Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 18 U 4/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,22176
OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 18 U 4/23 (https://dejure.org/2023,22176)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.05.2023 - 18 U 4/23 (https://dejure.org/2023,22176)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Mai 2023 - 18 U 4/23 (https://dejure.org/2023,22176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,22176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    Ansprüche aus Betriebshaftpflichtversicherung nach Insolvenz der Versicherungsnehmerin

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Betriebshaftpflichtversicherung - Direktanspruch bei Insolvenz des Versicherungsnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 106 S. 1
    Eintritt der Fälligkeit des Freistellungsanspruchs durch Feststellung des Haftpflichtanspruchs eines Geschädigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftragnehmer insolvent: Muss der Versicherer an den Auftraggeber zahlen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters reicht für Direktanspruch nicht aus! (IBR 2023, 651)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.04.2016 - IX ZR 216/14

    Insolvenz des Versicherungsnehmers: Rechtsfolgen der Freigabe einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 18 U 4/23
    Die Versicherungsleistung soll in einem solchen Fall allein dem Geschädigten zustehen und nicht allen Gläubigern als Teil der Insolvenzmasse zu Gute kommen (BGH, Urteil vom 07. April 2016 - IX ZR 216/14; juris).

    Voraussetzung für die unmittelbare Inanspruchnahme des Versicherers ist aber - wie beim Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers - auch hier, dass der Haftpflichtanspruch des Geschädigten nach § 106 VVG festgestellt worden und der Entschädigungsanspruch fällig geworden ist (BGH, Urteil vom 07. April 2016 - IX ZR 216/14; juris; Langheid in: Langheid/Rixecker, 7. Aufl. 2022, VVG § 110, Rn. 2; Lücke: in Prölss/Martin, 31. Auflage, VVG § 110, Rn 5).

    Materiell-rechtlich erwächst dem Geschädigten im Fall des § 110 VVG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichthofs ein gesetzliches Pfandrecht an dem Deckungsanspruch (BGH, Beschluss vom 25. September 2014 - IX ZB 117/12; Urteil vom 07. April 2016 - IX ZR 216/14; beides juris).

    Das Bestehen des Haftpflichtanspruchs aber wird erst in diesem Verfahren, mithin in dem gegen den Schädiger geführten Verfahren, mit Feststellungswirkung gegenüber dem Versicherer geklärt (BGH, Urteil vom 2. April 2009 - IX ZR 23/08; Urteil vom 07. April 2016 - IX ZR 216/14; beides juris).

  • BGH, 10.03.2021 - IV ZR 309/19

    Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers eines insolventen Schädigers durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 18 U 4/23
    Der Geschädigte kann deshalb den Haftpflichtversicherer des Schädigers ohne Pfändung und Überweisung des Deckungsanspruchs unmittelbar auf Zahlung in Anspruch nehmen (BGH, Urteil vom 10. März 2021 - IV ZR 309/19; juris).

    Da der Geschädigte durch § 110 VVG keine weitergehende Rechtsstellung als der Versicherungsnehmer erlangt, tritt auch insoweit Fälligkeit des Freistellungsanspruchs erst ein, wenn der Haftpflichtanspruch des Geschädigten gemäß § 106 S. 1 VVG festgestellt worden ist (BGH, Urteil vom 10. März 2021 - IV ZR 309/19; juris).

    Es wird in diesen Fällen eine inzidente Prüfung der Haftpflichtfrage durchgeführt, da die bindende Wirkung im Sinne des § 106 S. 1 VVG regelmäßig nur in dem Umfang eintritt, in welchem eine Haftpflichtschuld des Versicherungsnehmers nach materieller Rechtslage tatsächlich besteht (BGH, Urteil vom 10. März 2021 - IV ZR 309/19; juris).

    Der geschädigte Dritte kann - wie bereits ausgeführt - den Haftpflichtversicherer des Schädigers hieraus ohne Pfändung und Überweisung des Deckungsanspruchs unmittelbar auf Zahlung in Anspruch nehmen (BGH, Urteil vom 10. März 2021 - IV ZR 309/19; juris).

  • BGH, 02.04.2009 - IX ZR 23/08

    Zulässigkeit der Freigabe des Anspruchs auf Haftpflichtdeckung aus der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 18 U 4/23
    Passiv legitimiert ist nun - worauf der Kläger insoweit zu Recht hinweist - wegen der Freigabe nicht mehr der Insolvenzverwalter (BGH, Urteil vom 2. April 2009 - IX ZR 23/08; juris).

    Unabhängig von einer Anmeldung seiner Forderung zur Tabelle kann der Geschädigte nach Freigabe des Deckungsanspruchs das ihm erwachsene Pfandrecht mit einer Klage gegen den Schädiger auf Duldung der Zwangsvollstreckung oder auf Gestattung der Befriedigung aus dem Pfandrecht geltend machen (§ 1282 Abs. 2, § 1277 BGB; BGH, Beschluss vom 25. September 2014 - IX ZR 117/12; Urteil vom 02. April 2009 - IX ZR 23/08; beides juris).

    Das Bestehen des Haftpflichtanspruchs aber wird erst in diesem Verfahren, mithin in dem gegen den Schädiger geführten Verfahren, mit Feststellungswirkung gegenüber dem Versicherer geklärt (BGH, Urteil vom 2. April 2009 - IX ZR 23/08; Urteil vom 07. April 2016 - IX ZR 216/14; beides juris).

  • BGH, 09.01.1991 - IV ZR 264/89

    Anspruch auf abgesonderte Befriedigung aus einer bestehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 18 U 4/23
    In diesem Sinne hat auch der BGH in seinem Urteil vom 09. Januar 1991 (IV ZR 264/89, juris; noch zu § 154 Abs. 1 S. 1 VVG a.F.) entschieden: "Gemäß 154 Abs. 1 Satz 1 VVG hat der Haftpflichtversicherer, wenn abgesonderte Befriedigung gemäß § 157 VVG verlangt wird, die Entschädigung binnen zwei Wochen von dem Zeitpunkt an zu leisten, in welchem der Anspruch des Dritten durch rechtskräftiges Urteil, durch Anerkenntnis oder Vergleich festgestellt worden ist.
  • BGH, 25.09.2014 - IX ZB 117/12

    Insolvenz des Versicherungsnehmers: Einzelzwangsvollstreckung wegen einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 18 U 4/23
    Materiell-rechtlich erwächst dem Geschädigten im Fall des § 110 VVG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichthofs ein gesetzliches Pfandrecht an dem Deckungsanspruch (BGH, Beschluss vom 25. September 2014 - IX ZB 117/12; Urteil vom 07. April 2016 - IX ZR 216/14; beides juris).
  • BGH, 20.04.2016 - IV ZR 531/14

    Haftpflichtversicherung: Unmittelbare Inanspruchnahme des Versicherers durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 18 U 4/23
    Ebenso ist eine inzidente Prüfung dann ausnahmsweise möglich, wenn sich Haftpflichtanspruch und Deckungsanspruch durch Abtretung des letzteren an den Haftpflichtgläubiger in einer Hand vereinen (BGH, Urteil vom 02. April 2016 - IV ZR 531/14; juris).
  • BGH, 13.02.1980 - IV ZR 39/78

    Anspruch des Spediteurs gegen den Frachtführer; Anspruch des Frachtführers auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 18 U 4/23
    Vielmehr sind die Haftpflichtansprüche zwischen dem Geschädigten und dem schädigenden Versicherungsnehmer sowie die versicherungsvertraglichen Ansprüche im Deckungsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Haftpflichtversicherer in der Regel in getrennten Prozessen zu behandeln (BGH, Urteil vom 13. Februar 1980 - IV ZR 39/78; juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht