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   OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 1 Ws 186/18   

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https://dejure.org/2018,47644
OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 1 Ws 186/18 (https://dejure.org/2018,47644)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.12.2018 - 1 Ws 186/18 (https://dejure.org/2018,47644)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - 1 Ws 186/18 (https://dejure.org/2018,47644)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 112a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StPO, Art. 17 GG
    Untersuchungshaft: Haftgrund der Wiederholungsgefahr im Jugendstrafrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersuchungshaft: Haftgrund der Wiederholungsgefahr im Jugendstrafrecht

  • Wolters Kluwer

    Untersuchungshaft: Haftgrund der Wiederholungsgefahr im Jugendstrafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; GG Art. 17
    Annahme von Wiederholungsgefahr bei Ahndung von Vortaten mit Zuchtmitteln des Jugendrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 03.01.2014 - 1 Ws 206/13

    Zum Haftgrund der Fluchtgefahr nach § 112 II Nr. 2 StPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 1 Ws 186/18
    Denn das Ergebnis der Beweisaufnahme der Hauptverhandlung, das im Urteil seinen Niederschlag gefunden hat, kann das Beschwerdegericht grundsätzlich nicht anders nachvollziehen, als das Tatgericht es vermittelt (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 3. Januar 2014, Az. 1 Ws 206/13 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10

    Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 1 Ws 186/18
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist auch unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgebotes gewahrt, das seine Bedeutung nicht durch den Erlass des erstinstanzlichen Urteils verliert, sondern auch im weiteren Verfahren zu beachten ist (BVerfG, Beschluss vom 24. August 2010, Az. 2 BvR 1113/10).
  • OLG Celle, 19.12.2013 - 1 Ws 561/13

    Straftaten des Wohnungseinbruchdiebstahls als eine die Rechtsordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 1 Ws 186/18
    Die Vorschrift des § 112a Abs. 2 S.1 Nr. 2 StPO gilt auch bei der Anwendung von materiellem Jugendstrafrecht sinngemäß (OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2013, Az. 1 Ws 561/13; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. Mai 2008, Az. Ws 188/08; Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 112a Rn. 21; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 112a Rn. 10).
  • OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13

    Die Anordnung der Untersuchungshaft bei einem Jugendlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 1 Ws 186/18
    Dies würde im Übrigen dazu führen, dass der Schutz der Bevölkerung vor heranwachsenden Serienstraftätern nicht im gleichen Maße möglich wäre wie der Schutz vor erwachsenen Serienstraftätern, was auch deswegen Bedenken begegnet, weil es für die Außenwirkung einer Tat und die Folgen für das Opfer in der Regel ohne Belang ist, ob die Tat von einem Heranwachsenden oder einem Erwachsenen begangen worden ist (wie hier Hans. OLG in Bremen, Beschluss vom 01. März 2013, Az. Ws 5/13).
  • OLG Oldenburg, 27.03.2012 - 1 Ws 159/12

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Jugendlichen bzw. Heranwachsenden;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 1 Ws 186/18
    Eine automatische Herausnahme von Straftaten, die nur zu einer Ahndung mit jugendgerichtlichen Zuchtmitteln geführt haben, ist deshalb nicht sachgerecht (a.A. OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. März 2012, Az. 1 Ws 159/12).
  • OLG Braunschweig, 29.05.2008 - Ws 188/08

    Einheitsjugendstrafe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 1 Ws 186/18
    Die Vorschrift des § 112a Abs. 2 S.1 Nr. 2 StPO gilt auch bei der Anwendung von materiellem Jugendstrafrecht sinngemäß (OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2013, Az. 1 Ws 561/13; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. Mai 2008, Az. Ws 188/08; Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 112a Rn. 21; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 112a Rn. 10).
  • BGH, 20.04.2022 - StB 16/22

    Notwendige Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses bei Haftbeschwerde während

    Bei dem Zwei-Drittel-Termin des § 57 Abs. 1 StGB handelt es sich jedoch nicht um eine starre Grenze, bei deren Erreichen der weitere Vollzug der Untersuchungshaft stets ausscheidet (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018 Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 1 Ws 186/18, juris Rn. 14; BeckOK StPO/Krauß, 42. Ed., § 112 Rn. 46).
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