfügung gestellt hat (vgl. BGH, a.a.O. Textziffer 8; Senatsurteil vom 22.11.2016, a.a.O.).

  • OLG Dresden, 28.11.2018 - 4 U 927/18

    Voraussetzungen der Zurechnung der Tätigkeit eines Versicherungsmaklers zum

    Weder das Provisionsinteresse des Versicherungsvermittlers, noch das Interesse des Versicherers am wirtschaftlichen Erfolg des Vermittlers genügen für die Annahme, der Versicherer habe den nach außen als Makler auftretenden Vermittler in Wahrheit mit dem Abschluss von Verträgen betraut (BGH, Beschluss vom 07.11.2007, a.a.O. Rz. 8 m.w.N; Senatsurteil vom 22.11.2016 - 4 U 864/15 - juris).

    Gleiches gilt für die Verwendung von Antragsformularen, die der Versicherer dem Makler zur Verfügung gestellt hat (vgl. BGH, a.a.O. Textziffer 8; Senatsurteil vom 22.11.2016, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht