Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 02.04.2009 - 20 W 104/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 FGG, § 65 Abs 5 FGG, § 69f FGG
Betreuungsverfahren: Örtlich zuständiges Gericht für die Nachholung der Anhörung des Betroffenen nach Bestellung eines vorläufigen Betreuers als Eilmaßnahme ohne vorherige Anhörung - Wolters Kluwer
(Betreuungsverfahren: Örtlich zuständiges Gericht für die Nachholung der Anhörung des Betroffenen nach Bestellung eines vorläufigen Betreuers als Eilmaßnahme ohne vorherige Anhörung)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 5; FGG § 65 Abs. 5; FGG § 69f
Gewährung rechtlichen Gehörs bei Anordnung vorläufiger Betreuung durch den für Eilmaßnahmen zuständigen Richter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vorläufige Betreuerbestellung als Eilmaßnahme - Anhörung ist vom Eilrichter nachzuholen!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gewährung rechtlichen Gehörs bei Anordnung vorläufiger Betreuung durch den für Eilmaßnahmen zuständigen Richter
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Anhörung durch Eilrichter, Nachholung einer fehlenden Anhörung des Betroffenen
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main - 49 AR HAB 125/09
- AG Nidda - 6 XVII 18/09
- AG Frankfurt/Main, 27.03.2009 - AR HAB 125/09
- OLG Frankfurt, 02.04.2009 - 20 W 104/09
Papierfundstellen
- FGPrax 2009, 161
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 15.06.2000 - 3Z AR 23/00
Gerichtliche Zuständigkeit in Betreuungssachen
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2009 - 20 W 104/09
Nach der gesetzlichen Regelung des § 65 FGG tritt die Zuständigkeit des Eilgerichts subsidiär neben diejenige des nach § 65 Abs. 1 FGG zuständigen Wohnsitzgerichtes und endet, wenn die erforderliche vorläufige Maßnahme getroffen worden ist (vgl. BayObLG FGPrax 1996, 145 und FamRZ 2000, 1442;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 65 Rn. 9). - BayObLG, 26.04.1996 - 3Z AR 27/96
Übersendung eines Vorgangs vom Eilgericht an das allgemein zuständige Gericht
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2009 - 20 W 104/09
Nach der gesetzlichen Regelung des § 65 FGG tritt die Zuständigkeit des Eilgerichts subsidiär neben diejenige des nach § 65 Abs. 1 FGG zuständigen Wohnsitzgerichtes und endet, wenn die erforderliche vorläufige Maßnahme getroffen worden ist (vgl. BayObLG FGPrax 1996, 145 und FamRZ 2000, 1442;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 65 Rn. 9).
- OLG Frankfurt, 26.10.2011 - 20 W 464/11
Zuständigkeitsbestimmung durch das OLG bei Bestellung eines vorläufigen Betreuers
Zwar wurde unter der Geltung des FGG nach Erledigung der durch die Dringlichkeit gebotenen vorläufigen Maßnahmen durch das Eilgericht nach einhelliger Rechtsprechung und Literatur im Streitfalle eine Zuständigkeitsbestimmung gemäß §§ 5 Abs. 1, 65 Abs. 1 FGG dahingehend vorgenommen, dass das Betreuungsverfahren sodann von dem für den gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen allgemein zuständigen Gericht fortzuführen war (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1339 und FGPrax 1996, 145; OLG Hamm NJW-RR 2007, 157; OLG Frankfurt FGPrax 2004, 287 und FGPrax 2009, 161;… Keidel/Kuntze/Kayser, FGG, 15. Aufl., § 65 Rn. 9 jeweils m. w. N.). - OLG Hamm, 06.10.2015 - 15 Sa 4/15
Gerichtliche Zuständigkeit nach Anordnung einer vorläufigen Betreuung durch das …
Das Eilgericht muss nur solche weiteren Verfahrenshandlungen vornehmen, die als Bestandteil zu der getroffenen Eilmaßnahme gehören, insbesondere eine etwa nach § 333 S. 2 FamFG zunächst unterbliebene Anhörung des Betroffenen nachholen (OLG Frankfurt FGPrax 2009, 161).