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   OLG Frankfurt, 06.02.2024 - 1 UF 188/23   

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OLG Frankfurt, 06.02.2024 - 1 UF 188/23 (https://dejure.org/2024,3195)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.02.2024 - 1 UF 188/23 (https://dejure.org/2024,3195)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Februar 2024 - 1 UF 188/23 (https://dejure.org/2024,3195)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 18 Abs 2 VersAusglG, § 76g SGB VI
    Absehen von Versorgungsausgleich bei Anrecht aus Grundrentenzuschlag für langjährige Versicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 1351
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.03.2023 - XII ZB 360/22

    Ausgleich des Anrechtes aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2024 - 1 UF 188/23
    aa) Der Zuschlag nach § 76g SGB VI stellt ein nach § 2 VersAusglG auszugleichendes Anrecht dar (BGH, Beschluss v. 01.03.2023 - XII ZB 360/22, juris, Rn. 8; Beschluss v. 28.06.2023 - XII ZB 81/23, juris, Rn. 7).

    Es ist auf eine Rente gerichtet, dient der Absicherung im Alter oder bei Invalidität und wird auch durch Arbeit geschaffen und aufrechterhalten, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Höhe des Rentenanspruchs mit der Höhe der erbrachten Beitragszahlungen korrespondiert (BGH, Beschluss v. 01.03.2023 - XII ZB 360/22, juris, Rn. 11, 13).

    Die in der Leistungsphase vorzunehmende Einkommensanrechnung nach § 97a SGB VI wirkt sich von vornherein nicht auf die Bezugsgröße des Anrechts - nämlich Entgeltpunkte aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung - aus und stellt daher die hinreichende Verfestigung des Stammrechts als solches nicht infrage (BGH, Beschluss v. 01.03.2023 - XII ZB 360/22, juris, Rn. 19).

    aa) Entgeltpunkte für langjährige Versicherung stellen ein eigenständiges Anrecht dar, das im Versorgungsausgleich gesondert intern zu teilen ist und deshalb den allgemeinen Entgeltpunkten weder hinzugerechnet noch im Rahmen der Geringfügigkeitsprüfung nach § 18 Abs. 1 VersAusglG gegenübergestellt werden darf (BGH, Beschluss v. 01.03.2023 - XII ZB 360/22, juris, Rn. 25; Beschluss v. 01.03.2023 - XII ZB 444/22, juris, Rn. 14; Beschluss v. 28.06.2023 - XII ZB 81/23, juris, Rn. 14).

  • BGH, 28.06.2023 - XII ZB 81/23

    Ausgleichsreife von Entgeltpunkten aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2024 - 1 UF 188/23
    aa) Der Zuschlag nach § 76g SGB VI stellt ein nach § 2 VersAusglG auszugleichendes Anrecht dar (BGH, Beschluss v. 01.03.2023 - XII ZB 360/22, juris, Rn. 8; Beschluss v. 28.06.2023 - XII ZB 81/23, juris, Rn. 7).

    Auch im hier vorliegenden Fall, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte bereits eine Vollrente wegen Alters bezieht, kann - selbst im Falle einer Einkommensanrechnung nach § 97a SGB VI - nicht davon ausgegangen werden, dass der Ausgleich sich auch künftig nicht zugunsten des Ausgleichsberechtigten auswirkt, dies vor dem Hintergrund der jährlichen Prüfung der Einkommensanrechnung und insbesondere den berücksichtigungsfähigen Sonderausgaben, individuellen Freibeträgen und außergewöhnlichen Belastungen, wobei sich etwa Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) oder Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen (§ 33b EStG) jährlich ändern können (BGH, Beschluss v. 28.06.2023 - XII ZB 81/23, juris, Rn. 8 ff.).

    aa) Entgeltpunkte für langjährige Versicherung stellen ein eigenständiges Anrecht dar, das im Versorgungsausgleich gesondert intern zu teilen ist und deshalb den allgemeinen Entgeltpunkten weder hinzugerechnet noch im Rahmen der Geringfügigkeitsprüfung nach § 18 Abs. 1 VersAusglG gegenübergestellt werden darf (BGH, Beschluss v. 01.03.2023 - XII ZB 360/22, juris, Rn. 25; Beschluss v. 01.03.2023 - XII ZB 444/22, juris, Rn. 14; Beschluss v. 28.06.2023 - XII ZB 81/23, juris, Rn. 14).

  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 490/15

    Versorgungsausgleichssache: Ermessensausübung bei externer Teilung von Anrechten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2024 - 1 UF 188/23
    (1) Bei der Ausübung des nach § 18 Abs. 2 VersAusglG eingeräumten Ermessens sind in erster Linie Belange der Verwaltungseffizienz auf Seiten des Versorgungsträgers und das Interesse des ausgleichsberechtigten Ehegatten und der Erlangung auch geringfügiger Anrechte gegeneinander abzuwägen (BGH, Beschluss v. 22.06.2016 - XII ZB 490/15, juris Rn. 7).

    Der Ausschluss eines Ausgleichs von Bagatellanrechten zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung findet seine Grenze in einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung des Halbteilungsgrundsatzes; eine solche liegt vor, wenn ein Anrecht mit geringem Ausgleichswert nicht ausgeglichen wird, obwohl sich der Verwaltungsaufwand nicht als unverhältnismäßig darstellt oder sonstige mit dieser Vorschrift verfolgte Zwecke nicht oder nur in Ansätzen erreicht werden (BGH, Beschluss v. 22.06.2016 - XII ZB 490/15, juris Rn. 8).

  • OLG Braunschweig, 25.05.2023 - 1 UF 38/23

    Versorgungsausgleich; Grundrente; Geringfügigkeit; Verwaltungsaufwand;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2024 - 1 UF 188/23
    (b) Andererseits wird der durch die Einkommensanrechnung entstehende Verwaltungsaufwand trotz des automatischen Datenabgleichs mit dem Finanzamt gegen einen Ausgleich angeführt (OLG Braunschweig Beschluss v. 06.06.2023 - 1 UF 25/23, NJW 2023, 2951; Hinweisbeschluss v. 26.05.2023 - 1 UF 38/23, juris; zustimmend Siede, FamRB 2023, 496; OLG Oldenburg BeckRS 2023, 225; OLG Nürnberg FamRZ 2023, 126, 126 f.).

    Bei positiver Rückmeldung wäre der Rentenbescheid dann erneut zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen (OLG Braunschweig, Hinweisbeschluss v. 26.05.2023 - 1 UF 38/23, juris Rn. 17).

  • BGH, 12.10.2016 - XII ZB 372/16

    Versorgungsausgleichssache: Eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2024 - 1 UF 188/23
    Neben dem Halbteilungsgrundsatz sind bei der Ermessensentscheidung zudem die konkreten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute einschließlich ihrer Versorgungssituation zu berücksichtigen (BGH, Beschluss v. 12.10.2016 - XII ZB 372/16, juris, Rn. 8).
  • BGH, 01.03.2023 - XII ZB 444/22

    Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2024 - 1 UF 188/23
    aa) Entgeltpunkte für langjährige Versicherung stellen ein eigenständiges Anrecht dar, das im Versorgungsausgleich gesondert intern zu teilen ist und deshalb den allgemeinen Entgeltpunkten weder hinzugerechnet noch im Rahmen der Geringfügigkeitsprüfung nach § 18 Abs. 1 VersAusglG gegenübergestellt werden darf (BGH, Beschluss v. 01.03.2023 - XII ZB 360/22, juris, Rn. 25; Beschluss v. 01.03.2023 - XII ZB 444/22, juris, Rn. 14; Beschluss v. 28.06.2023 - XII ZB 81/23, juris, Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2022 - 4 UF 111/22

    Versorgungsausgleich: Ausgleich eines Bagatellanrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2024 - 1 UF 188/23
    (a) Teilweise wird angeführt, ein Ausschluss nach § 18 Abs. 2 VersAusglG komme regelmäßig nicht in Betracht, da der Verwaltungsaufwand für die Teilung von Grundrentenpunkten gering sei (OLG Celle FamRZ 2023, 1017; OLG Frankfurt, Beschluss v. 06.07.2022 - 4 UF 111/22, BeckRS 2022, 18544), dies insbesondere angesichts des automatischen Datenabgleichs mit dem Finanzamt nach §§ 97a Abs. 2 S. 2 und 3, 151b SGB VI (OLG Bamberg FamRZ 2022, 1769, 1771; Beschluss v. 31.08.2022 - 7 UF 161/22, juris).
  • OLG Braunschweig, 05.06.2023 - 1 UF 25/23

    Versorgungsausgleich; Grundrente; Geringfügigkeit; Verwaltungsaufwand;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2024 - 1 UF 188/23
    (b) Andererseits wird der durch die Einkommensanrechnung entstehende Verwaltungsaufwand trotz des automatischen Datenabgleichs mit dem Finanzamt gegen einen Ausgleich angeführt (OLG Braunschweig Beschluss v. 06.06.2023 - 1 UF 25/23, NJW 2023, 2951; Hinweisbeschluss v. 26.05.2023 - 1 UF 38/23, juris; zustimmend Siede, FamRB 2023, 496; OLG Oldenburg BeckRS 2023, 225; OLG Nürnberg FamRZ 2023, 126, 126 f.).
  • OLG Bamberg, 31.08.2022 - 7 UF 161/22

    Gesonderte interne Teilung des Grundrentenzuschlags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2024 - 1 UF 188/23
    (a) Teilweise wird angeführt, ein Ausschluss nach § 18 Abs. 2 VersAusglG komme regelmäßig nicht in Betracht, da der Verwaltungsaufwand für die Teilung von Grundrentenpunkten gering sei (OLG Celle FamRZ 2023, 1017; OLG Frankfurt, Beschluss v. 06.07.2022 - 4 UF 111/22, BeckRS 2022, 18544), dies insbesondere angesichts des automatischen Datenabgleichs mit dem Finanzamt nach §§ 97a Abs. 2 S. 2 und 3, 151b SGB VI (OLG Bamberg FamRZ 2022, 1769, 1771; Beschluss v. 31.08.2022 - 7 UF 161/22, juris).
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