Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.02.2008 - 20 W 438/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 67a Abs 3 FGG
Verfahrenspflegervergütung: Anspruch auf Bewilligung einer Pauschalvergütung nach dem Tod des Betroffenen - Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Tod des Betreuten, Pauschalvergütung für Verfahrenspfleger
- Judicialis
FGG § 67 a Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 67a Abs. 3
Keine Pauschalvergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers bei Tod des Betroffenen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bewilligung einer Pauschale für die Tätigkeit eines Verfahrenspflegers; Bewilligung einer Pauschale für die Vergütung und den Aufwendungsersatz eines Verfahrenspflegers bei Beendigung der Verfahrenspflegschaft aufgrund des Todes des Betroffenen; Vorliegen der ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 28 T 220/07
- LG Frankfurt/Main, 01.11.2007 - 28 O 220/07
- OLG Frankfurt, 07.02.2008 - 20 W 438/07
Papierfundstellen
- FGPrax 2008, 152
- FamRZ 2008, 1658
- Rpfleger 2008, 360
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
Betreuervergütung für Diplom-Theologen
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2008 - 20 W 438/07
Ist jedoch darüber hinaus die Tätigkeit des Verfahrenspflegers durch den zwischenzeitlich eingetretenen Tod des Betroffenen bereits beendet, so kommt die Bewilligung einer Individualpauschale nicht mehr in Betracht (vgl. hierzu Thüringer OLG FamRZ 2002, 1431 zu § 1836 b a.F. BGB).