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   OLG Frankfurt, 04.03.2022 - 21 U 44/20   

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OLG Frankfurt, 04.03.2022 - 21 U 44/20 (https://dejure.org/2022,30035)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.03.2022 - 21 U 44/20 (https://dejure.org/2022,30035)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. März 2022 - 21 U 44/20 (https://dejure.org/2022,30035)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 9b Abs 1 WEG
    Nachträgliche Genehmigung der Verfahrensführung durch die Hausverwaltung einer WEG

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 Abs. 1 ; BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten des zur Abnahme einer neu errichteten Wohnungseigentumsanlage hinzugezogenen bautechnischen Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflichten des Sachverständigen bei einer technischen Abnahme

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gutachter mit technischer Abnahme beauftragt: Keine Haftung für nicht erkennbare Mängel! (IBR 2023, 319)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Celle, 04.07.2007 - 7 U 14/07

    Mangelkontrolle bei der Herstellung eines Werkes aufgrund im Laufe des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2022 - 21 U 44/20
    Denn von diesem Erfordernis ist dann eine Ausnahme zu machen, wenn die Schutzwirkung des Vertrags gerade der Insolvenz des Vertragspartners entgegenwirken soll (vgl. BGH NJW 2009, 217; KG IBR 2010, 364; OLG Celle BeckRS 2008, 9897 für die technische Abnahme).

    Da er lediglich die Abnahme und nicht die Herstellung des Werks schuldet, hat er nur für solche Mängel einzustehen, die er bei der Abnahme hätte erkennen können und müssen, nicht aber für eine sich später erst herausstellende Mangelhaftigkeit des abzunehmenden Werks (vgl. OLG Celle BeckRS 2008, 9897; Palandt/Sprau, BGB, 2008, § 641a Rn. 5; Motzke NZBau 2000, 489, 496).

    Ein Maßstab für die dergestalt vertraglich nicht näher ausgestaltete technische Abnahme ergibt sich der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle zufolge, der sich der Senat anschließt, aus § 641a BGB a.F. (vgl. OLG Celle BeckRS 2008, 9897).

    Ohne konkrete Anhaltspunkte und insbesondere Mängelrügen der Besteller bestand keine Veranlassung dazu, an einer fachkundigen Bauplanung und Bauausführung zu zweifeln (vgl. OLG Celle BeckRS 2008, 9897 Rn. 2) oder diese mittels an die Nebenintervenientin gerichteten Rückfragen zur Bauausführung näher aufzuklären.

  • KG, 16.02.2010 - 7 U 112/09

    Vertrag zur Erstellung einer Fertigstellungsbescheinigung über das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2022 - 21 U 44/20
    c) Zudem kommt entgegen der Ansicht des Landgerichts ein Schadensersatzanspruch aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gemäß §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 3 Satz 1, 241 Abs. 2 i.V.m. Grundätzen des sog. Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter in Betracht (vgl. BGH NJW 2004, 3035 ff.; KG, Urteil vom 16. Februar 2010 - 7 U 112/09, juris).

    Da die vom Beklagten geschuldete technische Abnahme der Vorbereitung der werkvertraglichen Abnahme diente und diese seitens der einzelnen Mitglieder der Klägerin zu erfolgen hatte, standen die Erwerber in der Leistungsnähe des Vertrags (vgl. insoweit KG IBR 2010, 364).

    Denn von diesem Erfordernis ist dann eine Ausnahme zu machen, wenn die Schutzwirkung des Vertrags gerade der Insolvenz des Vertragspartners entgegenwirken soll (vgl. BGH NJW 2009, 217; KG IBR 2010, 364; OLG Celle BeckRS 2008, 9897 für die technische Abnahme).

  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 35/07

    Haftung des Architekten für unrichtige Bautenstandsberichte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2022 - 21 U 44/20
    Bei dieser Sachlage steht die zu vermutende Gegenläufigkeit der Interessen der Nebenintervenientin und der einzelnen Erwerber der Wohnungen einer Einbeziehung der Wohnungserwerber in den Schutzbereich des Gutachtenauftrags nicht entgegen (vgl. BGH NJW 2009, 217, 218; NJW-RR 2004, 1356).

    Denn von diesem Erfordernis ist dann eine Ausnahme zu machen, wenn die Schutzwirkung des Vertrags gerade der Insolvenz des Vertragspartners entgegenwirken soll (vgl. BGH NJW 2009, 217; KG IBR 2010, 364; OLG Celle BeckRS 2008, 9897 für die technische Abnahme).

  • OLG München, 11.12.2007 - 9 U 2893/07

    Mängel am Gemeinschaftseigentum: Klage gegen Bauträger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2022 - 21 U 44/20
    Auf eine wirksame Prozessvertretung der Klägerin kommt es nicht an, da diese schon in erster Instanz gerügt und nunmehr für die Zulässigkeit des Rechtsmittels als gegeben zu unterstellen ist (vgl. BGHZ 110, 295 f.; OLG München, Urteil vom 11. Dezember 2007 - 9 U 2893/07, juris; LG Frankfurt BeckRS 2017, 109644).

    Der Annahme des dahingehenden Beschlussantrags durch die Mitglieder der Klägerin wurde nach im Folgenden nicht weiter bestrittenem Vortrag der Klägerin festgestellt und der gefasste Beschluss wurde unstreitig allen Mitglieder bekannt gemacht, so dass die Beschlussfassung auch wirksam war (vgl. vgl. BGH NJW 2001, 3339; OLG München, Urteil vom 11. Dezember 2007 - 9 U 2893/07, juris Rn. 9).

  • BGH, 09.02.2018 - V ZR 274/16

    Annahme eines Sachmangels wegen des Fehlens einer Eigenschaft der Kaufsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2022 - 21 U 44/20
    Ob sie sich aus einer entsprechenden Auslegung des Bauträgervertrags ergibt (vgl. hierzu bejahend in einem lediglich ähnlich gelagerten Fall OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Februar 2016 - 21 U 120/15, juris; vgl. ebenfalls BGH, Urteil vom 9. Februar 2018 - V ZR 274/16, juris Rn. 15), ist vorliegend fraglich, da die vorgenommene Horizontalabsperrung in diesem Fall nur wenig zweckgerichtet gewesen wäre und in der Baubeschreibung unter Punkt 2.1.2.
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2022 - 21 U 44/20
    Insoweit kann sie sich nicht im Rahmen der von ihr wahrgenommenen Ausübungsbefugnis der den Wohnungseigentümern als eigentlichen Anspruchsinhabern obliegenden Erklärungspflichten entziehen (vgl. BGH NJW 1995, 130, 131; Zöller/Greger, ZPO, 2020, § 138 Rn. 16 jeweils für arbeitsteilige Organisationen).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2022 - 21 U 44/20
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es sich hierbei gemäß § 9 Abs. 2 WEG um eine sogenannte geborene Ausübungsbefugnis handelt, d.h. um ein solches Recht, bei dem aufgrund seiner Natur bei typisierender Betrachtung unter Berücksichtigung etwaiger Besonderheiten des Einzelfalls anhand der Interessenlage der Gesamtheit der Eigentümer und etwaiger Dritter nach billigem Ermessen eine ausschließliche Verwaltungskompetenz der Gemeinschaft bestehen muss (vgl. BGH NJW 1993, 727; BeckOK WEG/Müller, § 9a Rn. 100), oder ob es sich um eine sogenannte gekorene Ausübungsbefugnis handelt, d.h. um ein den Wohnungseigentümern zustehendes Recht, dessen Ausübung zwar eine Verwaltungskompetenz der Gemeinschaft nicht erfordert, dessen Ausübung aber die Wohnungseigentümer auf die Gemeinschaft durch einen entsprechenden Beschluss übertragen können (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05 Rn. 20; BGH, Urteil vom 4. Juni 1981 - VII ZR 9/80, juris Rn. 14 f.; zur fortbestehenden Möglichkeit gekorener Mängelrechte nach der WEG-Reform 2020 vgl. etwa Pause NZBau 2021, 230).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2022 - 21 U 44/20
    Der Annahme des dahingehenden Beschlussantrags durch die Mitglieder der Klägerin wurde nach im Folgenden nicht weiter bestrittenem Vortrag der Klägerin festgestellt und der gefasste Beschluss wurde unstreitig allen Mitglieder bekannt gemacht, so dass die Beschlussfassung auch wirksam war (vgl. vgl. BGH NJW 2001, 3339; OLG München, Urteil vom 11. Dezember 2007 - 9 U 2893/07, juris Rn. 9).
  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 250/02

    Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2022 - 21 U 44/20
    c) Zudem kommt entgegen der Ansicht des Landgerichts ein Schadensersatzanspruch aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gemäß §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 3 Satz 1, 241 Abs. 2 i.V.m. Grundätzen des sog. Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter in Betracht (vgl. BGH NJW 2004, 3035 ff.; KG, Urteil vom 16. Februar 2010 - 7 U 112/09, juris).
  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91

    Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2022 - 21 U 44/20
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es sich hierbei gemäß § 9 Abs. 2 WEG um eine sogenannte geborene Ausübungsbefugnis handelt, d.h. um ein solches Recht, bei dem aufgrund seiner Natur bei typisierender Betrachtung unter Berücksichtigung etwaiger Besonderheiten des Einzelfalls anhand der Interessenlage der Gesamtheit der Eigentümer und etwaiger Dritter nach billigem Ermessen eine ausschließliche Verwaltungskompetenz der Gemeinschaft bestehen muss (vgl. BGH NJW 1993, 727; BeckOK WEG/Müller, § 9a Rn. 100), oder ob es sich um eine sogenannte gekorene Ausübungsbefugnis handelt, d.h. um ein den Wohnungseigentümern zustehendes Recht, dessen Ausübung zwar eine Verwaltungskompetenz der Gemeinschaft nicht erfordert, dessen Ausübung aber die Wohnungseigentümer auf die Gemeinschaft durch einen entsprechenden Beschluss übertragen können (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05 Rn. 20; BGH, Urteil vom 4. Juni 1981 - VII ZR 9/80, juris Rn. 14 f.; zur fortbestehenden Möglichkeit gekorener Mängelrechte nach der WEG-Reform 2020 vgl. etwa Pause NZBau 2021, 230).
  • BGH, 10.11.1999 - VIII ZR 78/98

    Gewillkürte Prozeßstandschaft - Von Amts wegen - Prozeßvoraussetzung -

  • BGH, 20.06.2013 - VII ZR 71/11

    Verjährungshemmung für Ansprüche auf Baumängelbeseitigung durch selbständiges

  • BGH, 13.05.2004 - III ZR 368/03

    Pflichten eines als Treuhänder in die Abwicklung von Börsentermingeschäften

  • LG Frankfurt/Main, 03.04.2017 - 13 S 85/16

    Wann darf Verwalter Aktivprozesse führen?

  • BGH, 19.07.1984 - X ZB 20/83

    Schweißpistolendüse II

  • BGH, 04.06.1981 - VII ZR 9/80

    Geltendmachung von Nachbesserungsansprüchen durch die

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