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   OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 20 W 218/18   

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OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 20 W 218/18 (https://dejure.org/2019,36661)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.06.2019 - 20 W 218/18 (https://dejure.org/2019,36661)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 20 W 218/18 (https://dejure.org/2019,36661)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • DNotZ 2020, 624
  • FGPrax 2019, 197
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 131/12

    Grundbuchverfahren : Antrag auf Löschung eines Leibgedings nach Tod des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 20 W 218/18
    Obwohl § 1105 BGB als Inhalt der Reallast grundsätzlich nur wiederkehrende Leistungen zulässt, können jedenfalls im Rahmen eines Leibgedings auch einmalige Leistungen einbezogen werden, wenn sie innerhalb eines Gesamtbereichs wiederkehrender Leistungen liegen, innerlich zu einem Altenteil bzw. Leibgeding gehören, dieses ergänzen und nur ihrer Natur nach einmalig sind (vgl. BGH NJW 2014, 1000; OLG München FGPrax 2012, 250, je zitiert nach juris; Münchener Kommentar/Mohr, BGB, 7. Aufl., § 1105 Rz. 53; Staudinger/Reymann, BGB, Neub.

    Was die "Übernahme der Kosten der standesgemäßen und ortsüblichen Beerdigung, für die üblichen Gottesdienste" betrifft, ist in der Rechtsprechung bereits ausgesprochen worden, dass die Eintragung einer Reallast im Rahmen eines Leibgedings für die "Kosten einer standesgemäßen Bestattung und der Gottesdienste hierzu" nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstößt (so OLG München FGPrax 2012, 250; so auch Meikel/Morvilius, GBO, 11. Aufl., Rz. B 566; vgl. zur "standesgemäßen Bestattung" weiter OLG München FamRZ 2013, 1252, zitiert nach juris).

    Weitergehende Anforderungen sind auch im Hinblick nachrangig Berechtigten nicht zu stellen (so OLG München FGPrax 2012, 250, Tz. 24 bei juris; vgl. zu den insoweit maßgeblichen Kriterien für die Bestimmung: Burandt/Rojahn/Joachim, Erbrecht, 3. Aufl., § 1968 BGB Rz. 6 ff.; BeckOGK/Grüner, BGB, Stand 01.05.2019, § 1968 Rz. 40 ff.).

  • OLG Hamm, 17.06.2014 - 15 W 33/14

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Altenteils aufgrund einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 20 W 218/18
    Vergleichbare Regelungen sind denn auch in der Rechtsprechung bislang nicht konkret beanstandet worden (vgl. etwa OLG Hamm FGPrax 2014, 238, zitiert nach juris, für "die üblichen Seelenmessen"; BayObLGZ 1998, 250 für "die üblichen Trauerfeierlichkeiten").

    2 Z 31/83">Rpfleger 1983, 308; OLG Hamm OLGZ 1988, 181; FGPrax 2014, 238; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt Rpfleger 2014, 310; LG Coburg …

  • BayObLG, 08.10.1998 - 2Z BR 133/98

    Bevollmächtigung zur Vornahme einer Grundbuchänderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 20 W 218/18
    Vergleichbare Regelungen sind denn auch in der Rechtsprechung bislang nicht konkret beanstandet worden (vgl. etwa OLG Hamm FGPrax 2014, 238, zitiert nach juris, für "die üblichen Seelenmessen"; BayObLGZ 1998, 250 für "die üblichen Trauerfeierlichkeiten").

    Auch im Übrigen finden sich derartige Vereinbarungen im Rahmen eines Leibgedings bzw. Altenteils und deren dingliche Sicherung durch eine Reallast in einer Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen, ohne dass sie aus dem Gesichtspunkt der Bestimmbarkeit heraus beanstandet worden wären (vgl. etwa BayObLGZ 1998, 250; 1997, 121; BayObLG …

  • OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13

    Grundbucheintragungsverfahren: Umfang einer zur Vermögensverwaltung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 20 W 218/18
    2 Z 31/83">Rpfleger 1983, 308; OLG Hamm OLGZ 1988, 181; FGPrax 2014, 238; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt Rpfleger 2014, 310; LG Coburg …
  • OLG Hamm, 17.02.1988 - 15 W 506/86

    Erleichterte Löschung eines gem. § 428 BGB Mitberechtigten einer Reallast zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 20 W 218/18
    2 Z 31/83">Rpfleger 1983, 308; OLG Hamm OLGZ 1988, 181; FGPrax 2014, 238; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt Rpfleger 2014, 310; LG Coburg …
  • OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 392/13

    Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 20 W 218/18
    Sind jedoch mehrere Eintragungsanträge im Sinn des § 16 Abs. 2 GBO miteinander verbunden, so kann - anders als bei einem einzelnen, unverbundenen Antrag - im Wege der Zwischenverfügung dem jeweiligen Antragsteller anheimgegeben werden, einen dieser verbundenen Anträge zurückzunehmen oder zu ändern, um dem Eintragungsbegehren zum Erfolg zu verhelfen; auch kann mit einer Zwischenverfügung aufgegeben werden, einen Eintragungsantrag klarzustellen oder einzuschränken, um ihm einen eintragungsfähigen Inhalt zu geben (vgl. die Nachweise bei Senat FGPrax 1998, 170 und MittBayNot 2016, 231, je zitiert nach juris).
  • BGH, 08.11.2013 - V ZR 95/12

    Vertrag über die Übergabe von Grundbesitz gegen persönliche Versorgung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 20 W 218/18
    Obwohl § 1105 BGB als Inhalt der Reallast grundsätzlich nur wiederkehrende Leistungen zulässt, können jedenfalls im Rahmen eines Leibgedings auch einmalige Leistungen einbezogen werden, wenn sie innerhalb eines Gesamtbereichs wiederkehrender Leistungen liegen, innerlich zu einem Altenteil bzw. Leibgeding gehören, dieses ergänzen und nur ihrer Natur nach einmalig sind (vgl. BGH NJW 2014, 1000; OLG München FGPrax 2012, 250, je zitiert nach juris; Münchener Kommentar/Mohr, BGB, 7. Aufl., § 1105 Rz. 53; Staudinger/Reymann, BGB, Neub.
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94

    Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 20 W 218/18
    Dabei genügt es dann, wenn erst durch eine richterliche Entscheidung bestimmte Umstände klargestellt werden können (so BGHZ 130, 342, zitiert nach juris und m. w. N.; vgl. auch Münchener Kommentar/Mohr, a.a.O., § 1105 Rz. 32; Staudinger/Reymann, a.a.O., § 1105 Rz. 28 ff.; Böttcher ZNotP 2011, 122, 130).
  • OLG Frankfurt, 29.06.1998 - 20 W 144/98

    Dingliches Vorkaufsrecht für mehrere Personen in Bruchteilsgemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 20 W 218/18
    Sind jedoch mehrere Eintragungsanträge im Sinn des § 16 Abs. 2 GBO miteinander verbunden, so kann - anders als bei einem einzelnen, unverbundenen Antrag - im Wege der Zwischenverfügung dem jeweiligen Antragsteller anheimgegeben werden, einen dieser verbundenen Anträge zurückzunehmen oder zu ändern, um dem Eintragungsbegehren zum Erfolg zu verhelfen; auch kann mit einer Zwischenverfügung aufgegeben werden, einen Eintragungsantrag klarzustellen oder einzuschränken, um ihm einen eintragungsfähigen Inhalt zu geben (vgl. die Nachweise bei Senat FGPrax 1998, 170 und MittBayNot 2016, 231, je zitiert nach juris).
  • OLG München, 28.01.2013 - 34 Wx 329/12

    Grundbuchrechtliche Behandlung eines ein Leibgeding betreffenden Löschungsantrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 20 W 218/18
    Was die "Übernahme der Kosten der standesgemäßen und ortsüblichen Beerdigung, für die üblichen Gottesdienste" betrifft, ist in der Rechtsprechung bereits ausgesprochen worden, dass die Eintragung einer Reallast im Rahmen eines Leibgedings für die "Kosten einer standesgemäßen Bestattung und der Gottesdienste hierzu" nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstößt (so OLG München FGPrax 2012, 250; so auch Meikel/Morvilius, GBO, 11. Aufl., Rz. B 566; vgl. zur "standesgemäßen Bestattung" weiter OLG München FamRZ 2013, 1252, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 129/96

    Umdeutung einer Löschungserleichterungsklausel

  • OLG Frankfurt, 09.10.2017 - 20 W 222/17

    Genehmigungspflichtigkeit nach § 2 Abs. 1 GrdstVG

  • OLG Naumburg, 26.07.2021 - 12 Wx 29/21

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit einer Reallast für Wartung- und Überwachung

    Dienstleistungspflichten sind denkbar in Form der Pflege oder Beköstigung des Berechtigten wie auch der Unterhaltung eines Grundstücks oder der Grabpflege (Otto in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Auflage, § 1105 BGB (Stand: 15.12.2020), Rn. 36; hinsichtlich Grabpflege: OLG Frankfurt vom 04. Juni 2019 - 20 W 218/18 -, juris).
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