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   OLG Frankfurt, 09.03.2020 - 6 UF 131/18   

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OLG Frankfurt, 09.03.2020 - 6 UF 131/18 (https://dejure.org/2020,84521)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.03.2020 - 6 UF 131/18 (https://dejure.org/2020,84521)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. März 2020 - 6 UF 131/18 (https://dejure.org/2020,84521)
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  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18

    Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit bezüglich einer erhebliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2020 - 6 UF 131/18
    Ein - auch nur teilweiser - Entzug des Sorgerechts ist in diesem Fall bei Prüfung, mit welcher familiengerichtlichen Maßnahme auf eine angenommene Gefährdung zu reagieren ist, nur verhältnismäßig, wenn ein Schadenseintritt mit ziemlicher Sicherheit vorauszusehen ist (BGH FamRZ 2019, 598).

    Es handelt sich auch nicht um eine Form der Gefährdung, bei welcher sich eine Schädigung wie etwa in dem der Entscheidung BGH FamRZ 2019, 598, zugrundeliegenden Sachverhalts zuvor ankündigen und sich den die Entwicklung beobachtenden Familienhelfern genug Zeit bieten würde, Warnsignale zu erkennen und rechtzeitig einzuschreiten.

  • BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09

    Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2020 - 6 UF 131/18
    Auf welche konkret zu beschreibende Art und Weise das Verletzungsgeschehen sich abgesehen davon, dass mit Sicherheit von einem bewussten, gesteuerten und mit erheblicher Gewalt verbundenen Verhalten ausgegangen wird, ereignet hat, kann allerdings vor dem Hintergrund dahinstehen, dass im Rahmen der Prüfung des Erlasses familiengerichtlicher Maßnahmen die Prognose einer Kindeswohlgefährdung und nicht die Feststellung eines im Sinne einer strafrechtlichen Bewertung zu sanktionierenden konkreten Tathergangs Gegenstand der Prüfung ist (zu den im Vergleich zu einem Strafverfahren betreffend den Verdacht der Kindesmisshandlung unterschiedlichen Prüfungsmaßstäben vgl. BVerfG FamRZ 2010, 865).

    Die Tatsache, dass es in der Obhut der Kindeseltern innerhalb von weniger als zwei Monaten zu einer vom Kindesvater zugefügten, auf ein grobes Erziehungsversagen zurückzuführenden erheblichen Verletzung Xs sowie einer zweiten erheblichen Verletzung gekommen ist, die mit signifikanter Wahrscheinlichkeit auf einer Misshandlung durch einen der Elternteile beruht, zumindest aber auf einen Unfall zurückzuführen ist, der von einem der Elternteile bemerkt und dann verschwiegen wurde, ohne dass medizinische Hilfe in Anspruch genommen worden wäre, gibt angesichts der Tatsache, dass sich an der Familiensituation seitdem nichts geändert hat, in gesteigertem Maße Anlass zu der Prüfung, welchem Risiko erneuter Schädigungen X bei einer Rückkehr in die Herkunftsfamilie ausgesetzt wäre (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 865).

  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2020 - 6 UF 131/18
    Aufgabe des dem Staat in Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG auferlegten Wächteramts ist es zwar nicht, justierend einzugreifen, wo das Lebensschicksal ein Kind Eltern überantwortet hat, deren Befähigung zur Versorgung und Erziehung zu wünschen übrig lässt, oder es in sozio-ökonomischen Verhältnisse aufzuwachsen hat, die durchschnittlichen Vorstellungen von Lebenszufriedenheit und optimaler Förderung nicht mehr entsprechen (vgl. BVerfG JAmt 2014, 223), denn Art. 6 Abs. 1 GG garantiert den Eltern grundsätzlich das Recht, ihre Kinder nach ihren Vorstellungen zu pflegen und zu erziehen (BverfG FamRZ 1982, 567).

    Ein Eingriff, der weitergehend mit der Fremdunterbringung eines Kindes und dem Entzug der diese ermöglichenden Teilbereiche des Sorgerechts verbunden ist, setzt voraus, dass es sich um eine nachhaltige Gefährdung handelt (BVerfG ZKJ 2014, 242) und dem in § 1666a BGB formulierten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechend weniger einschneidende Maßnahmen, insbesondere öffentliche Hilfen ambulanter oder teilstationärer Art, zur Abwendung der Gefahr nicht geeignet sind (BVerfG FamRZ 2016, 22).

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 259/06

    Haftung des Gynäkologen nach erfolgloser Tubensterilisation

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2020 - 6 UF 131/18
    Das Gericht überspannt die Anforderungen an eine Überzeugungsbildung, wenn es diese schon bei Vorliegen bloß gedanklicher, abstrakt-theoretischer Möglichkeiten, die realer Anknüpfungspunkte entbehren, als ausgeschlossen ansieht (für den Zivilprozess: BGH NJW 2004, 2828; NJW 1989, 2948; NJW 2000, 953; NJW 2008, 2846; vgl. ferner Ott, in: Karlsruhe Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Auflage, § 216 Rn. 64; vgl. bzgl. der strafrechtlichen Beweiswürdigung im Hinblick auf einen Schütteltrauma-Verdacht LG Dortmund, Urteil vom 11.06.2018, Az. 37 Ks 27/11, zit. n. juris).

    Bloß gedankliche, abstrakt-theoretischer Möglichkeiten, für die es wie vorliegend keine realen verbleibenden Anknüpfungspunkte gibt, stehen der gerichtlichen Überzeugungsbildung nicht entgegen (BGH NJW 2008, 2846).

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2017 - 18 UF 159/16

    Entziehung der elterlichen Sorge bei schwerwiegender Kindesmisshandlung in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2020 - 6 UF 131/18
    Grundlage für eine entsprechende Prognosebildung muss indessen nicht die Überzeugung sein, dass es zu einer bestimmten individualisierbaren Handlung im Sinne des strafrechtlichen Tatbegriffs gekommen ist, sondern eine hinreichend zuverlässige Entwicklungsprognose kann sich auch, wie hier, anhand eines lediglich in den Grundzügen umrissenen Sachverhalts und sogar in anderen Fällen beim Bestehen des bloßen Verdachts einer erfolgten Schädigungshandlung ergeben (vgl. zum Verdacht erfolgten sexuellen Missbrauchs Staudinger/Coester, BGB, Neubearbeitung 2016, § 1666 Rn. 100; OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2017, Az. 9 UF 110/16, zit. n. juris; zum Verdacht eines verursachten Schütteltraumas OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.03.2017, Az. 18 UF 159/16, zit. n. juris).

    Während hinsichtlich eines durch ein gewalttätiges Schütteln des Kindes durch einen der Elternteile hervorgerufenes Schütteltrauma als einem rechtsmedizinisch möglichen und statistisch sogar überwiegend wahrscheinlichen Geschehen von einem signifikanten, nicht zu vernachlässigenden Verdacht auszugehen ist (vgl. zu einer Verdachtsfeststellung als Grundlage für eine Gefährdungsprognose Staudinger/Coester, BGB, Neubearbeitung 2016, § 1666 Rn. 100; OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2017, Az. 9 UF 110/16, zit. n. juris; speziell zu einem Schütteltraumaverdacht OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.03.2017, Az. 18 UF 159/16, zit. n. juris), ist als gesichert festzustellen, dass X jedenfalls aus einer Höhe von mindestens 90 cm auf den Boden gefallen sein muss, was jedenfalls der Elternteil, der X so vorgefunden hat, bemerkt haben und erkannt haben muss, dass eine dringende medizinische Hilfe vonnöten war.

  • OLG Brandenburg, 09.03.2017 - 9 UF 110/16

    Familiensache: Einschränkung des Umgangsrechts bei Verdacht des sexuellen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2020 - 6 UF 131/18
    Grundlage für eine entsprechende Prognosebildung muss indessen nicht die Überzeugung sein, dass es zu einer bestimmten individualisierbaren Handlung im Sinne des strafrechtlichen Tatbegriffs gekommen ist, sondern eine hinreichend zuverlässige Entwicklungsprognose kann sich auch, wie hier, anhand eines lediglich in den Grundzügen umrissenen Sachverhalts und sogar in anderen Fällen beim Bestehen des bloßen Verdachts einer erfolgten Schädigungshandlung ergeben (vgl. zum Verdacht erfolgten sexuellen Missbrauchs Staudinger/Coester, BGB, Neubearbeitung 2016, § 1666 Rn. 100; OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2017, Az. 9 UF 110/16, zit. n. juris; zum Verdacht eines verursachten Schütteltraumas OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.03.2017, Az. 18 UF 159/16, zit. n. juris).

    Während hinsichtlich eines durch ein gewalttätiges Schütteln des Kindes durch einen der Elternteile hervorgerufenes Schütteltrauma als einem rechtsmedizinisch möglichen und statistisch sogar überwiegend wahrscheinlichen Geschehen von einem signifikanten, nicht zu vernachlässigenden Verdacht auszugehen ist (vgl. zu einer Verdachtsfeststellung als Grundlage für eine Gefährdungsprognose Staudinger/Coester, BGB, Neubearbeitung 2016, § 1666 Rn. 100; OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2017, Az. 9 UF 110/16, zit. n. juris; speziell zu einem Schütteltraumaverdacht OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.03.2017, Az. 18 UF 159/16, zit. n. juris), ist als gesichert festzustellen, dass X jedenfalls aus einer Höhe von mindestens 90 cm auf den Boden gefallen sein muss, was jedenfalls der Elternteil, der X so vorgefunden hat, bemerkt haben und erkannt haben muss, dass eine dringende medizinische Hilfe vonnöten war.

  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 47/15

    Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls: Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2020 - 6 UF 131/18
    Eine ambulante Kinder- und Jugendhilfemaßnahme, insbesondere in Gestalt einer sozialpädagogischen Familienhilfe, und sei es einer besonders hochfrequenten mit einer täglichen Anwesenheit in der Familie von mehreren Stunden (zu den Grenzen der Geeignetheit auch engmaschiger ambulanter Maßnahmen in einem Einzelfall vgl. BGH FamRZ 2016, 1752), wäre nicht geeignet, um der dargelegten Gefährdung entgegenzuwirken, denn die aufsuchende Präsenz von Familienhelfern bei den Kindeseltern würde nichts daran ändern, dass die Eltern immer noch den Großteil der Zeit, insbesondere in Stresssituationen abends und nachts, mit X allein wären.
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2020 - 6 UF 131/18
    Von der Einholung eines einer Datenerhebung zu Erziehungsfähigkeitskriterien zu beiden Kindeseltern dienenden familienpsychologischen Sachverständigengutachtens war in diesem Zusammenhang im Hinblick darauf abzusehen, dass der Senat auf Grundlage des ermittelten Sachverhalts über eine zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung verfügt (vgl. BVerfGE 55, 171).
  • OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 18 UF 91/18

    Gefährdung des Kindeswohls: Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2020 - 6 UF 131/18
    Die dem Senat in diesem Zusammenhang obliegende tatsachenfundierte Prognoseentscheidung (vgl. Staudinger/Coester, BGB, Neubearbeitung 2016, § 1666 Rn. 64), fällt zugunsten der Annahme einer für den Fall einer Rückkehr Xs zu den Eltern bestehenden gegenwärtigen Gefahr für Leben und körperliche Unversehrtheit des Kindes in der Weise aus, dass sich für den Lauf der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung der genannten Rechtsgüter nicht nur im Sinne eines hinzunehmenden (vgl. Hammer, FamRZ 2018, 604) verbleibenden Restrisikos oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit (vgl. zu einer vom BGH auf Rechtsfolgenseite nicht für ausreichend gehaltenen Bezifferung der Schadenseintrittswahrscheinlichkeit als "nicht überwiegend" bzw. mit ca. 30 % OLG Karlsruhe FamRZ 2018, 1830), sondern - mit Bedeutsamkeit für die noch vorzunehmende Prüfung der Verhältnismäßigkeit der zu wählenden Maßnahmen - mit ziemlicher Sicherheit voraussehen ließe.
  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 149/16

    Voraussetzungen für familiengerichtliche Weisungen an die Eltern bei Gefährdung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2020 - 6 UF 131/18
    Ein Eingriff in die elterliche Sorge setzt nach § 1666 BGB eine gegenwärtige Gefährdung des Wohls des Kindes in einem Ausmaß voraus, dass sich, wenn diese nicht beseitigt wird, eine erhebliche Schädigung des geistigen, körperlichen oder seelischen Wohls mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH FamRZ 2017, 212).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • BVerfG, 03.02.2017 - 1 BvR 2569/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Rückführung eines Kindes aus der

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

  • BVerfG, 02.04.2009 - 1 BvR 683/09
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

  • BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15

    Ein Sorgerechtsentzug aufgrund summarischer Prüfung im Wege der einstweiligen

  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88

    Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der

  • LG Dortmund, 11.06.2018 - 37 Ks 27/11

    Baby-Tod-Prozess: 40 Monate Haft für die Mutter

  • BGH, 21.10.2008 - 4 StR 437/08

    Minder schwerer Fall des bewaffneten und bandenmäßigen Handeltreibens mit

  • OLG München, 13.12.2013 - 26 UF 1436/13
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