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   OLG Frankfurt, 03.03.2022 - 6 UF 225/21   

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OLG Frankfurt, 03.03.2022 - 6 UF 225/21 (https://dejure.org/2022,9787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.03.2022 - 6 UF 225/21 (https://dejure.org/2022,9787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. März 2022 - 6 UF 225/21 (https://dejure.org/2022,9787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1632 Abs 4 BGB, § 1666 BGB, § 1666a BGB, § 26 FamFG, § 59 FamFG
    Beurteilung der Kindeswohlgefährdung bei Rückführung eines kurz nach der Geburt in Obhut genommenen Kindes nur mit psychologischem Gutachten

  • IWW

    § 1632 Abs. 4 BGB, § 1666 BGB, § 1666a BGB, § 26 FamFG, § 59 FamFG, § 69 Abs. 1 S. 3 FamFG
    BGB, FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Kindeswohlgefährdung bei Rückführung eines kurz nach der Geburt in Obhut genommenen Kindes nur mit psychologischem Gutachten

  • rechtsportal.de

    Beurteilung der Kindeswohlgefährdung bei Rückführung eines kurz nach der Geburt in Obhut genommenen Kindes nur mit psychologischem Gutachten

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Kindeswohlgefährdung - Rückführung zu den Herkunftseltern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindeswohlgefährdung - und die Rückführung eines kurz nach der Geburt in Obhut genommenen Kindes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindeswohlgefährdung durch Rückführung eines Kindes zu den Herkunftseltern?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Herausreißen aus Pflegefamilie kann Kindeswohl gefährden

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 1031
  • FamRZ 2022, 1119
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09

    Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2022 - 6 UF 225/21
    Es sei davon auszugehen, dass die Eltern sich auf ein gut begründetes Rückführungskonzept einlassen würden und der mit der Rückführung verbundene Bindungsabbruch zu den Pflegeeltern sei auch nach Ansicht des BVerfG (NJW 2010, 2336) nicht genügend, diesen als Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 BGB anzusehen.

    Im Hinblick auf den Schutz der Grundrechte des Kindes gebietet es das Kindeswohl, auf seine zu den Pflegeeltern entstandenen Bindungen Rücksicht zu nehmen und es nur und erst dann von ihnen zu trennen, wenn die dadurch entstehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen des Kindes noch hinnehmbar sind (BVerfG NJW 2010, 2336).

  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11

    Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2022 - 6 UF 225/21
    Das gerichtliche Verfahren muss gerade im Hinblick auf den Schutz der Grundrechte darauf gerichtet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (BVerfG NJW 2007, 1295; BGH FPR 2012, 389).
  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2022 - 6 UF 225/21
    Soweit Pflegepersonen, wie im vorliegenden Fall, den Verbleib des Kindes nach Maßgabe von § 1632 Abs. 4 BGB reklamieren, stehen sich in verfassungsrechtlicher Hinsicht die Grundrechte der leiblichen Eltern nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, das Grundrecht des Kindes auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) und gegebenenfalls auch der Schutz seiner körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie die ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Rechte von Pflegeeltern aus Art. 6 Abs. 1 GG gegenüber (vgl. BVerfG NJW 1989, 519; FamRZ 2010, 1622; Dürbeck in Johannsen/Henrich, Althammer BGB § 1632, Rn. 27).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2022 - 6 UF 225/21
    Soweit Pflegepersonen, wie im vorliegenden Fall, den Verbleib des Kindes nach Maßgabe von § 1632 Abs. 4 BGB reklamieren, stehen sich in verfassungsrechtlicher Hinsicht die Grundrechte der leiblichen Eltern nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, das Grundrecht des Kindes auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) und gegebenenfalls auch der Schutz seiner körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie die ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Rechte von Pflegeeltern aus Art. 6 Abs. 1 GG gegenüber (vgl. BVerfG NJW 1989, 519; FamRZ 2010, 1622; Dürbeck in Johannsen/Henrich, Althammer BGB § 1632, Rn. 27).
  • BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98

    Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2022 - 6 UF 225/21
    Ihnen steht zwar nach der heute noch überwiegenden Ansicht kein Beschwerderecht gegen die Entscheidung des Familiengerichts über das Sorgerecht der Eltern nach § 1666 BGB zu (vgl. BGH FamRZ 2004, 102; NJW 1999, 3718; Keidel/Meyer-Holz FamFG § 59 Rn. 70).
  • OLG Nürnberg, 12.05.2023 - 10 UF 316/23

    Gefahrenprognose bei Pflegestellenwechsel

    Insbesondere sind die bisherigen Pflegeeltern eines Kindes im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Erlass einer Verbleibensanordnung gemäß § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdeberechtigt (OLG Frankfurt NZFam 2022, 593; MüKo/Huber BGB, 8. Auflage, § 1632 Rn. 64).
  • OLG Karlsruhe, 02.01.2024 - 5 UF 151/23

    Sorgerechtliche Maßnahmen gegenüber Jugendamt und Pflegeeltern zur Rückführung

    Die Pflegeeltern sind gemäß § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdeberechtigt, soweit ihr Antrag auf Erlass einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB abgewiesen wurde (vgl. OLG Karlsruhe vom 26.07.2023 - 16 UF 69/23, juris Rn. 32; OLG Frankfurt FamRZ 2022, 1119, juris Rn. 31).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2023 - 16 UF 69/23

    Beschwerdeberechtigung eines früheren Pflegevaters

    a) Zwar sind Pflegepersonen in ihren Rechten betroffen, soweit ihr Antrag auf Erlass einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB zurückgewiesen worden ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. März 2022 - 6 UF 225/21 -, Rn. 31, juris).
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